{"id":9090,"date":"2006-05-12T00:00:00","date_gmt":"2006-05-11T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bio-based.eu\/news\/index.php?startid=20060512-05n"},"modified":"2006-05-12T00:00:00","modified_gmt":"2006-05-11T22:00:00","slug":"getreide-als-brennstoff-was-ist-erlaubt-lohnt-sich-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/getreide-als-brennstoff-was-ist-erlaubt-lohnt-sich-das\/","title":{"rendered":"Getreide als Brennstoff &#8211; was ist erlaubt, lohnt sich das?"},"content":{"rendered":"<p><b>Ende der 90 Jahre fiel in Deutschland der Marktpreis von Getreide als Nahrungs- und Futtermittel unter seinen Wert als Brennstoff. Mit steigenden Energiepreisen vergr\u00f6\u00dfert sich diese Differenz. Erh\u00f6hte Qualit\u00e4tsanforderungen f\u00fchren dazu, dass im Bundesgebiet immer gr\u00f6\u00dfere Mengen Restgetreide anfallen, die nicht sinnvoll genutzt werden k\u00f6nnen. So erscheint es interessant und sinnvoll, Getreide als nachwachsenden Rohstoff energetisch zu nutzen.<\/b><\/p>\n<p>Getreidek\u00f6rner lassen sich als sch\u00fcttf\u00e4higes, homogenes Gut \u00e4hnlich f\u00f6rdern und dosieren wie Holzpellets. So liegt es nahe, es in automatischen Feuerungen als Brennstoff zu nutzen. Der Heizwert von Getreide betr\u00e4gt je nach Art und Zustand etwa 4,1 kWh\/kg, so dass theoretisch etwa 2,5 kg ben\u00f6tigt werden, um einen Liter Heiz\u00f6l zu ersetzen. Bei einem Getreidepreis von 10 \u20ac \/ dt ergibt sich ein Heiz\u00f6lvergleichspreis von 0,24 \u20ac \/ l oder 2,4 Ct \/ kWh (siehe Tabelle 1). Bei einem Kornertrag von 75 dt\/ha entspricht 1 Hektar Getreidefl\u00e4che etwa 3.000 l Heiz\u00f6l.<\/p>\n<p><center><img SRC=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20060512-05\/tabelle_1_-_energiepreise_unterschiedlicher_brennstoffe.jpg\" align=\"center\" BORDER=\"0\" ALT=\"Tabelle 1\"\/><\/center><\/p>\n<p>Getreide ist ein erheblich schwierigerer Brennstoff als Holz. Seit einigen Jahren werden Versuche zum Verbrennen von Getreide mit recht unterschiedlichen Ergebnissen gefahren. So ist es bei einigen Feuerungen m\u00f6glich, Getreide in Mischungen mit Holzhackschnitzeln oder Holzpellets zu verfeuern. Je gr\u00f6\u00dfer der Getreideanteil in den Mischungen wird, desto gr\u00f6\u00dfer werden die Probleme z. B. mit Verschlackungen im Kessel. <\/p>\n<p>Dies h\u00e4ngt mit dem geringen Schmelzpunkt der Getreideasche zusammen. So schmilzt die Asche schon bei Temperaturen von unter 800\u00b0C. Zugabe von Brannt- oder Wei\u00dfkalk oder entsprechende Feuerungstechnik reduzieren das Problem. <\/p>\n<p>Neben hohem Ascheanfall, erh\u00f6hten Stickoxidwerten, Staub- und Geruchsemissionen ist der Chlorgehalt des Brennstoffes zu ber\u00fccksichtigen. Chlor kann in Kondensaten zur Bildung von Salzs\u00e4ure und damit zu Chlorkorrosionen f\u00fchren. <\/p>\n<p>Zudem besteht die Gefahr, dass sich giftige Emissionen wie Dioxine oder Furane bilden k\u00f6nnen. Ob dies erfolgt, h\u00e4ngt entscheidend von der Verbrennungstemperatur ab. Mit Verzicht auf chlorhaltige D\u00fcngemittel kann das Problem deutlich reduziert werden.