China begrenzt Steigerung von Textil- und Flachsgarnexport in EU auf 8 bis 12,5%

Regelung gilt bis Ende 2007 - EU-Textilindustrie ortet schlechten Deal

Peking/Brüssel, 14. Juni 2005 (AIZ). – Im Textilstreit mit der Europäischen Union hat sich China am vergangenen Freitag bereit erklärt, seine Exportsteigerungen für ein Dutzend Billigprodukte auf 8 bis 12,5% im Jahr zu begrenzen. Wie das Handelsministerium in Peking auf seiner Website laut dem Nachrichtendienst AFP weiter mitteilte, gelte diese Regelung für die Zeit vom 11.06.2005 bis Ende 2007. Die EU-Kommission in Brüssel hatte am Freitagabend bekannt gegeben, die Importe aus der Volksrepublik nach Europa sollten bis Ende 2008 Beschränkungen unterliegen, damit sich die europäische Textilindustrie den neuen Marktgegebenheiten anpassen könne.

Nach dem Wegfall der weltweiten Textilquoten zum Jahresbeginn waren die chinesischen Ausfuhren, die im vergangenen Jahr bereits einen Wert von USD 95 Mrd. (EUR 77,7 Mrd.) erreicht hatten, sprunghaft angestiegen. Dies brachte die europäischen Textilproduzenten unter Druck, weshalb Brüssel von Peking freiwillige Beschränkungen forderte. Die EU hatte China dazu eine letzte Frist bis zum Freitagnachmittag gesetzt. Sonst hätte Brüssel von sich aus neue Importquoten zunächst für T-Shirts und Flachsgarn verhängt. Bei diesen Warengruppen waren die chinesischen Einfuhren im ersten Quartal um 187 beziehungsweise 56% gestiegen. Laut APA war bei Chinas Beitritt zur WTO im Jahr 2001 vereinbart worden, dass WTO-Mitglieder bis Ende 2008 jedes Jahr die Einfuhr chinesischer Textilien beschränken dürften, wenn die Importe die heimischen Märkte durcheinander bringen.

Wenig zufrieden über das erzielte Abkommen zeigte sich die europäische Textilindustrie dennoch. Die Kommission habe zu langsam auf die Bedürfnisse der Industrie reagiert, wodurch nun von höheren Berechnungsgrundlagen und Wachstumsraten ausgegangen worden sei, kritisierte die Dachvereinigung Euratex in einer Aussendung. Bereits im März habe man Schutzbestimmungen eingefordert, so Euratex. Hätte die Kommission schneller gehandelt und die Schutzklausel benutzt, wären die Mengen von einer niedrigeren Basis berechnet worden, hieß es. Bemängelt wurde außerdem, dass zwei Produktgruppen, welche die von der Kommission festgelegten Alarmschwellen bei weitem überschritten hätten, nicht in die Vereinbarung einbezogen worden wären.

(Vgl. Meldung vom 2005-06-03.)

Source

AIZ.info vom 2005-06-14.

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