Handel sichert Energiepflanzenprämie

Landwirte können nun doch über Verträge mit dem Handel ihre Energiepflanzen-Prämie sichern. Das hat die EU-Kommission in der Durchführungsverordnung festgelegt. Damit kommt neben den Verarbeitern von Energiepflanzen auch den Erfassungshandel als Vertragspartner in Frage, ähnlich wie beim Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen. Allerdings soll in jedem Fall der Verarbeiter die Kaution in Höhe von 60,- EUR/ha stellen und die Verwendung der Ware zu Energiezwecken nachweisen. Landwirte, die Energiepflanzen anbauen wollen, müssen die Verträge spätestens bis Mai 2004 für die kommende Ernte über abschließen. Als Energiepflanzen gelten alle Kulturen außer Zuckerrüben.

(Vgl. Meldungen vom 2003-12-08 und 2003-11-11.)

Source

dlz-agrarmagazin vom 2003-12-12.

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