Bioenergien profitieren von Brüsseler Agrarbeschlüssen

Bei den jüngsten Brüsseler Agrarbeschlüsse wurden auch für die Bioenergien eine Reihe von Verbesserungen beschlossen. Sie sind Ergebnis erfolgreicher Verhandlungen vor allem der deutschen Agrarministerin Renate Künast.

  • Entgegen den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommissionen bleibt der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen weiterhin erlaubt. Damit stehen große landwirtschaftliche Flächen in der EU für den Energiepflanzenanbau ohne Lebensmittelkonkurrenz zur Verfügung.
  • Es ist eine Energieprämie auf Anbauflächen vorgesehen. Damit können die Nationalstaaten neue Programme zur Unterstützung des Anbaus von Energiepflanzen auflegen.
  • Zur Zeit werden Prämien für den Anbau von z.B. Leindotteröl oder anderer Ölpflanzen im Mischfruchtanbau nicht gezahlt. Dieses Hemmnis für den Ausbau der Pflanzenölnutzung entfällt ab 2005, da es dann überhaupt keine Produktions-gebundenen Prämien mehr gibt. Die EU-Subventionen fließen den Landwirten dann über andere Mechanismen zu, z.B. über die Energieprämie.

Die Landesbehörden sollten nun bis Ende 2004 gegenüber den Landwirten, die bereits Mischfruchtversuche machen, Kulanz zeigen. Am besten, indem sie übergangsmäßig noch Prämien auch im Mischfruchtanbau zahlen, da dies dem Geiste der neuen EU-Beschlüsse entspricht.

Hans-Josef Fell (MdB)
Sprecher für Forschung und Technologie
Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-72158
Fax: 030-227-76369
E-Mail: hans-josef.fell@bundestag.de
Internet: http://www.hans-josef-fell.de

(Vgl. Meldung vom 2003-07-07.)

Source

Infobrief von Hans-Josef Fell (MdB) vom 2003-07-15.

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