FNR: Heizen mit Holz wird weiter gefördert

Neue Fördersätze für Holzheizungen

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat am 21.06.2006 eine neu gefasste Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien bekannt gegeben. Auf den anhaltend sehr hohen Antragseingang für Holzheizungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird damit zum zweiten Mal in diesem Jahr mit einer Reduzierung der Fördersätze reagiert.

Gefördert werden moderne, umweltfreundliche Holzheizkessel, deren Staubemissionen unter 50 mg/m3 und Kohlenmonoxidemissionen unter 250 mg/m3 liegen und deren Emissionen somit deutlich unter den Grenzwerten der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung liegen. Der in der Baumusterprüfung festgestellte Kesselwirkungsgrad muss mindestens 88 % betragen.

Automatisch beschickte Biomassekessel (z.B. Holzpellets- und Hackschnitzelheizungen) mit einer Nennwärmeleistung ab 8 bis 30 kW werden mit 38,40 Euro je kW gefördert, mindestens 1.088,00 Euro gibt es für Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%. Für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung über 30 bis 100 kW werden 24,00 Euro je kW gewährt. Für Pelletöfen mit einem Wirkungsgrad von mindestens 90%, die konstruktionsbedingt auch Wärme in den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 640,00 Euro.

Handbeschickte Scheitholzvergaserkessel mit einer Nennwärmeleistung ab 15 bis 30 kW erhalten eine Förderung von 26,00 Euro je kW, mindestens jedoch 780,00 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%. Scheitholzvergaserkessel mit Nennleistungen über 30 kW werden seit Inkrafttreten dieser Richtlinie nicht mehr gefördert.

Die neuen Förderkonditionen gelten rückwirkend für Anträge, die ab dem 1. Februar 2006 eingegangen sind. Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden. Auf Grundlage neuer Förderrichtlinien soll im Jahr 2007 die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien fortgeführt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main sind vom BMU mit der Durchführung der Fördermaßnahmen beauftragt. Diese Zusammenfassung soll nur einen Überblick geben. Details zur Förderung, Richtlinien und Antragsformulare sind im Internet unter www.bafa.de (Zuschüsse) sowie www.kfw-foerderbank.de (Förderdarlehen) erhältlich.

Die förderfähigen Holzheizungsmodelle sind den vom BAFA regelmäßig aktualisierten Listen über automatisch beschickte sowie handbeschickte Biomasseanlagen zu entnehmen. Die Listen können auf der Internetseite www.bafa.de eingesehen werden.

Eine Martkübersicht und technische Informationen zu Pelletheizkesseln und Pelletöfen sowie Scheitholvergaserkesseln bietet die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe mit ihren entsprechenden Broschüren und dem Datenbankangebot auf www.bio-energie.de.

(Vgl. Meldung vom 2006-05-26.)

Source

FNR-Pressemeldung vom 2006-06-30.

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