EU-Kommission will Zuckermarktreform ändern

Bisher kaum Rückgang der Überproduktion

Die Europäische Kommission strebt Änderungen bei der im Rahmen der EU-Zuckermarktreform 2006 eingeführten Umstrukturierungsregelung an. Grund ist der bisher zu geringe Rückgang der Überproduktion bei Zucker. Für das Wirtschaftjahr 2007/08 haben Erzeuger lediglich auf Quote für 0,7 Millionen Tonnen Weißzucker verzichtet. Auf rund vier Millionen Tonnen schätzt die Kommission die Überschussproduktion in diesem Jahr. Nicht unter das Quotensystem fallen Zucker für die Chemie- und die Pharmaindustrie sowie für die Produktion von Bioethanol.

Zu den geplanten Änderungen teilt die Europäische Kommission mit:

Die Umstrukturierungsregelung war ein Schlüsselelement der Zuckermarktreform von 2006, das den Erzeugern, die zu niedrigeren Preisen nicht mehr wettbewerbsfähig sein würden, einen finanziellen Anreiz bietet, um aus dem Sektor auszuscheiden. In den ersten beiden Anwendungsjahren der Regelung wurden weitaus weniger Quoten zurückgegeben als erwartet, weshalb Änderungen erforderlich sind, um die Regelung attraktiver zu machen.

Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen gehört, dass der für die Erzeuger und Lohnunternehmen bestimmte Anteil der Beihilfe auf 10% festgesetzt werden soll, wobei Erzeuger, die auf Quoten verzichten, jedoch eine ergänzende Zahlung erhalten, die rückwirkend gewährt wird, um diejenigen, die bereits auf ihre Quoten verzichtet haben, nicht zu benachteiligen. Eine neue Komponente ist, dass die Erzeuger die Beihilfe aus dem Umstrukturierungsfonds im Rahmen bestimmter Grenzen direkt beantragen könnten. Als zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme sind Unternehmen, die im Wirtschaftsjahr 2008/09 auf einen Teil ihrer Quote verzichten, im Wirtschaftsjahr 2007/08 von der Zahlung des Umstrukturierungsbeitrags für den Teil der Quote befreit, der von dem präventiven Rücknahmebeschluss betroffen ist.

Nach Ansicht der Kommission dürften die vorgeschlagenen Änderungen bewirken, dass zusätzlich zu den 2,2 Mio. t, auf die bisher verzichtet wurde, weitere 3,8 Mio. t Zuckerquoten zurückgegeben werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission für den Fall, dass die bis 2010 zurückgegebenen Quoten nicht ausreichen, vor, die Höhe der obligatorischen Kürzung der Quoten für die einzelnen Mitgliedstaaten danach zu richten, wie viele Quoten sie jeweils im Rahmen der Umstrukturierungsregelung zurückgegeben haben. Die Kommission hofft, dass der Rat und das Europäische Parlament den Vorschlag bis spätestens Oktober annehmen werden.

“Wir müssen unsere Zuckerproduktion drastisch reduzieren, wenn wir dem Zuckersektor in Europa eine nachhaltige Zukunft sichern wollen”, erklärte Mariann Fischer Boel, Kommissionsmitglied für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. “Der Umstrukturierungsfonds ist ein Schlüsselelement unserer Reform, das finanzielle Anreize für die Unternehmen bietet, die zu den mit der Reform eingeführten niedrigeren Preisen nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Leider war die Regelung weniger attraktiv, als wir erhofft hatten. Aber ich glaube, dass die Änderungen, die wir heute vorschlagen, weitaus mehr Unternehmen dazu ermuntern werden, auf ihre Quoten zu verzichten. Ich empfehle ihnen dringend, diese Chance zu nutzen. Wenn die Preise zurückgehen, werden die Bedingungen schwieriger. Und nach 2010 wird es keine Gelder mehr geben, um die Erzeuger zu unterstützen, die aus dem Sektor ausscheiden müssen.”

Hintergrund
Ein wichtiges Element der EU-Zuckermarktreform war neben einer Kürzung der Preise um 36% und der Zahlung der entkoppelten Erzeugerbeihilfe die Einrichtung eines Umstrukturierungsfonds, der von den Zuckererzeugern finanziert wird, um den für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Zuckerwirtschaft notwendigen Umstrukturierungsprozess zu unterstützen. Angestrebt war der Verzicht auf rund 6 Millionen Tonnen Quote, um nach dem vierjährigen Übergangszeitraum das Marktgleichgewicht zu gewährleisten.

