Bundesrat: Kritische Stellungnahmen zum Ausbau der Biokraftstoffe

Länder wollen Erhöhung der Biokraftstoffsteuer zeitlich strecken

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar Stellung genommen zu einem Gesetzentwurf, der den Anteil der Biokraftstoffe erhöhen will. Der Entwurf sieht vor, den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die Minderung von Treibhausgasemissionen auszurichten. Details des Verfahrens – bei dem die durch Herstellung und Verwendung der Biokraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden – soll eine Verordnung regeln. In einer weiteren Stellungnahme befasste sich der Bundesrat mit der geplanten Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung.

Ausbau der Biokraftstoffe
Vor dem Hintergrund anstehender Gespräche auf EU-Ebene kritisiert der Bundesrat die aktuelle Festlegung auf Biokraftstoffziele als verfrüht. Nationale Alleingänge ließen weitere Erhöhungen der Kraftstoffpreise befürchten, die den Tanktourismus befördern könnten. Abermals wiederholt der Bundesrat seine Aufforderung gegenüber der Bundesregierung, ein Konzept zur Eindämmung des Tanktourismus vorzulegen.

Die Länder verlangen eine Änderung im Energiesteuergesetz, mit der der Abbau der Steuerentlastungen auf reinen Biodiesel und reine Pflanzenöle zeitlich gestreckt wird. Zudem fordern sie, regelmäßig Bilanz über die Effekte der gesteigerten Biokraftstoffproduktion zu ziehen.

Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Überarbeitung der in Vorbereitung befindlichen Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung, unter anderem hinsichtlich der Neubestimmung des Treibhausgas-Verminderungspotentials anstelle einer volumenbezogenen Verpflichtung zur Markteinführung von Biokraftstoffen. Bei der geplanten Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung werden Biokraftstoffe je nach ihrer spezifischen Treibhausgaseffizienz – unter Berücksichtigung aller Stationen ihrer Herstellung – unterschiedlich begünstigt.

Außerdem wird die Bundesregierung darum gebeten, mit der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung sicherzustellen, dass die gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung auch künftig einheitlich sowohl für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln als auch für den Anbau nachwachsender Rohstoffe geregelt bleibt. Insbesondere müsse die Verordnung auf vermeidbare administrative und finanzielle Aufwendungen verzichten, um eine breite Akzeptanz für die Verwendung von Biomasse zu erreichen.

Für das Jahr 2011 bittet der Bundesrat um eine Evaluierung der geplanten Reformen, die auch wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte des Biokraftstoffeinsatzes berücksichtigt.

(Vgl. Meldung vom 2008-01-22.)

Source

www.bundesrat.de, Pressemeldungen 13 und 14, 2008-02-15.

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