Bioenergie: Neue Fördermaßnahme für Demonstrationsanlagen

Bundeslandwirtschaftsministerium schließt Förderlücke für marktnahe Verfahren

Mit der neuen Förderrichtlinie “Demonstrationsvorhaben Bioenergie” sollen innovative, praxisreife Anlagen, Verfahren und neuartige Verfahrenskombinationen zur energetischen Nutzung von Biomasse unterstützt werden.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), Projektträger des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV), nimmt Anträge ab sofort entgegen, Bewilligungen können ab der Verabschiedung des Bundeshaushaltes erfolgen.

Mit der neuen Richtlinie schafft das BMELV ein Förderinstrument für Demonstrationsanlagen, die sich zuvor bereits im Pilotmaßstab bewährt haben. Für zukunftsweisende Technologien wie der thermochemischen Vergasung von Biomasse, der Verstromung von Biogas in Brennstoffzellen oder der Verfeuerung von Sonderbrennstoffen wie Stroh- und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen soll so der Durchbruch am Markt erleichtert werden.

Zu den Voraussetzungen für die Förderrichtlinie zählt, dass die Verfahren bereits in vorangegangenen Pilotanlagen einen erfolgreichen Dauerbetrieb nachweisen konnten. Die Zuschüsse werden entweder als Investitions- oder als Betriebsbeihilfe mit Erstattung eines Teils der Mehrkosten gegenüber angenommenen Referenzkosten gewährt.

Im Rahmen der Richtlinie veröffentlichen das BMELV und die FNR thematische Schwerpunkte in Form von Bekanntmachungen. Die erste Bekanntmachung zum Thema “Innovative Nutzung von Biogas” wurde jetzt in der Ausgabe 112 des Bundesanzeigers publiziert. Eine weitere Bekanntmachung zum Thema “Innovative Kleinfeuerungsanlagen” ist geplant.

Der vollständige Richtlinientext ist über www.fnr.de verfügbar.

Source

FNR-Pressemeldung Nr. 475 vom 2006-06-20.

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