CDU/CSU: Bioheizstoffe und Biodiesel steuerlich fördern

Die heute beschlossene Steuerbefreiung kann nur ein erster Schritt sein

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung “Steueränderungsgesetz 2003” – Bundestagsdrucksache 15/1621 – erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und die Berichterstatterin für die steuerrechtliche Behandlung von nachwachsenden Rohstoffen im Ausschuss für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit des Bundestages, Marie-Luise Dött MdB:

Das heute im Umweltausschuss beratene Gesetz zur Änderung der steuerlichen Vorschriften sieht eine steuerliche Befreiung von Bioheizstoffen vor. Außerdem ist bei Kraftstoffgemischen von Dieselkraftstoffen und Biokraftstoffen der Bioanteil von der Steuer ausgenommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmt dem zu.

Bereits unter der christlich-liberalen Koalition sind Steuerbefreiungen für Biodiesel beschlossen worden. Biokraftstoffe können einen Beitrag zur Stärkung regenerativer Energien leisten. Die Biomasse ist ein Multitalent, das sich vielseitig einsetzen lässt. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich zuletzt mit ihrer Initiative “Multitalente nachwachsender Rohstoffe effizient fördern” – Bundestagsdrucksache 15/1788 – für eine Förderung von Biokraftstoffen eingesetzt.

Die heimische Landwirtschaft wird von der weiteren Förderung der nachwachsenden Rohstoffe durch die Steuergesetzgebung profitieren. Den Bauern wird eine neue Einnahmequelle eröffnet.

Die heute beschlossene Steuerbefreiung kann aber nur ein erster Schritt sein. In Zukunft wird es darauf ankommen, dem Multitalent Biomasse weitere Verwendungsmöglichkeiten zu erschließen.

© CDU/CSU Bundestagsfraktion 2003

(Vgl. auch Positionspapier: Nachwachsende Rohstoffe und Meldung vom 2003-09-16.)

Source

Pressemitteilung der CDU/CSU Bundestagsfraktion vom 2003-11-05.

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