Biogas: Umweltministerium verschärft Sicherheitsanforderungen nach Unfall in Rhadereistedt

Das Niedersächsische Umweltministerium hat in Folge des schweren Unfalls in einer Biogasanlage in Rhadereistedt im November für alle Anlagen, in denen biologische Abfälle oder tierische Nebenprodukte eingesetzt werden, Konsequenzen gezogen. Mit einem Erlass des Umweltministeriums werden zusätzliche Auflagen zum sicheren Betrieb dieser Biogasanlagen in Kraft gesetzt.

So müssen die Betreiber nach Angaben des Umweltministeriums künftig von den Erzeugern biologischer Abfälle und tierischer Nebenprodukte exakte Angaben zu allen einzusetzenden Stoffen abfordern. Erforderlich sind auch Angaben zu Beimengungen (z.B. Stabilisierungs- oder Konservierungsstoffe), zu den Transport- und Anlieferungsbedingungen sowie zu möglichen Gefahren.

Darüber hinaus sollen die Biogasanlagen zukünftig so gebaut werden, dass auf eine Vorgrube verzichtet werden kann. Sollte das aus betriebs- oder verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich sein, müssen bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen zwingend beachtet werden, so das Ministerium. Mit dem Erlass wird auch festgeschrieben, dass Biogasanlagen nur von sachkundigem, geschultem Personal betrieben werden dürfen.

(Vgl. Meldung vom 2005-11-09.)

Source

IWR - Erneuerbare Energien vom 2005-12-20.

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