Förderung erneuerbarer Energien wird verbessert

Antragsfrist bis Jahresende verlängert - neue Förderkonditionen ab 2004

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderung des Marktzugangs für erneuerbare Energien im Rahmen des so genannten “Marktanreizprogramms”. Der Annahmetermin für Anträge nach dem aktuell geltenden Marktanreizprogramm ist um drei Monate bis zum 31. Dezember 2003 verlängert worden. Ab 2004 gelten neue Förderrichtlinien, die der gestiegenen Nachfrage nach Fördergeldern Rechnung tragen. Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen können die Richtlinie aber erst nach der Genehmigung durch die Europäischen Kommission nutzen.

Das Marktanreizprogramm (MAP) wird gespeist aus den Ökosteuereinnahmen, die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen. Im Rahmen des MAP fördert der Bund den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder Teilschulderlasse, mit denen zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorzeitig teilweise getilgt werden.

Mit Zuschüssen werden bei der Errichtung Solarkollektor- und Photovoltaikanlagen für Schulen sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse gefördert. Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW mit Darlehen und von der Bundesregierung mit Teilschulderlassen gefördert.

Umweltminister Jürgen Trittin betont das zentrale Ziel der Förderung nach diesen Richtlinien, “durch Investitionsanreize für private Nutzer den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und dazu beizutragen, dass deren Kosten gesenkt und deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird”. Im Interesse dieser Zielsetzung werden die Fördersätze der Richtlinien jährlich überprüft, um sie der Marktentwicklunganzupassen, sagte der Minister.

Hinweis: Bewilligungsbehörde für Förderanträge nach dem MAP ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn. Anträge können aus dem Internet: www.bafa.de oder z.B. über Faxabruf: (0221) 303 121 91 für die Richtlinien und (0221) 303 121 92 für Solarkollektoranlagen angefordert werden.

Source

Pressemitteilung 162/03 des Bundesministeriums für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit (BMU) vom 2003-09-20.

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