{"id":84602,"date":"2021-02-03T07:26:56","date_gmt":"2021-02-03T06:26:56","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=84602"},"modified":"2021-01-29T13:29:39","modified_gmt":"2021-01-29T12:29:39","slug":"weniger-kunststoff-im-biomuell-weniger-mikroplastik-in-der-umwelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/weniger-kunststoff-im-biomuell-weniger-mikroplastik-in-der-umwelt\/","title":{"rendered":"Weniger Kunststoff im Biom\u00fcll, weniger Mikroplastik in der Umwelt"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" size-full wp-image-84603 alignright\" src=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/c__iStock.com_piotr_malczyk__csm_kompost_hochbeet_garten_kp_1200_63c4751997_dfac2b8bbe.jpg\" alt=\"_c__iStock.com_piotr_malczyk__csm_kompost_hochbeet_garten_kp_1200_63c4751997_dfac2b8bbe\" width=\"347\" height=\"158\" srcset=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2021\/01\/c__iStock.com_piotr_malczyk__csm_kompost_hochbeet_garten_kp_1200_63c4751997_dfac2b8bbe.jpg 347w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2021\/01\/c__iStock.com_piotr_malczyk__csm_kompost_hochbeet_garten_kp_1200_63c4751997_dfac2b8bbe-300x137.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 347px) 100vw, 347px\" \/><\/p>\n<p><strong>K\u00fcnftig d\u00fcrfen Bioabf\u00e4lle vor der Behandlung nicht mehr als 0,5 Prozent Fremdstoffe enthalten. Diese neue Obergrenze schl\u00e4gt das Bundesumweltministerium mit seiner <a href=\"https:\/\/www.bmu.de\/gesetz\/referentenentwurf-einer-verordnung-zur-aenderung-abfallrechtlicher-verordnungen\/\" target=\"_blank\">Novelle der Bioabfallverordnung<\/a> vor, die ab heute von L\u00e4ndern und Verb\u00e4nden kommentiert werden kann. Ziel ist es, die Qualit\u00e4t des Wertstoffs Bioabfall zu erh\u00f6hen und die Kosten f\u00fcr die Behandlung von Bioabf\u00e4llen zu senken. Vor allem im Bioabfall vermischtes Plastik verursacht bei der Behandlung hohen Aufwand und Kosten. Die Novelle der Bioabfallverordnung stellt klar, dass Kunststoffe im Bioabfall nichts zu suchen haben. Das gilt auch f\u00fcr Verpackungen oder Kaffeekapseln aus Plastik, das als biologisch abbaubar beworben wird. Denn dieser Biokunststoff baut sich in den Behandlungsanlagen nicht vollst\u00e4ndig ab. Dar\u00fcber hinaus wird der Anwendungsbereich f\u00fcr Bioabf\u00e4lle erweitert. Bioabf\u00e4lle, die k\u00fcnftig auch auf nicht-landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen und nicht nur als D\u00fcngemittel eingesetzt werden, unterliegen dann der Bioabfallverordnung.<\/strong><\/p>\n<p>Kern der geplanten Novelle ist die erstmalige Einf\u00fchrung von Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabf\u00e4llen vor der biologischen Behandlung (Kompostierung, Verg\u00e4rung) oder der Gemischherstellung. Wird der Input-Kontrollwert erreicht oder \u00fcberschritten, m\u00fcssen die Bioabf\u00e4lle von Fremdstoffen befreit werden. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um verpackte Lebensmittelabf\u00e4lle aus dem Handel und der Produktion oder um Abf\u00e4lle aus der privaten Biotonne handelt. Mit dieser Regelung soll insbesondere das Entstehen von Mikroplastik w\u00e4hrend der biologischen Behandlung minimiert werden. Zugleich sorgt der neue Kontrollwert daf\u00fcr, dass die Sortenreinheit des Bioabfalls bereits bei der Sammlung durch die Entsorgungstr\u00e4ger verbessert wird. Je sauberer und sortenreiner die angelieferten Bioabf\u00e4lle aus dem privaten und dem gewerblichen Bereich sind, desto geringer sind auch Aufwand und Kosten f\u00fcr die Fremdstoffentfrachtung.