DBV zur Anhörung: “Nachbesserungsbedarf im Energiesteuergesetz”

Born: Insbesondere Biokraftstoffkonzept ist noch unausgewogen

In der heutigen (17. Mai 2006) Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zum Energiesteuergesetz mahnte der Deutsche Bauernverband (DBV) dringend notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung an.

“Die erstmalige Besteuerung von Biokraftstoffen ist nach der EU-Regelung zur Vermeidung einer Überkompensation nachvollziehbar. Die geplante Höhe der Steuersätze ist jedoch überzogen und gefährdet die mittelständische Biokraftstoffbranche in Deutschland”, kritisierte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born die Pläne der Regierungskoalition.

Danach soll reiner Biodiesel ab 1. August 2006 mit 10 Cent pro Liter und Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter besteuert werden soll. “Mit einer maßvollen Besteuerung von 5 Cent pro Liter reinem Biodiesel könnten die Unternehmen leben”, äußerte Born. Der Steuersatz auf Pflanzenöl müsse ebenso mindestens auf diesen Wert gesenkt werden. Auf Grund der hohen Umrüstungskosten der Fahrzeuge sei jedoch weiterhin eine Steuerbegünstigung notwendig.

“Vor allem im ländlichen Raum haben sich Wertschöpfungsketten bei Rapsöl gebildet. Diese jungen Investitionen dürfen wir nicht gefährden”, so Born. Er sei jedoch zuversichtlich, dass die Abgeordneten des Bundestages die wichtigen Korrekturen im Gesetzentwurf vornehmen würden.

Für die weitere Entwicklung des Biokraftstoffsektors in Deutschland sei es wichtig, wie die im Koalitionsvertrag festgehaltene Beimischungspflicht für Biokraftstoffe ab dem 1. Januar 2007 umgesetzt werde. Im Beimischungsgesetz und im Energiesteuergesetz müsse die Kraft stoffqualität als DIN-Norm für Biodiesel und Vornorm für Rapsöl als Voraussetzung für die Steuerbegünstigung festgeschrieben werden.

“Dem Image der gesamten Biokraftstoffbranche würde es schaden, wenn Fahrzeuge liegen blieben, weil die Biokraftstoffqualität nicht stimmt. Dies könne durch die Festschreibung der Norm im Energiesteuer- und Beimischungsgesetz verhindert werden.”, schlug Born vor.

Neben den Biokraftstoffen soll das neue Energiesteuergesetz auch alle anderen Bereiche der Energiebesteuerung erfassen. Daher fordert der DBV, dass im Energiesteuergesetz durch eine Verringerung der Ökosteuerlast ein Zeichen für mehr Wachstum im ländlichen Raum gesetzt werden muss. Denn für die Landwirtschaft mit ihrem hohen Anteil an energieabhängigen Aufwendungen an den gesamten Vorleistungen sei eine kostengünstige Energieversorgung von großer Bedeutung.

Die hohen Ökosteuerbelastungen verschlechterten die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen wie die übrige Wirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Zudem könne die Landwirtschaft nicht oder nur in geringem Maße von der Senkung der Lohnnebenkosten und vergünstigte Stromsteuersätze profitieren. Daraus würde die heimische Landwirtschaft durch die Ökosteuer netto mit ca. 700 Mio. Euro pro Jahr belastet.

Source

Deutsches Verbände Forum vom 2006-05-17.

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