Bundeskabinett verabschiedet Kraftstoffkennzeichnungsverordnung

Biodiesel in Verordnung aufgenommen

Das Bundeskabinett hat in der neu gefassten Verordnung über die Beschaffenheit und Auszeichnung von Kraftstoffen erstmals verbindliche Qualitätsanforderungen für Biodiesel als Kraftstoff festgelegt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt wie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) den Kabinettsbeschluss, weil durch diese Kennzeichnungspflicht die oftmals festzustellende Bezeichnungsvielfalt und damit die Verwechslungsgefahr mit Rapsöl oder anderen Biokraftstoffen unterbunden wird. Der DBV erwartet, dass die Kennzeichnungsverordnung vom Bundesrat rasch beschlossen wird und noch im Frühjahr in Kraft treten kann. An öffentlichen Tankstellen muss demnach Biodiesel mit einem Aufkleber unter Hinweis auf die europäische Norm für Biodiesel DIN EN 14214 gekennzeichnet werden.

Die Verordnung schreibt ebenfalls vor, dass nicht nur an der Tankstelle, sondern bereits beim Handelsgeschäft zwischen Tankstelle und Lieferant die Auszeichnung der Biodieselqualität im Lieferschein erfolgen muss. Weiterhin sieht die Kennzeichnungsverordnung vor, dass Biodiesel bis maximal fünf Prozent, gemäß der ebenfalls novellierten europäischen Norm für Dieselkraftstoff, DIN EN 590, zugemischt werden kann. Im Falle der Zumischung muss der Biodiesel ebenfalls mindestens den europäischen Standard DIN EN 14214 erfüllen. Mischkraftstoffe mit mehr als 5 Volumenprozent Biodiesel müssen deutlich sichtbar an der Zapfsäule ausgezeichnet werden.

Mehr als 1.300 der 1.700 Biodiesel führenden Tankstellen haben sich dem Qualitätssicherungskonzept der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel angeschlossen und zeichnen bereits seit Januar freiwillig Biodiesel gemäß der europäischen Norm aus.

(Vgl. Meldung vom 2004-01-30.)

Source

Pressemeldung des DBV vom 2004-02-05.

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