Europäischer Grüner Deal: nachhaltigere Nutzung der natürlichen Pflanzen- und Bodenressourcen

Die Kommission hat ein Maßnahmenpaket für die nachhaltige Nutzung der wichtigsten natürlichen Ressourcen angenommen, mit dem auch die Resilienz der Lebensmittelsysteme und der Landwirtschaft in der EU gestärkt werden soll

Mit einer Richtlinie zur Bodenüberwachung sollen die Weichen gestellt werden, um die Böden bis 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen. Dazu sollen Daten zur Bodengesundheit erhoben und Landwirten und anderen Bodenbewirtschaftern zur Verfügung gestellt werden. Nachhaltige Bodenwirtschaft wird zur Norm, und durch Bodenverunreinigungen verursachte inakzeptable Risiken für die Gesundheit und die Umwelt sollen beseitigt werden. Der heutige Vorschlag soll außerdem Innovation und Nachhaltigkeit fördern, indem die sichere Verwendung des technischen Fortschritts bei neuen genomischen Verfahrenzur Entwicklung klimaresilienter Kulturen und zur Reduzierung des Pestizideinsatzes ermöglicht und nachhaltigeres und vielfältigeres Saatgut und Vermehrungsmaterial für Pflanzen und Wälder gesichert wird. Außerdem werden neue Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittel- und Textilabfällen vorgeschlagen, die zu einer effizienteren Nutzung der natürlichen Ressourcen und einer weiteren Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen sollen.

Diese Maßnahmen werden langfristige wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und ökologische Vorteile für alle bringen. Indem die neuen Vorschriften die Widerstandsfähigkeit des Naturvermögens stärken, unterstützt es insbesondere Menschen, für die die Böden und die Natur Existenzgrundlage sind. Damit werden sie zu prosperierenden ländlichen Gebieten, zur Ernährungssicherheit und zu einer resilienten und florierenden Bioökonomie beitragen, die EU zum Vorreiter in Sachen Innovation und Entwicklung machen und helfen, den Verlust der Artenvielfalt umzukehren und den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen.

Neue EU-Vorschriften zur Aufwertung des Bodens und seiner Ressourcen

60 bis 70 % der Böden in der EU sind aktuell nicht gesund. Zudem fällt jedes Jahr eine Milliarde Tonnen Boden der Erosion zum Opfer; das bedeutet, dass der verbleibende fruchtbare Oberboden schnell verschwindet. Die Kosten der Bodenverschlechterung werden auf über 50 Mrd. EUR jährlich geschätzt.

Mit dem Vorschlag für die allerersten EU-Vorschriften zu diesem Thema werden eine harmonisierte Definition des Begriffs der Bodengesundheit und ein umfassender und kohärenter Überwachungsrahmen eingeführt und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die Sanierung kontaminierter Standorte gefördert. Es werden mehrere Quellen von Bodendaten zusammengeführt, indem die Daten der Flächenstichprobenerhebung über die Bodennutzung/-bedeckung (LUCAS) mit Copernicus-Satellitendaten sowie Daten aus öffentlichen und privaten Quellen kombiniert werden. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Böden in der EU im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel bis 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen.

Bodendaten werden Innovation sowie technologische und organisatorische Lösungen vor allem in Bezug auf landwirtschaftliche Verfahren unterstützen. Sie werden Landwirten und anderen Landbesitzern dabei helfen, die am besten geeigneten Behandlungsmethoden umzusetzen, um die Bodenfruchtbarkeit und die Erträge zu verbessern und zugleich den Wasser- und Nährstoffverbrauch zu senken. Außerdem verbessern die Bodendaten das Verständnis von Trends in Bezug auf Dürren, Wasserretention und Erosion, was zur Stärkung der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenmanagements beiträgt. Gesunde Böden und bessere Daten eröffnen Landwirten und Bodenbewirtschaftern zusätzliche Einkommensquellen, wie beispielsweise Vergütungen für Carbon Farming, Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen oder den gesteigerten Wert gesunder Böden und der darauf erzeugten Lebensmittel. Der Vorschlag bringt keine neuen unmittelbaren Verpflichtungen für Landbesitzer und Bodenbewirtschafter wie Landwirte mit sich.

Die Mitgliedstaaten werden positive und negative Verfahren für die Bodenbewirtschaftung festlegen. Sie werden außerdem auf der Grundlage nationaler Bewertungen der Bodengesundheit Regenerierungsmaßnahmen definieren, um geschädigte Böden wieder in einen gesunden Zustand zu versetzen. Diese Bewertungen werden auch in andere Politikbereiche der EU, wie LULUFC, GAP und Wasserwirtschaft, einfließen.

Gemäß dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch Bodenverunreinigungen verursachte inakzeptable Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nach dem Verursacherprinzip zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten müssen verunreinigte Standorte ermitteln, untersuchen, bewerten und sanieren.

Resilientere Lebensmittelsysteme dank neuer genomischer Verfahren

Landwirte und Züchter benötigen Zugang zum neuesten Stand der Innovation. Dank neuer Technologien wird die Resilienz der Landwirtschafts- und Forstflächen erhöht und Ernten werden vor den Auswirkungen des Klimawandels, des Verlustes der Artenvielfalt und der Umweltzerstörung geschützt. Neue genomische Verfahren (NGT) sind innovative Instrumente, die die Nachhaltigkeit und die Widerstandsfähigkeit unseres Lebensmittelsystems erhöhen können. Sie ermöglichen die Entwicklung verbesserter Pflanzensorten, die klima- und schädlingsresistent sind, weniger Düngemittel und Pestizide brauchen und ertragreicher sind. Dadurch können der Einsatz und die Risiken von chemischen Pestiziden halbiert und die Abhängigkeit der EU von Agrarimporten verringert werden.

