Holzabsatzfonds bangt um Finanzierungsgrundlage

Aufträge der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung eingefroren

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Zwangsabgaben aus Land- und Ernährungswirtschaft als finanzielle Grundlage der CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH für unzulässig erklärt hat, ist man nun beim Holzabsatzfonds (HAF) besorgt, die Finanzierung über Pflichtabgaben aus Forst- und Holzwirtschaft könnte ebenfalls gekippt werden.

Wie das Holz-Zentralblatt berichtet, muss die Deutsche Gesellschaft für Holzforschung (DGFH) wegen Vorsichtsmaßnahmen beim Holzabsatzfonds (HAF) geplante Aufträge im Wert von 200.000 Euro einfrieren. Dieser habe zwar der Gesellschaft einen Zuwendungsbescheid für das Geschäftsjahr 2009 gesendet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum landwirtschaftlichen Absatzfonds sei jedoch auch die rechtliche Grundlage des HAF ungewiss. Die vom HAF zunächst zugesagten Mittel werden daher derzeit nur teilweise ausgezahlt. Die DGFH-Geschäftsstelle schließt in die Zukunft blickend nicht aus, dass ein rechtliches Aus für den HAF auch das Aus für die DGFH bedeuten könnte.

Source

Holz-Zentralblatt, 2009-05-08.

Supplier

Deutsche Gesellschaft für Holzforschung (DGfH) e.V.
Holzabsatzfonds

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