<\/p>\n<p>Des Weiteren soll der Anwendungsbereich der Bioabfallverordnung erweitert werden. Bislang galten die Anforderungen nur f\u00fcr die Verwertung von Bioabf\u00e4llen als D\u00fcngemittel auf landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4chen. K\u00fcnftig gelten die Regelungen auch, wenn Bioabf\u00e4lle im Garten- und Landschaftsbau als D\u00fcngemittel oder zur Bodenverbesserung eingesetzt werden. Mit der \u00c4nderungsverordnung werden \u00fcberdies Anpassungen an der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vorgenommen.<\/p>\n<p>Bioabf\u00e4lle sind mengenm\u00e4\u00dfig der gr\u00f6\u00dfte getrennt gesammelte Abfallstrom im Bereich der Siedlungsabf\u00e4lle. In Deutschland betr\u00e4gt der Anteil der Bioabf\u00e4lle im Siedlungsabfallaufkommen bis zu 40 Prozent. J\u00e4hrlich werden in Deutschland rund 14 Millionen Tonnen biologisch abbaubare Abf\u00e4lle in Kompostierungs- und Verg\u00e4rungs- beziehungsweise Biogasanlagen behandelt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Biotonnen-Inhalte, biologisch abbaubare Garten- und Parkabf\u00e4lle, Marktabf\u00e4lle und weitere biologisch abbaubare Abf\u00e4lle aus verschiedenen Herkunftsbereichen. 2019 wurden \u00fcber die Biotonne rund f\u00fcnf Millionen Tonnen und an Garten- und Parkabf\u00e4llen rund 5,2 Millionen Tonnen getrennt gesammelt; dies entspricht einer durchschnittlichen Erfassung von 122 Kilogramm je Einwohner und Jahr.<\/p>\n<p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabf\u00e4llen ist aktiver Ressourcen- und Klimaschutz. So wird bei einer Verg\u00e4rung von Bioabf\u00e4llen Biogas gewonnen, womit fossile Energietr\u00e4ger wie Erd\u00f6l und Kohle ersetzt werden. Bioabfallkomposte und G\u00e4rr\u00fcckst\u00e4nde werden zur D\u00fcngung und Bodenverbesserung eingesetzt und ersetzen Prim\u00e4rrohstoff-D\u00fcngemittel und Torf. Allerdings gelangen noch immer zu viele Bioabf\u00e4lle an die falsche Stelle. Mit knapp 40 Prozent machen sie den Gro\u00dfteil des Inhalts der Restm\u00fclltonne aus, wo sie nicht hineingeh\u00f6ren, weil sie dort als Wertstoff verloren gehen. Um das zu \u00e4ndern, muss das Sammeln und Trennen vor Ort in den Kommunen leichter werden. Das Bundesumweltministerium unterst\u00fctzt die bundesweite &#8220;Aktion Biotonne Deutschland&#8221;, um die Getrenntsammlung durch mehr Biotonnen zu verbessern und das Bewusstsein f\u00fcr das Wertstoffpotenzial von Bioabf\u00e4llen zu sch\u00e4rfen. St\u00e4dte und Landkreise sowie kommunale Entsorgungstr\u00e4ger finden an dieser Stelle hilfreiche Informationen f\u00fcr ihre Abfallberatung.<\/p>\n<p>Die beteiligten L\u00e4nder und Verb\u00e4nde haben bis 6. Februar 2021 Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Anschlie\u00dfend folgen die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sowie der Beschluss des Bundeskabinetts. Der Bundesrat muss der \u00c4nderung der Bioabfallverordnung zustimmen. Es ist geplant, dass die \u00c4nderungsverordnung noch 2021 in Kraft tritt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcnftig d\u00fcrfen Bioabf\u00e4lle vor der Behandlung nicht mehr als 0,5 Prozent Fremdstoffe enthalten. Diese neue Obergrenze schl\u00e4gt das Bundesumweltministerium mit seiner Novelle der Bioabfallverordnung vor, die ab heute von L\u00e4ndern und Verb\u00e4nden kommentiert werden kann. Ziel ist es, die Qualit\u00e4t des Wertstoffs Bioabfall zu erh\u00f6hen und die Kosten f\u00fcr die Behandlung von Bioabf\u00e4llen zu senken. 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