<\/p>\n<p>Chlorkorrosionen durch Kondensate treten vorwiegend w\u00e4hrend der Sommermonate auf, wenn die Kessel abgeschaltet werden. Luftfeuchte kondensiert dann an den kalten Kesselfl\u00e4chen und f\u00f6rdert die Korrosion. So empfehlen einige Hersteller, die Kessel auch im Sommer zu befeuern, sie also 365 Tage auf Temperatur zu halten. Bisher wurden kaum Feuerungen speziell f\u00fcr Getreide entwickelt. Die zur Verf\u00fcgung stehenden Anlagen sind nur mehr oder weniger zuf\u00e4llig auch f\u00fcr Getreide als Brennstoff geeignet. Eine Zulassung als Brennstoff w\u00fcrde Entwicklungspotential der Hersteller freisetzen.<\/p>\n<p><b>Keine Zulassung als Brennstoff in 1.BImSchV<\/b><\/p>\n<p>Da Getreide bisher nicht als &#8220;Regelbrennstoff&#8221; in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) aufgef\u00fchrt ist, darf Getreide in Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, im Leistungsbereich bis 100 kW nicht als Brennstoff genutzt werden. Die meisten der f\u00fcr landwirtschaftliche Betriebe in Frage kommenden Verbrennungsanlagen mit Leistungen bis 100 kW unterliegen dieser Verordnung. <\/p>\n<p>So darf Getreide nur in genehmigungspflichtigen Anlagen \u00fcber 100 kW verfeuert werden, die nach der 4. BImSchV genehmigt wurden. In dieser Verordnung gibt es aber engere Grenzwerte f\u00fcr Staub, Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxide (NO<sub>x<\/sub>), die mit Getreide als Brennstoff schwierig einzuhalten sind.<\/p>\n<p>Vereinzelt haben einige Bundesl\u00e4nder Ausnahmen der 1. BImSchV zugelassen. Mit den Ausnahmeregelungen wurden jeweils h\u00f6here Anforderungen an Brennstoff- und Rauchgasqualit\u00e4t formuliert, die in der Praxis h\u00e4ufig nicht eingehalten werden k\u00f6nnen. So klingen die Ausnahmen zun\u00e4chst viel versprechend, tats\u00e4chlich werden in der Praxis oftmals nur wenige Anlagen errichtet. Siehe Kasten &#8220;Ausnahmeregelungen und Vorhaben einzelner Bundesl\u00e4nder&#8221;.<\/p>\n<p><b>Wirtschaftlich interessant<\/b><\/p>\n<p>Die Feuerungsanlagen f\u00fcr Getreide sind h\u00e4ufig teurer, evtl. doppelt so teuer wie \u00d6lheizungen. Bei der heutigen Marktsituation ist es f\u00fcr zahlreiche Betriebe trotzdem interessant, \u00fcber eine Getreidefeuerung nachzudenken. Besonders, wenn auch noch eine F\u00f6rderung des Landes oder ein Zuschuss \u00fcber das &#8220;Marktanreizprogramm&#8221; des Bundes in Anspruch genommen werden kann.<\/p>\n<p>Geht man davon aus, dass vorwiegend minderwertigere Getreidequalit\u00e4ten verfeuert werden, wird die Nutzung als Brennstoff wirtschaftlich noch interessanter (siehe Tabelle 2). Die technische Ausr\u00fcstung zum Lagern und F\u00f6rdern von Getreide ist in vielen Betrieben vorhanden. Die EU erlaubt den Anbau von Getreide zur Nutzung als Brennstoff auf Stilllegungsfl\u00e4chen (EU- Verordnung 587\/2001).<\/p>\n<p><center><img SRC=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20060512-05\/tabelle_2_-_kostenvergleich_heizoel-holzhackschnitzel-getreide.jpg\" align=\"center\" BORDER=\"0\" ALT=\"Brennstoff\"\/><\/center><\/p>\n<p>Wie die Tabelle 1 zeigt, sind Biobrennstoffe, insbesondere auch Getreide im Vergleich zu anderen Brennstoffen ausgesprochen preisg\u00fcnstig. Es sollte aber bedacht werden, dass die Feuerungsanlagen h\u00e4ufig teurer, oftmals doppelt so teuer sind, wie Feuerungen f\u00fcr Heiz\u00f6l oder Gas. Zudem muss auch immer das erforderliche Umfeld beachtet und entsprechende Investitionen f\u00fcr Aufbereitungstechnik, Brennstofflager, eventuell erforderlichem neuem Heizraum oder Schornstein, mit in die Gesamtkalkulation einbezogen werden.