Der Verband european bioplastics e.V. distanziert sich in einem Positionspapier von der Industrie der so genannten “oxo-biologisch abbaubaren” Kunststoffe. Das Papier erläutert deren Technologie und macht deutlich, dass bisher jegliche Nachweise der biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit dieser Materialien nach etablierten und anerkannten Normen fehlen.
“Die Biokunststoffindustrie ist eine relativ junge Branche”, sagt Andy Sweetman, Vorstandsvorsitzender des Verbands European Bioplastics. “Aussagen, die eine etwaige Umweltverträglichkeit unserer Produkte implizieren, werden von unterschiedlichen Interessengruppen genauestens unter die Lupe genommen. Es ist daher von äußerster Wichtigkeit, dass die biologische Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Produkten und Materialien durch international anerkannte Normen belegt werden”, fügt er an.
“Die Öffentlichkeit hat ein großes Interesse an Umweltthemen und sollte nicht durch unklare Aussagen über die biologische Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit verwirrt werden. Wenn Produkte als biologisch abbaubar oder kompostierbar ausgegeben werden, ohne eine vorherige Prüfung nach anerkannten Standards bestanden zu haben, wirft das ein schlechtes Licht auch auf unsere Produkte, obwohl diese die Standards erfüllen. Unter allen Umständen müssen wir verhindern, dass Produkte mit dem Keimling-Logo in Verbindung mit so genannten “oxo-biologisch abbaubaren” Produkten gebracht werden”, stellt Andy Sweetman klar.
Produkte, die das Keimling-Logo tragen, wurden vorab einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Nur wenn sie die strengen Standards zur biologischen Abbaubarkeit oder Kompostierung gemäß den Normen ISO 17088, EN 13432 oder vergleichbaren Standards erfüllen, erhalten sie ein entsprechendes Zertifikat und dürfen das Keimling-Logo tragen.
“Aus diesem Grund haben wir uns auch gegen den Versuch der “oxo-biologisch abbaubaren” Kunststoffindustrie gewehrt, die Kriterien der Norm EN 13432 durch Forderungen nach längeren Zeitfenstern beim Abbauvorgang zu verwässern. Solche Regeln stellen sicher, dass Materialien für den genannten Einsatz geeignet sind. Es kann daher nicht im Interesse der Öffentlichkeit und der Kompostierer sein, die Anforderungen herunter zu schrauben. Erfreulicherweise teilen weitere Experten der Kunststoff- und Verpackungsindustrie diese Position. So lehnte die zuständige Arbeitsgruppe des Europäischen Standardisierungskomitees CEN kürzlich den Antrag zur Änderung der Norm in ihrer Sitzung am 9. Juli ab.”
Weitere Informationen
Position Paper: Oxo-Biodegradable Plastics (PDF-Dokument), deutschsprachige Fassung in Kürze auf www.bioplastics-europe.org
Source
European Bioplastics e.V., Pressemitteilung, 2009-07-22.
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