“Eine vertane Chance” – Verbund enttäuscht über aktuellen Versuch

Insbesondere die Auswahl der getesteten Produkte sowie die Kompostierungsbedingungen im DUH-Experiment werden als irreführend betrachtet

Entnommene Kompostprobe
Entnommene Kompostprobe © Verbund kompostierbare Produkte e.V. / polymediaconsult

Der Verbund kompostierbare Produkte e.V. (Verbund) zeigt sich angesichts des jüngsten Versuches der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Kompostierbarkeit von Biokunststoffen schwer enttäuscht. Insbesondere werden die Auswahl der getesteten Produkte sowie die Kompostierungsbedingungen als irreführend betrachtet. 

“Generell begrüßen wir jeden Versuch, der untersucht, wie gut die Produkte unserer Mitglieder kompostieren”, sagt Michael von Ketteler, Geschäftsführer des Verbund. “Bei diesem Versuch sehen wir jedoch grundsätzliche Fehler, deren Ergebnisse schon vor Versuchsbeginn absehbar waren. Hier wurde eine Chance vertan”. 

Fehlerhafter Versuchsaufbau und Kompostierungsbedingungen 

Einen schweren Fehler sieht der Verbund beim Versuchsaufbau. “Die in Deutschland üblichen Zertifizierungen zur industriellen Kompostierbarkeit fordern eine Kompostierung nach 12 beziehungsweise 6 Wochen. Dieser Versuch sah eine Rottezeit von lediglich 3 Wochen vor” sagt Dr. Oliver Ehlert von DIN CERTCO. “In einem solch kurzen Zeitintervall lassen sich in der Regel kaum ausreichende Abbauergebnisse erzielen”. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Kompostierungsbedingungen: “Produkte wie zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Beutel und Kaffeekapseln in unbenutztem Zustand zu verwenden, entspricht weder der Realität, noch den Prüfkriterien. Nur mit organischen Haushaltsabfällen gefüllte Bioabfall-Beutel oder Kaffeekapseln, die mit gebrühten Kaffeeresten gefüllt sind, stimmen mit dem realen Verbraucherverhalten überein”, so Dr. Ehlert. 

Fotos belegen: 3 Wochen reichen für Blätter und Zweige nicht aus

Die Ergebnisse zeigen: Die zertifizierten Produkte zersetzten sich bei diesem Versuchsaufbau genauso gut wie die Blätter und Zweige des verwendeten Grünschnitts. Fotos vom Pressetermin in der Anlage in Swisttal belegen, dass in den gesetzten 3 Wochen nicht einmal bei der Kompostierung des Grünschnitts selbst zufriedenstellende Resultate erzielt werden können. 

Versuch verstößt gegen Abfallrecht 

Peter Brunk, Vorsitzender des Verbund, mahnt: “Nicht zertifizierte Produkte, wie beispielsweise der Schuh, haben in der Biotonne bitte nichts zu suchen”.

Mit Ausnahme zertifiziert kompostierbarer Bioabfall-Beutel dürfen gemäß der geltenden Bioabfallverordnung keine anderen Produkte in der Biotonne oder in Kompostieranlagen entsorgt werden. Somit liegt bei dem Kompostierversuch der DUH bei fast allen getesteten Produkten ein klarer Verstoß gegen das aktuelle Bioabfallrecht vor.

“Bei diesem Versuch habe ich große wissenschaftliche und abfallrechtliche Bedenken. Hier entsteht in der breiten Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild” kritisiert Peter Brunk

Trotzdem sieht der Verbund optimistisch in die Zukunft: “Wir sind von zertifiziert kompostierbaren Bioabfall-Beuteln überzeugt. Diese stärken nicht nur die Kreislaufwirtschaft entscheidend, sondern schonen auch unsere Ressourcen und unser Klima” schließt Peter Brunk. “Wir hätten uns gefreut, wenn wir unsere Expertise mit hätten einbringen können, doch leider wurde unser Angebot von der DUH abgelehnt.” 

Source

Verbund kompostierbare Produkte e.V., Pressemitteilung, 2022-11-09.

Supplier

Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung
Verbund kompostierbare Produkte e.V.

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