Die Herstellung flüssiger Biomasse soll künftig nachhaltig ohne Zerstörungen der Umwelt erfolgen. Die Bundesregierung legte eine entsprechende Verordnung für eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) vor, der der Bundestag in der Nacht zum 3. Juni zustimmte. Damit soll in Zukunft erreicht werden, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung genutzt und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, unter Beachtung nachhaltiger Standards hergestellt wird.
Biomasse, die diesen Kriterien nicht entspricht, soll nicht mehr vergütet werden. Ab 2010 müssen nach der Verordnung bestimmte Anforderungen an die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Erhaltung schützenswerter Landschaften eingehalten werden. Zudem soll gewährleistet werden, dass bei der Stromerzeugung mit Biomasse weniger Treibhausgase produziert werden. Die Anforderungen entsprechen den Richtlinien der Europäischen Union (2009/28/EG). Mit der Verordnung werden zudem Grundlagen für privatwirtschaftliche Zertifizierungs- und Kontrollsysteme geschaffen, um eine Überprüfung der Qualitätsstandards zu erreichen.
Die Verordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt als fossile Energieträger wie Erdöl oder Kohle. Bis 2018 soll diese Mindestanforderung auf 60 Prozent steigen. Außerdem dürfen die Pflanzen zur Ölgewinnung nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert wie etwa Regenwäldern und Feuchtgebieten angebaut worden sein.
Branchenreaktionen
Der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) hat die Beschränkung der deutschen und EU-Nachhaltigkeitsvorschriften auf den Bioenergiebereich kritisiert. Die im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Nachhaltigkeitsverordnungen für Biomassestrom und Biokraftstoff als nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie griffen zu kurz, um einen wirklich konstruktiven Beitrag zu leisten. Vielmehr schafften sie bürokratische und verwaltungsaufwändige Einzelregelungen anstelle eines marktkonformen Gesamtansatzes. Nicht berücksichtigt werde dabei, dass die in der Pipeline befindlichen Verordnungen nicht mit den “real existierenden Strukturen in den internationalen Märkten für agrarische Rohstoffe” einhergingen.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bekräftigte vergangene Woche seine Ablehnung gegenüber der knappen Umsetzungsfrist der BioSt-NachV, die schon zum 01. Januar 2010 in Kraft treten soll. DRV-Präsident Nüssel forderte, die EU-weit mögliche Umsetzungsfrist von 18 Monaten für die Brüsseler Richtlinie auszuschöpfen, um offene Rechtsfragen zu klären. Sollte Deutschland vorpreschen, befürchtet er Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der hiesigen Agrarwirtschaft.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass die neue Nachhaltigkeitsverordnung für die deutsche Landwirtschaft eine überflüssige zusätzliche Bürokratie mit sich bringt. Das vorhandene Fachrecht in Deutschland und Cross Compliance gewährleisteten die Nachhaltigkeit des Anbaus und bestätigten die erheblichen Anstrengungen der deutschen Landwirte. Anstatt die deutschen Landwirte künftig mit neuen Auflagen und einer zusätzlichen Kontroll- und Zertifizierungswelle zu überziehen, gelte es sicherzustellen, dass endlich der Raubbau an der Natur in anderen Teilen der Welt verhindert werde, betonte der DBV. Neue Regelungen und einen zusätzlicher Nachweisaufwand oberhalb von Cross Compliance lehnt der Verband ab.
Weitere Informationen
Verordnung über Anforderungen für eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung – Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (PDF-Dokument)
Source
Deutscher Bundestag, 2009-07-02, Agrarheute, 2009-06-24, Deutscher Bauernverband, 2009-07-03 und Verivox, 2009-07-03
Supplier
Deutscher Bauernverband
Deutscher Bundestag
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (OVID)
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