Bundesrat: Kurzumtriebsplantagen keine Waldgebiete

Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes

Der Bundesrat möchte die Wettbewerbsfähigkeit forstwirtschaftlicher Vereinigungen stärken. In seiner heutigen Sitzung hat er deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen.

Hiernach sollen forstwirtschaftliche Vereinigungen ergänzend zu ihren bisherigen Aufgaben den Holzverkauf ihrer Mitglieder vermarkten dürfen. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die zunehmende Marktkonzentration in der Holzindustrie. Da der Holzverkauf die wesentliche Einnahmequelle von Waldbesitzern sei, müsse das Aufgabenspektrum der Vereinigungen erweitert werden. Andernfalls könnten diese nicht erfolgreich bestehen.

Darüber hinaus beabsichtigt der Bundesrat, mit seinem Vorstoß die nachhaltige Nutzung bestimmter landwirtschaftlicher Flächen zu sichern. Nach dem Gesetzentwurf sollen Agroforstsysteme und Kurzumtriebsplantagen nicht mehr unter das Bundeswaldgesetz fallen, da sie anders bewirtschaftet werden müssten als Waldgebiete.

Zur raschen Umsetzung seiner Forderungen bittet der Bundesrat in einer ebenfalls heute gefassten Entschließung, den Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig zu behandeln. Sollte der Bundestag ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen, müssten die Vorschläge des Bundesrates darin aufgenommen werden. Dabei unterstreicht der Bundesrat, dass die Waldbesitzer angesichts des Klimawandels und der notwendigen Nachhaltigkeit flexible Handlungsmöglichkeiten brauchen. Weiterer Vorgaben durch Bundesrecht bedürfe es insoweit hingegen nicht.

Weitere Informationen
Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (Drucksache 45/09) (PDF-Dokument)

Source

Bundesrat, Pressemitteilung, 2009-04-03.

Supplier

Deutscher Bundesrat

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