Biomasseverordnung bringt Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen voran

Bonn, 2. Juli (bmvel) – Die Biomasseverordnung ist am 28. Juni in Kraft getreten. Damit wurden beste Voraussetzungen für einen verstärkten Ausbau der Stromgewinnung aus Biomasse geschaffen, stellt das Bundesverbraucherministerium fest. Die neue Verordnung erging aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), vom März dieses Jahres und regelt, welche Biomasse und welche technischen Verfahren bei der Stromerzeugung im Rahmen des EEG begünstigt werden und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Dadurch werden Klarheit und Rechtssicherheit für die geplanten umfangreichen Investitionen zur Stromgewinnung aus Biomasse geschaffen, so das Verbraucherministerium.

Im EEG ist die Einspeisevergütung für Strom aus Biomasse deutlich verbessert worden. Von ursprünglich 14,3 Pfennigen je Kilowattstunde ist sie auf 17 bis 20 Pf/kWh – abhängig von der Anlagenleistung – angehoben worden.

Mit der neuen Biomasseverordnung wurden auch für die Begünstigung von tierischer Biomasse und Altholz akzeptable Lösungen gefunden. Strom aus belastetem Altholz wird nach dem EEG vergütet, wenn für die Energieanlage eine Genehmigung nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung vorliegt und Mindestwirkungsgrade bei Kondensationsstromanlagen eingehalten werden. Strom aus tierischen Stoffen wird grundsätzlich begünstigt. Von einer Vergütung nach dem EEG ausgeschlossen bleibt elektrischer Strom, der aus tierischer Biomasse gewonnen wurde, für die nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz die Behandlung in Tierkörperbeseitigungsanstalten vorgeschrieben ist.

Durch die Biomasseverordnung werde die verstärkte energetische Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen angestoßen und ein Investitionsstau in Milliardenhöhe aufgelöst, so das Verbraucherministerium. Sie sei ein wichtiger Schritt zu mehr Klima- und Umweltschutz und eröffne Landwirten, Arbeitnehmern und Unternehmern im ländlichen Raum neue Produktions-, Absatz- und Einkommensmöglichkeiten.

Die Biomasseverordnung und das EEG einschließlich Begründung finden sich im vollen Wortlaut als Download-Angebot im Internet unter www.verbraucherministerium.de.

Quelle: BMVEL-Informationen Nr. 27 vom 02.07.2001.

(Vgl. auch Meldung vom 20.04.01)

Source

BMVEL-Informationen Nr. 27 vom 02.07.2001.

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe