Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die jetzt auch durch den Bundesrat beschlossene Einbindung von Biodiesel auf Basis der europäischen DIN-Norm in die Verordnung des Bundesumweltministeriums für Kraftstoffqualität und Kennzeichnung. Mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung werde im Sinne des Verbrauchers geregelt, dass ausschließlich Kraftstoff als Biodiesel bezeichnet und gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden darf, der die Mindestanforderungen der europäischen Kraftstoffnorm erfüllt. Hierdurch werde dem “Wildwuchs” bei der Bezeichnung von Pflanzenölkraftstoffen Einhalt geboten, betonte der DBV. Die Verordnung ist Grundlage für unangemeldete behördliche Kontrollmaßnahmen an öffentlichen Tankstellen. Dadurch entsteht im Sinne des Verbrauchers eine erhebliche Verschärfung des Kontrolldruckes und der Qualitätsüberwachung bei Biodiesel.
Gleichfalls in die Verordnung aufgenommen wurde die neue europäische Norm für Dieselkraftstoff. Wie bereits seit Jahren in Frankreich praktiziert, kann Biodiesel jetzt auch in Deutschland bei der Mineralölherstellung bis zu max. 5 Prozent Dieselkraftstoff zugemischt werden. Die großen Mineralölkonzerne haben eine solche Beimischung aus Umweltgründen bereits angekündigt. Der DBV erhofft sich dadurch für die Biodieselbranche einen zusätzlichen Absatzmarkt in der Mineralölindustrie.
(Vgl. Meldung vom 2004-02-16.)
Source
Pressemitteilung des DBV vom 2004-03-18.
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