Im ersten Anwendungsjahr wurde im Rahmen der Umstrukturierungsregelung auf rund 1,5 Millionen Tonnen Quoten verzichtet. Das bedeutet, dass die Quoten zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2006/07 am 1. Juli 2006 um 1,5 Millionen Tonnen gesenkt wurden. Bei einem vollständigen Abbau der Produktionsanlagen wurde je Tonne aufgegebene Quote ein Ausgleichsbetrag von 730 EUR aus dem Umstrukturierungsfonds gezahlt. Die Zahlung bleibt im Wirtschaftsjahr 2007/08 gleich hoch, verringert sich jedoch im Wirtschaftsjahr 2008/09 auf 625 EUR je Tonne und im Wirtschaftsjahr 2009/10, dem vierten und letzten Anwendungsjahr der Regelung, auf nur noch 520 EUR je Tonne. Zuckerunternehmen, die nicht in der Lage sind, Zucker zu einem Preis von rund 400 EUR je Tonne zu produzieren, sollten die Umstrukturierungsbeihilfe daher in Anspruch nehmen.

Leider haben die Erzeuger im zweiten Anwendungsjahr der Regelung nur auf rund 0,7 Millionen Tonnen Zucker verzichtet, was weit unter dem angestrebten Ziel von 5 Millionen Tonnen liegt und bei weitem nicht ausreicht, um das Marktgleichgewicht zu gewährleisten. Ausgehend von einem vorausgeschätzten Überschuss von rund 4 Millionen Tonnen hat die Kommission im März beschlossen, mindestens 13,5% Quotenzucker – rund 2 Millionen Tonnen – aus dem Markt zu nehmen.

Aufgrund der schrittweisen Einführung der Preiskürzung im Rahmen der Reform waren die Wirkungen für die Erzeuger bisher noch nicht und für die Verarbeiter nur mäßig zu spüren. Die Verarbeiter sind verunsichert, da die Mitgliedstaaten im Rahmen der geltenden Regelung für die Erzeuger einen höheren Beihilfeanteil als den Mindestanteil von 10% vorsehen können. Sie müssen daher entscheiden, ob sich ein Antrag auf Beihilfe aus dem Umstrukturierungsfonds für sie lohnt, ohne genau zu wissen, wieviel Beihilfe sie erhalten werden.

Wichtigste vorgeschlagene Änderungen
Der für die Erzeuger und Lohnunternehmen bestimmte Anteil der Beihilfe wird auf 10% festgesetzt, wobei den Erzeugern rückwirkend eine ergänzende Zahlung gewährt wird. Für das Wirtschaftsjahr 2008/09 erhalten die Erzeuger eine zusätzliche Zahlung von 237,50 EUR je Tonne zurückgegebene Quote.

Die Erzeuger können bis in Höhe von 10% der einem Unternehmen zugeteilten Quote direkt eine Beihilfe für den Quotenverzicht beantragen.

Bei der endgültigen obligatorischen Quotenkürzung wird berücksichtigt werden, inwieweit es jedem einzelnen Mitgliedstaat gelungen ist, die nationale Quote im Rahmen der Umstrukturierungsregelung zu senken.

Eine geänderte Marktrücknahmeregelung für die Zeit bis zum Wirtschaftsjahr 2009/10, bei der ein erster Rücknahmebeschluss vor der Aussaat getroffen werden kann, der gegebenenfalls im Oktober durch weitere Rücknahmen ergänzt wird, wobei für die Mitgliedstaaten, in denen bereits Quoten zurückgegeben wurden, der Rücknahmeprozentsatz niedriger ist. Der traditionelle Versorgungsbedarf für die Raffinerien ist von dieser Kürzung nicht betroffen.

Aufgrund der knappen Zeit zwischen der Veröffentlichung der Ratsverordnung und der Antragsfrist wird eine Mitteilung im Amtsblatt veröffentlicht, um die interessierten Kreise über die Einzelheiten zu informieren und es ihnen zu ermöglichen, ihre Anträge im Voraus vorzubereiten.

Weitere Informationen
Der Vorschlag der Kommission kann hier heruntergeladen werden (PDF-Dokument). Eine englischsprachige Erläuterung steht hier auf den Internetseiten von EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel.

(Vgl. Meldungen vom 2005-11-25 und 2005-06-03.)

Source

Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2007-05-07.

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