Der Bundesverband Biogene Kraftstoffe e.V. (BBK) fordert im Rahmen der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes EEG eine höhere Vergütung für Strom aus Biogas, wenn dieses Biogas nicht aus Reststoffen oder landwirtschaftlichem Wirtschaftsdünger, sondern allein aus Nachwachsenden Rohstoffen (Energiepflanzen) erzeugt worden ist. Die in der Novelle hierfür vorgesehene Bonusvergütung von 2,5 Ct./kWh ist nach Ansicht des BBK nicht nachvollziehbar und deutlich zu niedrig, um einen wirtschaftlichen Betrieb einer Biogasanlage auf Basis eines Energiepflanzenanbaus zu ermöglichen. Unabhängig von der weiteren Verwendung des Biogases, ob direkte Verwertung in Kraft-Wärme-Kopplung oder Einspeisung in das Erdgasnetz, fordert der Verband eine Bonusvergütung von mindestens 6,5 Ct./kWh. Als dem Bestreben einer höheren Biomasseförderung abträglich bezeichnet der Verband die Verkürzung der Vergütungsdauer von bisher 20 auf dann nur noch 15 Jahre sowie die vorgesehene Degression der Einspeisevergütung von jährlich 2%, die über dem zu erwartenden technischen Fortschritt liege.
© BOXER – Infodienst: Regenerative Energie 2003
(Vgl. Meldungen vom 2003-11-07, 2003-09-16 und 2003-09-08.)
Source
BOXER - Infodienst: Regenerative Energie vom 2003-11-25.
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