{"id":93365,"date":"2021-08-04T07:20:00","date_gmt":"2021-08-04T05:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=93365"},"modified":"2021-08-03T11:04:42","modified_gmt":"2021-08-03T09:04:42","slug":"illegales-und-potenziell-gesundheitsschadliches-bambusgeschirr-im-umlauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/illegales-und-potenziell-gesundheitsschadliches-bambusgeschirr-im-umlauf\/","title":{"rendered":"Illegales und potenziell gesundheitssch\u00e4dliches Bambusgeschirr im Umlauf"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><\/h2>\n\n\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzul\u00e4ssig.<\/strong><\/li><li><strong>Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zur\u00fccknehmen und den Kaufpreis erstatten.<\/strong><\/li><li><strong>vzbv fordert: \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden m\u00fcssen Produkte umfassend und bundesweit zur\u00fcckrufen.<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.de\/wissen\/umwelt-haushalt\/produkte\/vorsicht-schadstoffe-in-kunststoffgeschirr-mit-bambusbeimischung-20573\">Verbraucherzentralen<\/a> warnen vor potenziell gesundheitssch\u00e4dlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht f\u00fcr den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Beh\u00f6rden und Bundesregierung auf, Verbraucher bundesweit zu informieren und die Produkte zur\u00fcckzurufen.\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201eEs ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bundesl\u00e4ndern ist sp\u00e4testens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bundesweiten R\u00fcckruf der betroffenen Produkte noch klare \u00f6ffentliche Informationen dazu. Das ist ein Vers\u00e4umnis, das die Gesundheit der Verbraucher gef\u00e4hrdet. Das Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend t\u00e4tig werden,\u201c sagt Klaus M\u00fcller, vzbv-Vorstand. Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal<\/p>\n\n\n\n<p>Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht h\u00e4ufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, k\u00f6nnen Verbraucher oft nicht erkennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit hei\u00dfen Getr\u00e4nken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben k\u00f6nnen. Das <a href=\"https:\/\/www.bfr.bund.de\/cm\/343\/gefaesse-aus-melamin-formaldehyd-harz.pdf\">Bundesinstitut f\u00fcr Risikobewertung<\/a> hat Geschirr aus Kunststoff und Bambus deshalb als nicht geeignet f\u00fcr den Kontakt mit hei\u00dfen Speisen und Getr\u00e4nken eingestuft. Untersuchungs\u00e4mter wie das Chemische und Veterin\u00e4runtersuchungsamt in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber bedenkliche Grenzwert\u00fcberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr. Vereinzelt wurden Produkte vom Markt genommen. Allerdings reichen die Ressourcen der amtlichen Lebensmittel\u00fcberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Juni 2020 hat eine Expertengruppe der Europ\u00e4ischen Kommission Bambus und andere nat\u00fcrliche Materialien in Kunststoffgeschirr f\u00fcr nicht verkehrsf\u00e4hig erkl\u00e4rt, unabh\u00e4ngig vom Vorliegen gemessener Grenzwert\u00fcberschreitungen. Das bedeutet, dass diese Produkte nicht in den Umlauf gebracht werden d\u00fcrfen. Ausschlie\u00dflich daf\u00fcr zugelassene Stoffe d\u00fcrfen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugesetzt werden. Nur dann k\u00f6nnen Verbraucher davon ausgehen, dass die Produkte grunds\u00e4tzlich sicher sind und eine Risiko\u00fcberpr\u00fcfung stattgefunden hat. Eine solche Zulassung lag f\u00fcr Bambus und andere nat\u00fcrliche Materialien nie vor. Produkte aus reinem Bambusmaterial sind hingegen weiterhin zul\u00e4ssig.Produkte weiterhin auf dem Markt<\/p>\n\n\n\n<p>Erst Ende des Jahres 2020 haben die meisten \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden begonnen, die Produktgruppe vom Markt zu nehmen. Umfassend und vollst\u00e4ndig ist das bisher nicht erfolgt. Eine vom Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geplante Recherche zu Bambusgeschirr im Online-Handel wurde im Jahr 2020 gestrichen. Insbesondere im Online-Handel ist deshalb weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erh\u00e4ltlich.&nbsp;&nbsp;Umfassendere und schnellere R\u00fcckrufe<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrauchern, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher entsprechende Produkte im Handel, sollten sie diese der f\u00fcr ihren Landkreis zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde melden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eBeh\u00f6rden und Bundesregierung m\u00fcssen einen umfassenden R\u00fcckruf veranlassen und die \u00d6ffentlichkeit offensiv und bundesweit dar\u00fcber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. H\u00e4ndler sollten nicht zugelassene Produkte zur\u00fcckzunehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte\u201c, so M\u00fcller.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Von einem R\u00fcckruf betroffene Unternehmen sollten k\u00fcnftig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Kan\u00e4le zu nutzen, um Verbraucher zu warnen. Stille R\u00fcckrufe sollten der Vergangenheit angeh\u00f6ren. H\u00e4ndler m\u00fcssen verpflichtet werden, R\u00fcckrufinformationen gut sichtbar auszuh\u00e4ngen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die n\u00e4chste Bundesregierung hat die Vorgaben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu pr\u00e4zisieren und Ermessenspielr\u00e4ume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Beh\u00f6rden zu verkleinern. Die Beh\u00f6rden ben\u00f6tigen klare Handlungsvorgaben f\u00fcr die Anordnung und Durchf\u00fchrung von R\u00fcckrufen und f\u00fcr die Bereitstellung von \u00f6ffentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann k\u00f6nnen sie schnell und umfassend t\u00e4tig werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><small>Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambusbeimischung nicht zul\u00e4ssig<\/small><\/h3>\n\n\n\n<p>Coffee to go-Becher und anderes Geschirr, das als Bambus beworben wird, k\u00f6nnen gesundheitssch\u00e4dlich sein. Schon l\u00e4nger fordern die Verbraucherzentralen ein Verbot. Nun stellte ein EU-Expertengremium fest, dass diese Produkte nie den Gesetzen entsprachen und somit nicht verkauft werden durften.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzul\u00e4ssig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zur\u00fccknehmen und den Kaufpreis erstatten. vzbv fordert: \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden m\u00fcssen Produkte umfassend und bundesweit zur\u00fcckrufen. 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