Energiepflanzenanbau: Vorsicht bei langfristigen Verträgen!

Beratung vor Vertragsabschluss wichtig

Ein Nachfrageboom nach Agrarrohstoffen führt zu steigenden Preisen bei Nahrungsmitteln speziell biologischer Herkunft. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Landvolk Niedersachsen allen Landwirten, die sich über spezielle Verträge für den Energiepflanzenanbau binden wollen, sehr genau zu kalkulieren. Besondere Vorsicht gilt insbesondere dann, wenn sehr langfristige Verträge oder auch sehr hohe Summen genannt werden.

Die Landwirte sollten nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen Verträge mit kurzen Laufzeiten bevorzugen, um von dem Boom auf den Märkten nicht “abgehängt” zu werden. Auch über Preisgleitklauseln kann dies garantiert werden.

Ein weiteres Risiko birgt das Versprechen mancher Investoren, den Landwirten die Betreuung der Biogasanlage zu übertragen. Hier wird oftmals das Motto ausgegeben: Mit wenig Aufwand ist das schon zu leisten. Tatsächlich aber sagen erfolgreiche Betreiber von Biogasanlagen, dass diese ähnlich arbeitsintensiv sind wie beispielsweise Milchkuhbestände. Eine Rufbereitschaft rund um die Uhr wird von den meisten Investoren auf keinen Fall honoriert.

In der Vereinbarung der Lieferverträge für Substrate sollte auf jeden Fall die Art des zu liefernden Substrates, dessen Qualität und die Menge genau definiert werden. Dazu sollten die Landwirte vorab ihre voraussichtlichen Ernte- und damit auch Liefermengen realistisch kalkulieren. Schließlich sollten die Verträge auch einen Passus enthalten, wie im Falle der Minderlieferung die Schuldfrage zu klären ist. Die Rücknahme von Gärsubstraten kann ebenfalls Bestandteil von Lieferverträgen sein.

Eine umfassende Beratung zur Ausgestaltung der Substratlieferverträge zwischen den Betreibern von Biogasanlagen und einzelnen Landwirten bieten die Landvolk Kreisverbände, die Außenstellen der Landwirtschaftskammer sowie die Beratungsringe.

(Vgl. Meldungen vom 2006-09-26, 2006-10-31, 2006-11-15 und 2006-02-10.)

Source

Landvolk Niedersachsen vom 2006-01-03.

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