<\/p>\n<p>Zugrunde gelegt wurde eine \u00d6lheizung mit einem Brennstoffbedarf von 6.500 l Heiz\u00f6l pro Jahr. Eine Feuerung f\u00fcr Holzhackschnitzel erscheint wirtschaftlich interessant, da aufgrund ausgereifter Technik und eines unproblematischen Brennstoffes eine lange Lebensdauer der Feuerung zu erwarten ist. F\u00fcr die Getreidevarianten wurden unterschiedliche Brennstoffpreise von 10 \u20ac bzw. 6 \u20ac\/dt zugrunde gelegt. <\/p>\n<p>Die Investitionskosten sind im Vergleich zu Feuerungen f\u00fcr Holzpellets relativ hoch, da heute meistens aufwendige Feuerungen eingesetzt werden, die auch f\u00fcr Holzhackschnitzel geeignet sind. <\/p>\n<p>Wenn Getreide als Regelbrennstoff zugelassen wird und die Grenzwerte gegen\u00fcber der heute geltenden 1.BImSchV versch\u00e4rft werden, m\u00fcssen Getreidefeuerungen ggf. mit Rauchgasreinigungen ausgestattet werden, was die Investitionen weiter erh\u00f6hen w\u00fcrde. <\/p>\n<p>Aufgrund m\u00f6glicher Korrosionen durch den Chlorgehalt im Getreide wurde die Nutzungsdauer auf 10 Jahre begrenzt, da hier noch keine Erfahrungen \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume vorliegen. <\/p>\n<p>Biomassefeuerungen k\u00f6nnen ggf. durch L\u00e4nder- oder Bundeszusch\u00fcsse gef\u00f6rdert werden. Dies wurde in den Berechnungen nicht ber\u00fccksichtigt, da kein Rechtsanspruch auf die F\u00f6rdermittel besteht.<\/p>\n<p> <b>Ausnahmeregelungen und Vorhaben einzelner Bundesl\u00e4nder<\/b><\/p>\n<p>Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) wird derzeit novelliert. Mit Bundesratsinitiativen versuchen L\u00e4nder wie Niedersachsen und Hessen, neuerdings auch Sachsen, dass Getreide als Regelbrennstoff in diese Verordnung aufgenommen wird. Parallel haben einige Bundesl\u00e4nder Ausnahmen nach \u00a7 20 der 1. BImSchV zugelassen, allerdings immer mit entsprechenden Einschr\u00e4nkungen oder Forderungen. <\/p>\n<p>So wurden die in der 1.BImSchV geltenden Grenzwerte von 150 mg Staub und 2 \u2013 4 g CO\/ m<sup>3<\/sup> Rauchgas immer reduziert, f\u00fcr Stickoxide gibt es bisher keine Grenzwerte. Ausnahmen d\u00fcrfen jeweils im Einzelfall (H\u00e4rtefall) zugelassen werden, sch\u00e4dliche Umwelteinwirkungen d\u00fcrfen nicht zu bef\u00fcrchten sein.<\/p>\n<p><b>Bayern<\/b><br \/>Ausnahmen nur f\u00fcr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und den agrargewerblichen Sektor. Nachweis von Pr\u00fcfstandsmessungen nach DIN EN 303 Teil 5 mit Einhaltung folgender Grenzwerte f\u00fcr Staub: 75 mg\/m<sup>3<\/sup>, NO<sub>2<\/sub>: 500 mg\/m3 (bezogen auf 13% O<sub>2<\/sub>). Grenzwerte f\u00fcr den praktischen Betrieb: 15 bis 50 kW: 100 mg Staub\/m<sup>3<\/sup> und 1,0 g CO\/m<sup>3<\/sup>, 50 bis 100 kW: 75 mg Staub\/m<sup>3<\/sup> und 0,5 g CO\/m<sup>3<\/sup>, jeweils bezogen auf 13% O<sub>2<\/sub>. Die Anbaufl\u00e4che darf 1 Jahr lang nicht mit chlorhaltigen D\u00fcngemitteln ged\u00fcngt worden sein.<\/p>\n<p><b>Baden- W\u00fcrttemberg<\/b><br \/>Nachweis von Pr\u00fcfstandsmessungen nach DIN EN 303 Teil 5 mit Einhaltung folgender Grenzwerte f\u00fcr Staub: 75 mg\/m<sup>3<\/sup>, NO<sub>2<\/sub>: 500 mg\/m<sup>3<\/sup> , f\u00fcr Anlagen mit 15 bis 50 kW wurde ein Grenzwert f\u00fcr CO von 0,5 g\/m<sup>3<\/sup> , f\u00fcr den Leistungsbereich von 50 bis 100 kW 0,25 g\/m3 (bezogen auf 13% O2) festgelegt. Grenzwerte f\u00fcr den praktischen Betrieb f\u00fcr Anlagen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau und agrargewerblichem Sektor: 15 bis 50 kW: 100 mg Staub\/m<sup>3<\/sup> und 1,0 g CO\/m<sup>3<\/sup>, 50 bis 100 kW: 75 mg Staub\/m<sup>3<\/sup> und 0,5 g CO\/m<sup>3<\/sup>, jeweils bezogen auf 13% O<sub>2<\/sub>. In allen anderen F\u00e4llen, also au\u00dferhalb des Agrarbereiches, m\u00fcssen versch\u00e4rfte Staubemissionsanforderungen von 20 mg\/m<sup>3<\/sup> eingehalten werden. Die Ableitung der Abgase soll \u00fcber First erfolgen.