In den meisten Fällen lassen sich mit diesen neuen Verfahren gezieltere, präzisere und schnellere Veränderungenerzielen als mit konventionellen Züchtungsverfahren wie der Saatgutauswahl oder der Kreuzungszucht, wobei in beiden Fällen die gleichen Pflanzen entstehen.

Gemäß dem Vorschlag

  • werden zwei Kategorien von mit NGT gewonnenen Pflanzen eingeführt: NGT-Pflanzen, die mit in der Natur vorkommenden oder konventionellen Pflanzen vergleichbar sind, und stärker modifizierte NGT-Pflanzen;
  • werden für beide Kategorien unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf das Inverkehrbringen gelten, die die jeweiligen Merkmale und Risikoprofile berücksichtigen: Pflanzen der ersten Kategorie müssen gemeldet werden, Pflanzen der zweiten Kategorie den umfassenderen Prozess der GVO-Richtlinie durchlaufen;
  • werden Anreize geschaffen, um die Entwicklung von Pflanzen stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten;
  • wird Transparenz bei allen NGT-Pflanzen auf dem EU-Markt (z. B. durch Saatgut-Kennzeichnung) gewährleistet;
  • wird eine konsequente Überwachung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von NGT-Produkten sichergestellt.

Nachhaltigeres und vielfältigeres pflanzliches und forstliches Vermehrungsgut

Der europäische Saatgutsektor ist der größte Exporteur auf dem globalen Saatgutmarkt (20 % des Weltmarkts mit einem geschätzten Wert von 7-10 Mrd. EUR und 7000 – größtenteils kleinen und mittleren – Unternehmen). Das Recht muss mit den Entwicklungen in der Wissenschaft Schritt halten. Mit diesem Vorschlag werden die geltenden Regeln, die teilweise älter als 50 Jahre sind, aktualisiert und vereinfacht.

Der Vorschlag für eine Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsgut wird die Vielfalt und Qualität von Saatgut, Stecklingen und anderem Pflanzenvermehrungsmaterialerhöhen. Indem Pflanzensorten durch Nachhaltigkeitstests (z. B. auf Krankheitsresistenz) zukunftssicher gemacht werden, werden stabile Erträge garantiert. Das Saatgut wird besser an die Belastungen durch den Klimawandel angepasst und zum Erhalt der genetischen Vielfalt von Kulturpflanzen und zur Ernährungssicherheit beitragen. Mit dem Vorschlag werden der Verwaltungsaufwand verringert und die Effizienz und Wirksamkeit der Registrierungs- und Zertifizierungssysteme gesteigert.

In Bezug auf forstliches Vermehrungsgut werden wir helfen sicherzustellen, dass der richtige Baum am richtigen Platz gepflanzt wird, um die Wälder besser gegen den Klimawandel zu wappnen. Durch Baumzüchtung können die Wälder schneller an den Klimawandel angepasst werden, und ihre Produktivität wird in Zukunft weiter gesichert.

Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen

Jedes Jahr landen fast 59 Millionen Tonnen Lebensmittel in der EU im Müll (131 kg/Einwohner), was einem Marktwert von schätzungsweise 132 Milliarden EUR entspricht. Für mehr als die Hälfte der Lebensmittelverschwendung (53 %) sind die Haushalte verantwortlich, gefolgt von der Verarbeitung und Herstellung (20 %). Weniger Lebensmittelverschwendung lohnt sich dreifach: Es werden weniger Lebensmittel weggeworfen, was zur Ernährungssicherheit beiträgt, Unternehmen und Verbraucher sparen Geld, und die Umwelt wird geschont.

Um die Fortschritte der EU zu beschleunigen, schlägt die Kommission Reduktionsziele bis 2030 von 10 % im Bereich Verarbeitung und Herstellung und von 30 % (pro Kopf) in den Bereichen Einzelhandel und Verbrauch (Restaurants, Verpflegungsdienste und Haushalte) vor.

Auch Textilabfälle belasten die begrenzten natürlichen Ressourcen. Rund 78 % der Textilabfälle werden von den Verbrauchern nicht getrennt gesammelt, sondern landen im gemischten Hausmüll, der in Verbrennungsanlagen oder auf Deponien entsorgt wird. Mehr Informationen zum heutigen Vorschlag sind einer gesonderten Pressemitteilung zu entnehmen.

Nächste Schritte

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erörtert.

Hintergrund

Am europäischen Grünen Deal führt kein Weg vorbei, wenn es um die Gesundheit der Menschen und unseres Planeten geht. Seit er im Dezember 2019 vorgestellt wurde, hat er einen tiefgreifenden und umfassenden Wandel unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft in Gang gesetzt. Das heutige Paket ergänzt die früheren Vorschläge für die Naturkomponente des Grünen Deals.

Diese Initiativen und ihre Ziele stützen sich auf Lösungen, die in der Natur zu finden sind – unserer besten Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel. Um die Klimaneutralität zu erreichen, und insbesondere mehr CO2 durch natürliche CO2-Senken abzubauen, das EU-Klimagesetz umzusetzen und die internationalen Zusagen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris und des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal einzuhalten, müssen wir die natürlichen Ökosysteme in der gesamten EU krisenfester machen, damit sie uns bei der Anpassung an den Klimawandel helfen, und ihre Produktionskapazität aufrechterhalten, um die langfristige Ernährungs- und Rohstoffsicherheit zu gewährleisten.

Source

Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2023-07-05.

Supplier

Europäische Komission
Europäisches Parlament
European Council

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