EU gewährt Ausnahmen für Energiepflanzen

Die Europäische Kommission hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Verordnung Nr. 1106/2004) u.a. bestimmte Ausnahmeregelungen für Energiepflanzen in Kraft gesetzt.

Hintergrund der Regelung ist die Dürre des vergangenen Sommers, die einen weitgehenden Aufbrauch von Futtervorräten der viehhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe mit sich brachte. Die Ausnahmen lassen nun u.a. und unter bestimmten Bedingungen zu, dass auf anerkannten Stillegungsflächen angebaute Nachwachsende Rohstoffe zur Energiegewinnung (mit Ausnahme von Mais) auch verfüttert werden dürfen.

In Deutschland fällt die Umsetzung dieser Regelung in die Zuständigkeit der Bundesländer und kann auch regional unterschiedlich gehandhabt werden. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung entfällt bei Energiepflanzen von Stillegungsflächen, die danach zur Verfütterung zugelassen wären, im Erntejahr 2004 die Verpflichtung zur sogenannten Denaturierung, die ansonsten zum weiteren Erhalt von Stillegungsprämien zwingend erforderlich ist, um das geerntete Pflanzengut für die Verfütterung unbrauchbar zu machen.

Die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung ist von interessierten Landwirten unbedingt vorab mit den landwirtschaftlichen Behörden abzustimmen. Freigegeben haben die Stillegungsflächen z.B. Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

© Boxer- Infodienst:Regenerative Energie 2004

Source

Boxer- Infodienst: Regenerative Energie vom 2004-06-17.

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