Frankreich verschärft die Regelungen für den Einsatz von Palmöl als Rohstoff zur Biokraftstoffproduktion. Das gilt allerdings nur für die Anrechenbarkeit im Inland. Die in Frankreich produzierten Mengen drängen damit auf den EU-Markt und verschärfen den Angebots- und Preiswettbewerb.
In Frankreich endet mit der im vergangenen Monat veröffentlichten Verordnung Nr. 2019-570 die Förderfähigkeit von Biokraftstoffen wie Palmölmethylester (Biodiesel) und hydriertes Pflanzenöl aus Palmöl (HVO). Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2020 mit dem dann geltenden neuen Steuersystem in Kraft. Die Regelung sieht zudem verschärfend vor, dass ab dem 31.12.2019 Wirtschaftsbeteiligte nicht mehr die Möglichkeit haben Biokraftstoffe aus Palmöl in ihrem Massenbilanzsystem aufzuführen.
Betroffen ist besonders der Mineralölkonzern Total. Das Unternehmen hatte erst im Juli 2019 die Raffinerie am Standort La Mède zur Herstellung von HVO in Betrieb genommen. Diese hat eine Kapazität von jährlich 500.000 t. Nach Angaben des Betreibers sollen nicht mehr als 300.000 t Palmöl und mindestens 50.000 t Rapsöl aus französischem Anbau pro Jahr verarbeitet werden. Die verbleibende Bedarfsmenge von 150.000 t soll mit gebrauchten Ölen und Fetten (UCO) gedeckt werden. Die französische Regierung setzt damit die mit der „EU-iLUC-Richtlinie“ (2015/1513/EU) eingeführte und mit der Neufassung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED II) fortgesetzte Ermächtigungsregelung um. Ein Mitgliedsland kann das Auslaufen von Palmölkraftstoffen vorziehen, statt gemäß der RED II Biokraftstoffe aus Palmöl auf Basis der Absatzmenge im Jahr 2019 ab 2024 spätestens in 2030 auslaufen lassen müssen. So gesehen erfüllt Frankreich diese Verpflichtung zehn Jahre früher.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) fordert deshalb die Bundesregierung auf nach französischem Vorbild Palmöl baldmöglichst auszuschließen. Der restriktive Ausschluss im Massenbilanzunternehmen des Herstellers begrüßt die UFOP grundsätzlich, weil Biokraftstoffe dann nicht auf dem Papier die Rohstoffeigenschaft nachweisen müssen, sondern physisch geliefert werden müssen. Diese Mengen fallen ebenfalls unter die jeweilige nationale Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, die für Deutschland 6,5% beträgt. Die UFOP befürchtet daher Verschiebungseffekte zu Lasten der Märkte in anderen Mitgliedsstaaten, sollte die in der Anlage von Total produzierte Menge HVO aus Palmöl für Anrechnungszwecke exportiert werden. Die internationalen Pflanzenölmärkte seien ohnehin bereits durch einen erheblichen Angebots- und folglich Preisdruck gekennzeichnet, bekräftigt der Verband seine Forderung. Die Bedeutung des europäischen Biodieselmarktes sei an den etwa 4 Mio. ha Rapsanbau und der bei der Rapsölgewinnung anfallenden gentechnikfreien Proteinfuttermenge abzulesen, betont die UFOP. Die Nachhaltigkeit des Sojaanbaus in Brasilien sei seit dem Regierungswechsel zu hinterfragen.
Nach Angaben der Agrarmarkt Informationsgesellschaft mbH (AMI) habe der Rat der palmölproduzierenden Länder, CPOPC, dem Indonesien und Malaysia angehören, angekündigt bei der Welthandelsorganisation WTO Klage gegen diese Restriktion einreichen.
Source
UFOP, Pressemitteilung, 2019-07-23.
Supplier
Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI)
Council of Palm Oil Producing Countries (CPOPC)
Total
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)
World Trade Organization (WTO)
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