Altholzverband begrüßt Diskussion um Novelle der Altholzverordnung

Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung unter Rücksichtnahme auf technische Möglichkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit

Die Altholzverordnung ist in die Jahre gekommen. Mit Blick auf eine anstehende Novellierung werden daher bereits unterschiedliche Vorschläge diskutiert: Das Spektrum reicht von der stofflichen Nutzung der Altholzkategorien A I bis IV über ein Verbot der energetischen Nutzung von A I-Altholz bis hin zu einer eheblichen Vereinfachung der Getrennthaltung in nur noch zwei Altholzklassen: einer augenscheinlich behandelten und einer augenscheinlich unbehandelten Fraktion.

Auf Seiten des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) wird diese Diskussion im Vorfeld der Novellierung ausdrücklich begrüßt. „Die Altholzverordnung ist das Fundament unserer täglichen Arbeit, sie regelt die nachhaltige Verwertung von Altholz. Nach bald 15 Jahren ist es jedoch an der Zeit, das Regelwerk kritisch zu durchleuchten, Schwachstellen aufzuzeigen und diese zeitgemäß und praxistauglich fortzuentwickeln“, betont Dieter Uffmann, 1. Vorsitzender des BAV. „Zur Sicherung der Entsorgung von 8 bis 10 Mio. Tonnen Altholz pro Jahr ist für uns die derzeitige Regelung, die eine Hochwertigkeit sowohl der stofflichen wie auch der energetischen Verwertung zulässt, auch in einer novellierten Verordnung von entscheidender Bedeutung.“

Die 5-stufige Abfallhierarchie wird in einem Update der Altholzverordnung zwingend umgesetzt werden müssen. Diese sieht einen Vorrang der stofflichen vor einer energetischen Verwertung vor, jedoch unter Rücksichtnahme der technischen Möglichkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit. „Die Novellierung der für uns grundlegenden Altholzverordnung muss deshalb in unseren Augen beiden Verwertungswegen Rechnung tragen. Wir wollen die guten Altholzqualitäten im Sinne der Abfallhierarchie stofflich nutzen“, stellt Uffmann klar. A I-Altholz sollte soweit wie möglich in die stoffliche Verwertung fließen. Inwieweit die Grenzwerte der Altholzverordnung für die stoffliche Verwertung noch zeitgemäß sind, gilt es im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu prüfen. Ein Verbot, A I-Altholz energetisch zu nutzen, lehnt der BAV aber entschieden ab.

Zentraler Ansatz zur dauerhaften Verbesserung der Altholzqualitäten ist aus Sicht des BAV die strikte Getrennterfassung und Getrennthaltung der Abfallhölzer bereits an der Anfallstelle. Durch eine konsequente Getrennthaltung der Sortimente und eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung lassen sich hierdurch ausreichend Potentiale für beide Verwertungswege – die stoffliche wie auch die energetische Verwertung – schöpfen.

Klare Vorstellungen hat Uffmann auch im Hinblick auf die künftige Beprobung: „Sofern möglich möchten wir weg von der Chargenbeprobung hin zu einer automatisierten Probeentnahme. Wir sehen klare Vorteile in der prozessbegleitenden Probenahme und einer Analyse, die Ausreiser entsprechend berücksichtigt.“ Weiter gilt es, in die Regelvermutung der Altholzverordnung neue Erkenntnisse einfließen zu lassen.

Von einem Alleingang hält der BAV nichts. „Vielmehr gilt es, im Austausch mit Partnerverbänden wie etwa dem bvse und dem VHI gemeinsame Positionen zu entwickeln“. Mit Besuchen des Bundesumweltministeriums und des Bundesumweltamtes bei Aufbereitungsunternehmen des BAV hat laut Uffmann der Dialog zur Novellierung der Altholzverordnung zwischen federführendem Ministerium und der Praxis bereits begonnen. Darüber hinaus wird in Kürze eine vorbereitende Studie ausgeschrieben, die beleuchten soll, welche Teile der Altholzverordnung novellierungsbedürftig sind.

Im Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. sind alle Interessensgruppen der Altholzbranche organisiert. Wir vertreten derzeit 81 Unternehmen aus den Bereichen Aufbereitung, stoffliche und energetische Verwertung, vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus Belgien, den Niederlanden, Österreich und Großbritannien.

Source

Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV), Pressemitteilung, 2017-07-10.

Supplier

Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (BAV)

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