BAFA: Neue MAP-Richtlinien für Biowärme

Fördersätze bei Neubauten und für luftgeführte Pelletöfen gesenkt

Mit den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 treten am 1. März 2009 Änderungen bei der Förderung aus dem Marktanreizprogramm in Kraft.

Die neuen Richtlinien setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken. Künftig erhalten Antragsteller für Biomasseanlagen bis 100kW Nennwärmeleistung, Solarkollektoren und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.

Keine Kürzung bei Anlagen in Bestandsbauten
Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien (große Biomasseanlagen ab 100kW für thermische und KWK-Nutzung, Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, Biogasrohleitungen, Biogasaufbereitungsanlagen und Wärmespeicher) wurden keine Kürzungen der Fördersätze für Anlagen in Neubauten vorgenommen.

Weitere Änderungen gegenüber den bisherigen Förderrichtlinen
Die Förderung für luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW Nennwärmeleistung wird von 1.000€ auf 500€ je Anlage abgesenkt. Diese Änderung gilt erst für ab 1.7.2009 gestellte Anträge. Luftgeführte Pelletöfen ab 5kW erhalten 500€ je Anlage. Für die Innovationsförderung für Biomasseanlagen ab 100kW Nennwärmeleistung gilt nunmehr ein Grenzwert für staubförmige Emissionen von maximal 15 mg/m3 (vorher 5 mg/m3). Die Förderung von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität ist nunmehr bis zu einer Größe von 350 m3/h aufbereitetes Biorohgas (vorher bis zu einer Größe von 500 m3/h Rohgas) möglich.

Für förderbare Wärmepumpen kann zukünftig neben der Basisförderung auch der Effizienzbonus der Stufen I und II und der Bonus für effiziente Umwälzpumpen gewährt werden, wenn die Effizienzanforderung nach den Förderrichtlinien erfüllt werden. Mit dem Effizienzbonus kann die Basisförderung um 50% (bei Stufe I) bzw. um 100% (bei Stufe II) erhöht werden.

Ab dem 1.10.2009 sind alle Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern auf Investitionszuschüsse vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Weitere Informationen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Erneuerbare Energien

Source

Infoholz, 2009-03-03.

Supplier

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Informationsdienst Holz

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