EEG: Landschaftspflegebonus für Biogas aus Golfrasen

Clearingstelle empfiehlt weite Auslegung des Begriffs "Landschaftspflegematerial"

Die Clearingstelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legte am vergangenen Freitag ihre einstimmig beschlossene Empfehlung zum Landschaftspflege-Bonus vor, der im Zuge der jüngsten EEG-Novelle seinen Weg ins Gesetz fand und 2 Cent/kWh für Anlagen bis 500 kW beträgt, wenn mehr als 50 Prozent Landschaftspflegegut in den Fermenter wandern. Die Clearingstelle kommt in ihrer Empfehlung zu dem Ergebnis, dass der Begriff des Landschaftspflegematerials aktivitätsbezogen und weit auszulegen ist, wie agrarheute.com unter Berufung auf den Informatinosdienst AgraEurope berichtet.

Maßgeblich für die Gewährung des Bonus soll sein, ob die Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung eines bestimmten Natur- und Landschaftszustandes anfallen. Hierzu gehören demnach auch Materialien aus forst- und landwirtschaftlicher sowie gartenbaulicher Tätigkeit, “sofern diese jeweils vorrangig der Landschaftspflege dient”.

Landschaftspflege im Weiteren Sinne
Von Landschaftspflege ist laut dem Spruch der Clearingstelle in gesetzlich geschützten Biotopen, besonders geschützten Natur- und Landschaftsteilen, auf Vertragsnaturschutzflächen und auf Flächen aus Agrar-, Umwelt- oder vergleichbaren Förderprogrammen auszugehen. Aber auch Flächen, auf denen die Bewirtschaftungsauflagen solcher Programme freiwillig eingehalten werden, sowie Areale, auf denen “vegetationstechnische Pflegemaßnahmen” durchgeführt werden, einschließlich des hierbei anfallenden Straßenbegleitgrüns und -holzes, kommunalen Grasschnitts, Grünschnitts aus der privaten und öffentlichen Garten- und Parkpflege sowie von Golf- und Sportplätzen ebenso wie von Gewässerrandstreifen, sollen darunter fallen.

Einsatzstofftagebuch
Der Nachweis über die Flächenherkunft der Materialien ist über ein Einsatzstofftagebuch zu führen. Die Einhaltung des “überwiegenden Anteils” von Landschaftspflegematerial ist laut der Empfehlung der Clearingstelle durch ein Gutachten nachzuweisen. Die Clearingstelle, die vom Bundesumweltministerium eingerichtet wurde, ist mit umweltrechtlich geschulten Juristen besetzt. Ihre Empfehlungen werden von den Marktbeteiligten in aller Regel akzeptiert.

Weitere Informationen
Empfehlung der Clearingstelle zum Landschaftspflege-Bonus

Source

Agrarheute.com, 2009-10-05.

Supplier

Clearingstelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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