EU-Altfahrzeug-Richtlinie: Endgültig Entwarnung für Bauteile aus nachwachsenden Rohstoffen

Bereits am 3. November trafen sich Vertreter des BMVEL/FNR und BMU sowie der involvierten Industrie, Verbände und Institute zu einer Videokonferenz in Bonn und Berlin, um aktuelle Entwicklungen zum Thema EU-Altfahrzeug-Richtlinie und deren Umsetzung in Deutschland zu diskutieren.

Wichtigstes Ergebnis war: Bei Nutzung von Verfahren zur rohstofflichen Verwertung (Recycling) der Schredderleichtfraktion – wie gegenwärtig das Verfahren des SVZ Schwarze Pumpe oder auch das geplante VW-Sicon-Verfahren – werden die geltenden Verwertungs- und Recyclingquoten für 2006 bzw. 2015 unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zur Behinderung des Leichtbaus und auch nicht zu Schwierigkeiten beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe (NWR) im Automobilbau führen. Im Gegenteil können Bauteile aus nachwachsenden Rohstoffen bei den o.g. Verfahren sogar Vorteile gegenüber konventionellen Bauteilen aufweisen, da NWR hierbei rückstandslos verwertet werden können.

Das BMU betonte, dass es sich dafür einsetzen würde, dass es zu keiner Verschärfung der Vorgaben komme, die sich negativ auf den Leichtbau und die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen im Automobilbau auswirken. Derzeit gäbe es aber keine Hinweise auf eine solche Verschärfung.

Eine von BMVEL und FNR geplante Studie zu den ökologischen und technisch-wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen von Verbundwerkstoffen aus NWR im Hinblick auf eine Modifizierung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie wurde angesichts der beschriebenen Sachlage ad acta gelegt.

(Vgl. Meldung vom 2003-07-18.)

Source

FNR und AVK vom 2003-11-03 bzw. 2003-11-19.

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