Einsatz von Floralat-Urne aus nachwachsenden Rohstoffen stößt bei Konkurrenz auf Widerstände

Hersteller der Bio-Urne fordert Klarheit bei Formulierungen wie "biologisch abbaubar"

Matthias Malok erfand vor 15 Jahren die Floralat-Urne aus einem Faser-Stärkemehl-Gemisch. Das sächsische Bestattungsgesetz hatte kurz zuvor den Einsatz von verrottbarem Material festgeschrieben. Die Ära der in der ehemaligen DDR üblichen und unverwüstlichen Duroplast-Urnen sollte damit ein Ende haben. Das Material der handelsüblichen Metall-Urne im so genannten Zweigefäßsystem wird als “verrottbar” angesehen, muss jedoch nach der Liegefrist wieder ausgegraben werden. Maloks Idee, mit der biologisch abbaubaren Urne “die Friedwaldidee, die Beisetzung in freier Natur, umzusetzen” findet zwar großen Anklang bei Umweltfreunden, scheitert jedoch an den Widerständen vonseiten der Behörden und dem Leipziger Bestattungswesen.

Laut Angelika Kell vom Büro der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Gisela Kallenbach lassen sich ca. 70% der Sachsen in Metall-Urnen beerdigen.. Die gesetzlich vorgeschriebene Liegefrist beträgt je nach Bundesland bis zu 20 Jahre nach der Beisetzung. Die Metall-Urnen im Zweigefäßsystem verrotten nicht und müssen ausgegraben und umgesetzt werden. Sie werden in eine Sammelstelle umgebettet, um die Grabplätze wieder neu vergeben zu können. “Bei rund 46.000 Urnen im Freistaat pro Jahr belaufen sich die Kosten insgesamt schon mal auf 8,5 Millionen Euro jährlich “, so Kell. Diese Kosten müssen, von Fall zu Fall, entweder von den Hinterbliebenen oder von den Kommunen beglichen werden.

Alternativen gibt es schon: In Deutschland zugelassen sind Beisetzungen in genehmigungspflichtigen Friedwäldern. Im Ausland sind z.B. See- und Unterwasserbestattungen erlaubt.

Die Floralat-Urne kommt außerhalb von Leipzig zum Einsatz wie in Konstanz z.B. Malok: “Das Material meiner Urne ist vom Technologiezentrum für Oberflächentechnik und Umweltschutz Leipzig zertifiziert.” Bei der Stadt Leipzig stößt Maloks “Bio-Urne” jedoch auf wenig Gegenliebe. “Als Geschäftsführer seiner KG vertritt Herr Malok seit Ende der 1990er Jahre die Auffassung, dass die üblicherweise auf den Leipziger Friedhöfen verwendeten verrottbaren bzw. zersetzbaren Metallurnen nicht den Anforderungen an umweltgerecht abbaubares Material erfüllen. Er meint, nur seine auf pflanzlicher Basis angefertigten Urnen seien umweltgerecht, weshalb die Konkurrenzprodukte aus Metall nicht mehr verwendet werden dürften”, sagt Andreas Gesierich vom Rechtsamt der Stadt Leipzig. “Die auf den Leipziger Friedöfen bei Bestattungen verwendeten Metallurnen finden bundesweit und wahrscheinlich sogar im gesamten Binnenmarkt der EU Verwendung. Sie sind im Abbau unbedenklich. Wenn die Leipziger Friedhofssatzung den Begriff “verrottbar” verwendet, umfasst dies von der Sache her auch die Zersetzung der Metallurnen. Die Auffassung der Stadt wird im Übrigen vom Freistaat Sachsen, Landesdirektion Leipzig, geteilt. Er fährt fort, Maloks Urnen könnten auf Leipzigs Friedhöfen verwendet werden, könnten jedoch keine ausschließliche Verwendung gegenüber der Konkurrenz aus Metall beanspruchen.

Auch bei der Einäscherung, die ein Hinterbliebener mit der Asche seiner Mutter in der Floralat-Urne vornehmen wollte, stellte sich heraus, dass das erst vor ein paar Jahren errichtete Krematorium nur auf den Einsatz von Aschekapseln eines bestimmten Herstellers ausgerichtet war. Malok: “Dort fand ich, als ich mich da schon mal mit meiner Bio-Urne bewarb, gar nicht erst Gehör.”

Malok fordert Politiker und Verantwortliche weiterhin auf, hinsichtlich der gesetzlich verwendeten Begrifflichkeiten wie “biologisch abbaubar”,”umweltgerecht abbaubar” oder “vergängliches Material” Klarheit zu schaffen. Das Zweigefäß-System möchte er komplett verboten wissen.

Weitere Informaitonen
Informationen zur Floralat-Urne finden Sie unter www.leipziger-floralat.com

Source

Leipziger Volkszeitung, 2010-06-11.

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