Existenz von Pflanzenöl-BHKW gesichert

Übergangsregelung für Palm- und Sojaöl

Die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion haben sich auf eine Übergangsregelung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in Blockheizkraftwerken (BHKW) geeinigt. Diese Einigung sieht vor, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, so lange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 ab dem 1. Januar 2009 haben werden, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Da man die Betreiber von Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, nicht unverschuldet in Existenznot bringen möchte, bringt die gefundene Lösung Vertrauen in die Politik zurück und ermöglicht eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Die anwesenden Abgeordneten der beiden Koalitionsfraktionen unterstrichen ihren gemeinsamen politischen Willen, dass nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffne. Um dafür jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einigte man sich darauf, dass als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung der 1. Januar 2005 maßgeblich sein solle.

Source

Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V., Pressemitteilung, 2009-01-01.

Supplier

Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe (BBK)
Deutscher Bundestag

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