Energiepflanzen und Gewässerschutz

Kein spezieller Regelungsbedarf beim Anbau von Energiepflanzen, aber Lücken bei Regelungen für Gärreste

Der Anbau von Energiepflanzen und die Produktion von Biogas erleben seit wenigen Jahren einen Boom. Welche Auswirkungen dies auf den Gewässerschutz hat, wurde bisher kaum untersucht. Eine vom Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) veröffentlichte Studie beleuchtet jetzt diese Aspekte.

Die Studie “Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen” wurde im vTI-Institut für Ländliche Räume in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) erstellt. Die Autoren bewerten nicht nur, welche Auswirkungen die energetische Nutzung von landwirtschaftlicher Biomasse auf die Gewässer haben kann, sie stellen auch Möglichkeiten des gewässerschonenden Anbaus, wie einen Anbau von Zwischenfrüchten oder eine reduzierte Stickstoffdüngung, vor. Literaturanalysen und statistische Auswertungen wurden durch die Ergebnisse schriftlicher und telefonischer Expertenbefragungen ergänzt.

Handlungsbedarf wurde vor allem bei der Lagerung und Ausbringung von Gärresten, der Überwachung von Nährstoffströmen im Zusammenhang mit Biogasanlagen und beim Grünlandschutz ausgemacht sowie – unabhängig vom Verwendungszweck des Aufwuchses – bei der Verbreitung gewässerschonender Anbaupraktiken. In diesem Zusammenhang nimmt der Bericht bestehende Förder- und Steuerinstrumente aus Agrar-, Umwelt- und Energiepolitik unter die Lupe und diskutiert, welche Möglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen sie bieten. “Es besteht kein Bedarf an spezifischen Regelungen für den Anbau von Energiepflanzen”, betont Heike Nitsch vom Johann Heinrich von Thünen-Institut. Handlungsbedarf sieht sie aber bei der Lagerung und düngerechtlich relevanten Anrechnung von Gärresten: “Hier sollten die Auflagen an die bestehenden Standards für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft angeglichen werden.” Dies betrifft beispielsweise eine Mindestlagerdauer von sechs Monaten oder die Anrechnung auch der pflanzlichen Anteile von Gärrückständen auf die maximale Ausbringungsmenge für organischen Stickstoff mit Wirtschaftsdünger sowie konkrete Vorgaben zur Berücksichtigung von Gärrückständen im Nährstoffvergleich in der Düngeverordnung.

Um den Vollzug wasserrechtlicher Auflagen zu unterstützen, schlagen die Autoren vor, bei der Überprüfung von Biogasanlagen, die im Rahmen der Stromeinspeisevergütung durchgeführt werden muss, Standards bezüglich der Lagerung von Gärsubstraten und -rückständen einzubeziehen. Ferner regen sie eine verpflichtende Nährstoffbuchführung an.

Weitere Informationen:

Source

Johann Heinrich von Thünen-Institut, Pressemitteilung, 2008-12-11.

Supplier

Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU)
Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI)

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