DBV: Einsatz von Energiegetreide nicht verzögern

DBV mahnt zügige Novelle der BImSchV an.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert die Verlautbarung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMVEL) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dass es weder ein Zwei-Stufen-Verfahren noch eine vorgezogene Regelung für eine Zulassung von Getreide als Regelbrennstoff in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen bis 100 KW nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) geben wird.

Die Bundesministerien begründeten diese Entscheidung damit, dass noch im Oktober dieses Jahres ein erster Entwurf für die fachliche Diskussion vorgelegt werden soll, dann auch mit einer einheitlichen und in sich konsistenten Regelung der Immissionsgrenzwerte. Allerdings soll die Zulassung von Getreide nur für die Verbrennung in Heizkesseln und nur auf die Erzeuger und Verarbeiter von Getreide begrenzt werden. Dieser Vorschlag und die Verzögerung des Verfahrens sind aus Sicht des DBV nicht akzeptabel, schließlich liegen aufgrund eines Forschungsprojekts der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe repräsentative Daten für Immissionsgrenzwerte vor. Die Fachministerien wollen sich zwar für ein rasches Verfahren einsetzen, trotzdem wird vor Ende nächsten Jahres nicht mit einem Ergebnis auf Bundesebene zu rechnen sein.

Der Deutsche Bauernverband fordert deshalb mit großem Nachdruck eine zeitnahe Regelung ein. Das ist das notwendige Signal, auch an die Anlagenhersteller, in die Verfahrensentwicklung zu investieren.

(Vgl. Meldungen vom 2006-05-12, 2006-04-13 und 2006-05-03 und 2006-09-29.)

Source

Deutscher Bauernverband vom 2006-10-13.

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