<\/p>\n<p><b>Nordrhein- Westfalen<\/b><br \/>Ausnahmen nur f\u00fcr Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und des agrargewerblichen Sektors, die Umgang mit Getreide haben (M\u00fchlen, Landhandel). Zulassung f\u00fcr Getreide- und Bruchk\u00f6rner. F\u00fcr Getreidek\u00f6rner die als Nahrungsmittel verwendbar sind, Getreideganzpflanzen und bei der Getreidereinigung anfallende Nebenprodukte sollen keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Nachweis von Pr\u00fcfstandsmessungen nach DIN EN 303 Teil 5 mit Einhaltung folgender Grenzwerte f\u00fcr Staub: 75 mg\/m<sup>3<\/sup>, NO<sub>2<\/sub>: 500 mg\/m<sup>3<\/sup> , f\u00fcr Anlagen mit 15 bis 50 kW wurde ein Grenzwert f\u00fcr CO von 0,5 g\/m<sup>3<\/sup> , f\u00fcr den Leistungsbereich von 50 bis 100 kW 0,25 g\/m<sup>3<\/sup> (bezogen auf 13% O<sub>2<\/sub>) festgelegt. Grenzwerte f\u00fcr den praktischen Betrieb: 15 bis 50 kW: 130 mg Staub\/m<sup>3<\/sup> und 1,0 g CO\/m<sup>3<\/sup>, 50 bis 100 kW: 110 mg Staub\/m<sup>3<\/sup> und 0,5 g CO\/m<sup>3<\/sup> jeweils bezogen auf 13% O<sub>2<\/sub>. Ableitung der Rauchgase in den freien Windstrom, die Feuerung ist mit einem Pufferspeicher zu betreiben.<\/p>\n<p><b>Niedersachsen<\/b><br \/>Feldversuch mit Zulassung von 10 Feuerungen unterschiedlicher Hersteller. Begleitendes Messprogramm \u00fcber 3 Jahre, um mehr neutrale Ergebnisse und Erkenntnisse zu gewinnen. Die in Frage kommenden Anlagen m\u00fcssen die Einhaltung von folgenden Grenzwerten bei Pr\u00fcfstandsmessungen nach DIN EN 303 Teil 5 nachweisen, f\u00fcr Staub: 75 mg\/m<sup>3<\/sup>, NO<sub>2<\/sub>: 500 mg\/m<sup>3<\/sup>, bezogen auf 13% O<sub>2<\/sub>. Das Programm wird \u00fcber die Landwirtschaftskammer Niedersachsen abgewickelt, die Hersteller werden aufgefordert, Praxisanlagen zu benennen, die in ein Messprogramm einbezogen werden.<\/p>\n<p><b>Bundesratsinitiative<\/b><br \/>Neben Niedersachsen und Hessen strebt Sachsen eine Bundesratsinitiative an. Darin wird vorgeschlagen, dass Hersteller die Einhaltung von 800 mg Stickstoffdioxid (NO<sub>2<\/sub>)unter Pr\u00fcfbedingungen, bezogen auf 13% O<sub>2<\/sub>, nachweisen m\u00fcssen. Unter Praxisbedingungen sollen dann 70 mg Staub und 0,5 g CO \/ m<sup>3<\/sup> (13% O<sub>2<\/sub> ) als Grenzwert festgeschrieben werden.<\/p>\n<p><b>Kontakt:<\/b><br \/>Carsten Br\u00fcggemann<br \/>Fachbereich 3.1.10<br \/>Telefon: 0511-3665-1411<br \/>Telefax: 0511-3665-1537<\/p>\n<p>(Vgl. Meldungen vom <a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/energetische-verwertung-von-getreide-und-halmgutpellets\/\" >2006-05-03<\/a> und <a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/getreide-brennt-am-besten\/\" >2006-04-13<\/a>.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Ende der 90 Jahre fiel in Deutschland der Marktpreis von Getreide als Nahrungs- und Futtermittel unter seinen Wert als Brennstoff. 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