Die Niederlande führen einen Beimischungszwang für Biotreibstoffe ein. Ab dem Jahr 2007 muss die Mineralölindustrie herkömmlichem Benzin und Diesel 2% Bioethanol beziehungsweise Biodiesel beimischen.
Die EU-Biokraftstoffrichtlinie gibt allerdings bereits für dieses Jahr ein Ziel von 2% Verbrauchsanteil vor. Eine vollständige Steuerbefreiung von Biotreibstoffen ist in den Niederlanden nicht vorgesehen. Wie das Finanzministerium vorige Woche bekannt gab, soll im kommenden Jahr jedoch eine Steuererleichterung in Höhe von 70 Mio Euro die Nachfrage nach regenerativen Treibstoffen ankurbeln. Laut Angaben des Ministeriums wird der Steuervorteil für Benzin mit mindestens 2% Bioethanol 10,10 Euro je 1.000 l betragen und für Diesel mit wenigstens 2% Biodiesel 6,10 Euro je 1.000 l.
Außerdem wird die Kfz-Steuer teilweise vom Durchschnittsverbrauch abhängig gemacht: Wer ein sparsames Auto fährt, erhält einen Nachlass auf die Steuerlast, Fahrer von besonders “durstigen” Pkw müssen einen Zuschlag zahlen. Hybridfahrzeuge mit kombiniertem Verbrennungs- und Elektroantrieb werden besonders gefördert.
Die Wirtschaftsgruppe Ackerbau (HPA) begrüßte das Ziel der Regierung, die Einführung von Biokraftstoffen zu unterstützen. Allerdings forderte die HPA mehr Klarheit über geplante gesetzliche Maßnahmen. Die Agrarwirtschaft müsse jetzt wissen, woran sie sei, um langfristige Investitionen verantworten zu können, betonte die Wirtschaftsgruppe. In Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien seien Biokraftstoffe schon seit Jahren an den Zapfsäulen zu haben und die Regierungen hätten eine völlige oder weitgehende Steuerbefreiung beschlossen.
Source
dlz agrarmagazin vom 2005-09-26.
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