Förderung für Biomasse-Heizanlagen bayerischer Kirchen und Kommunen

“Biokomm” heißt das mit der aktuellen Klimakonferenz kompatible Programm, mit dem der Freistaat Bayern nun automatisch beschickte Heizungsanlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 500 Kilowatt Nennwärmeleistung für kommunale und kirchliche Einrichtungen subventionieren will. Dafür hat Staatsminister Miller auch schon die Unterstützungszusage des Vorsitzenden des Landtags-Haushaltsausschusses, falls die Mittel nicht ausreichen sollten (vgl. auch Meldungen vom 20.04.01 und 08.12.99).

Die Beihilfe beträgt je installiertem Kilowatt Nennwärmeleistung 120 DM, mindestens jedoch 4.000 DM. Verbindlich ist die Förderrichtlinie für Biomasseanlagen (Rev.1) vom 19.06.2001 Nr. M5-7235.4-5741. Die dafür neu eingerichtete Förderstelle sitzt im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (vgl. Meldung vom 09.06.00), technische Fragen beantwortet das C.A.R.M.E.N.-Energetikerteam.

Auskunft und Antragsvordrucke bei:

Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau
Abschnitt Nachwachsende Rohstoffe
Schulgasse 18
94315 Straubing
Tel.: 09421 / 300-214
Fax: 09421 / 300-211

Autorin: Marion Kupfer (nova)
Endredaktion: Michael Karus (nova)
Quelle: nawaros, August 2001.

Source

nawaros, August 2001.

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