Holzbeschaffung des Bundes: FSC-Standards kein Kriterium?

Umsetzung der Koalitionsvereinbarung noch immer unklar - DFWR appelliert: Keine Hürden für die Verwendung von Holz aufbauen

Rheinbach, 26.11.2003: Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung vereinbart, bis zum Ende der Legislaturperiode die gesamte Holzbeschaffung des Bundes einseitig auf den FSC-Standard umzustellen. Wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken rückte man davon wieder ab. Einen Kriterienkatalog sollte fortan die öffentliche Beschaffung von Holz regeln. Doch dieser Katalog lässt verdächtig lange auf sich warten.

Eine Beschränkung der öffentlichen Beschaffung auf nur eines der anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate würde Wettbewerbsrecht verletzen. Vergaberechtlich gleichwertige Siegel wie PEFC erlitten durch die einseitige Bevorzugung ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile. Das hatte ein Gutachten von Prof. Dr. Werner Kleinmann im Januar dieses Jahres unmissverständlich dargelegt. Die Koalitionsaussage war in diesem Punkt deshalb nicht haltbar und musste revidiert werden.

Statt das FSC-Zertifikat zur Bedingung zu machen, sollten nun explizit die Kriterien benannt werden, die für die Beschaffung maßgeblich sein sollen. Dazu wären etwa bestimmte Standards der Waldbewirtschaftung zu rechnen. Nur derjenige, der die Erfüllung der Kriterien nachweist, wäre dann bei Ausschreibungsverfahren des Bundes für die Beschaffung von Holzprodukten oder auch für Bauvorhaben in Holzbauweise künftig im Rennen.

Über die Kriterien selbst wurde bis heute nichts bekannt, obwohl seit geraumer Zeit von der Bundesregierung mit Hochdruck daran gearbeitet wird, diese zu entwickeln. Der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, Hermann Ilaender, dazu: “Wir beobachten den Prozess mit großer Aufmerksamkeit. Sollte hier mit Hilfe juristischer Spitzfindigkeiten und durch ausgeklügelte Kriterienwahl die FSC-Bevorzugung durch die Hintertür betrieben werden, dann wird das von uns keinesfalls toleriert. Die Kriterien müssen vergaberechtlich wie wettbewerbsrechtlich einwandfrei sein. Zur Diskriminierung von Zertifikaten darf es nicht kommen.” Schließlich würden dadurch auch nur Hürden für die Holzverwendung aufgebaut, was im krassen Widerspruch zu einer anderen Koalitionsvereinbarung stünde, nämlich den Absatz und die Verwendung des ökologischen Rohstoffs im Rahmen einer “Charta für Holz” zu stärken.

Weitere Informationen:
Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR)
Dr. Nüßlein (DFWR-Geschäftsführer)
Tel.: 02226-2350
Münstereifeler Straße 19
53359 Rheinbach

(Vgl. Meldungen vom 2003-110-6, 2003-09-12 und 2002-04-18.)

Source

Pressemitteilung des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR) ("Holzbeschaffung des Bundes: Wohin geht die Reise?") vom 2003-11-26.

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