{"id":81945,"date":"2020-11-23T07:37:30","date_gmt":"2020-11-23T06:37:30","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=81945"},"modified":"2020-11-22T16:14:56","modified_gmt":"2020-11-22T15:14:56","slug":"gerichtshof-der-europaeischen-union-ein-mitgliedstaat-darf-die-vermarktung-von-in-einem-anderen-mitgliedstaat-rechtmaessig-hergestelltem-cannabidiol-cbd-nicht-verbieten-wenn-es-aus-der-gesamten-ca","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/gerichtshof-der-europaeischen-union-ein-mitgliedstaat-darf-die-vermarktung-von-in-einem-anderen-mitgliedstaat-rechtmaessig-hergestelltem-cannabidiol-cbd-nicht-verbieten-wenn-es-aus-der-gesamten-ca\/","title":{"rendered":"Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union: Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtm\u00e4\u00dfig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten <em>Cannabis-sativa<\/em>-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird"},"content":{"rendered":"<p><strong>BS und CA sind ehemalige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Gesellschaft zur Vermarktung und zum Vertrieb einer elektronischen Zigarette mit Cannabidiol-\u00d6l. Cannabidiol (CBD) ist ein Molek\u00fcl, das in Hanf (oder <em>Cannabis sativa<\/em>) vorhanden ist und zur Familie der Cannabinoide geh\u00f6rt. Im vorliegenden Fall wurde das CBD in der Tschechischen Republik aus rechtm\u00e4\u00dfig angebauten Hanfpflanzen aus der gesamten Pflanze einschlie\u00dflich der Bl\u00e4tter und Bl\u00fcten hergestellt. Im Anschluss wurde es nach Frankreich eingef\u00fchrt und dort in Patronen f\u00fcr elektronische Zigaretten gef\u00fcllt.<\/strong><\/p>\n<p>Gegen BS und CA wurde ein Strafverfahren eingeleitet, da nach der franz\u00f6sischen Regelung<strong><sup>1<\/sup><\/strong> nur die Fasern und Samen des Hanfs gewerblich genutzt werden d\u00fcrfen. Nachdem das Tribunal correctionnel de Marseille (Strafgericht Marseille, Frankreich) sie zu einer Freiheitsstrafe von 18 bzw. 15 Monaten auf Bew\u00e4hrung und zu je 10.000Euro Geldstrafe verurteilt hatte, legten sie Berufung bei der Cour d\u2019appel d\u2019Aix-en-Provence (Berufungsgericht Aix-en-Provence, Frankreich) ein. Dieses Gericht m\u00f6chte nunmehr wissen, ob die franz\u00f6sische Regelung, die die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtm\u00e4\u00dfig hergestelltem CBD verbietet, wenn es aus der gesamten <em>Cannabis-sativa<\/em>-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.<\/p>\n<p>In seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht, insbesondere die Bestimmungen \u00fcber den freien Warenverkehr, einer nationalen Regelung wie der streitigenentgegensteht.<\/p>\n<p>In einem ersten Schritt bestimmt er das auf den in Rede stehenden Sachverhalt anwendbare Recht.<\/p>\n<p>Dabei verwirft er die Verordnungen \u00fcber die gemeinsame Agrarpolitik <strong><sup>2<\/sup><\/strong>. Diese sekund\u00e4ren Rechtsakte finden n\u00e4mlich nur auf die in Anhang I der Vertr\u00e4ge aufgef\u00fchrten \u201elandwirtschaftlichen Erzeugnisse\u201c Anwendung. CBD, das aus der gesamten <em>Cannabis-sativa<\/em>-Pflanzegewonnen wird, ist jedoch, anders als z.B. roher Hanf, nicht als ein landwirtschaftliches Erzeugnis anzusehen. Es f\u00e4llt daher nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnungen.Die Bestimmungen \u00fcber den freien Warenverkehr innerhalb der Union (Art. 34 und 36 AEUV) sind hingegen anwendbar, denn das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD kann nicht als \u201eSuchtstoff\u201c angesehen werden. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, weist der Gerichtshof zun\u00e4chst darauf hin, dass sich Personen, die Suchtstoffe vermarkten, nicht auf die Anwendung der Verkehrsfreiheiten berufen k\u00f6nnen, da eine solche Vermarktung, mit Ausnahme eines streng \u00fcberwachten Handels, der der Verwendung f\u00fcr medizinische und wissenschaftliche Zwecke dient, in allen Mitgliedstaaten verboten ist.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof stellt sodann fest, dass das Unionsrecht<strong><sup>3<\/sup><\/strong> f\u00fcr die Definition der Begriffe \u201eDroge\u201c oder \u201eSuchtstoff\u201c insbesondere auf zwei \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen verweist: das \u00dcbereinkommen \u00fcber psychotrope Stoffe<strong><sup>4 <\/sup><\/strong>und das Einheits-\u00dcbereinkommen \u00fcber Suchtstoffe<strong><sup>5<\/sup><\/strong>. CBD wird im ersten \u00dcbereinkommen nicht erw\u00e4hnt, und eine w\u00f6rtliche Auslegung des zweiten \u00dcbereinkommens k\u00f6nnte zwar dazu f\u00fchren, es \u2013als Cannabisextrakt \u2013als Suchtstoff einzustufen, doch widerspr\u00e4che eine solche Auslegung dem Grundgedanken dieses \u00dcbereinkommens und seinem Ziel, \u201edie Gesundheit und das Wohl der Menschheit\u201c zu sch\u00fctzen. Nach dem gegenw\u00e4rtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu ber\u00fccksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder sch\u00e4dlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.<\/p>\n<p>In einem zweiten Schritt entscheidet der Gerichtshof, dass die Bestimmungen \u00fcber den freien Warenverkehr einer Regelung wie der fraglichen entgegenstehen. Das Verbot der Vermarktung von CBD ist n\u00e4mlich eine nach Art. 34 AEUV verbotene Ma\u00dfnahme mit gleicher Wirkung wie mengenm\u00e4\u00dfige Einfuhrbeschr\u00e4nkungen. Der Gerichtshof stellt jedoch klar, dass diese Regelung durch einen der in Art. 36 AEUV aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnde des Allgemeininteresses wie das von Frankreich geltend gemachte Ziel des Schutzes der \u00f6ffentlichen Gesundheit gerechtfertigt werden kann, sofern sie geeignet ist, die Erreichung dieses Ziels zu gew\u00e4hrleisten, und nicht \u00fcber das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Dies zu beurteilen ist zwar Sache des nationalen Gerichts, doch gibt der Gerichtshof daf\u00fcr zwei Hinweise. Zum einen scheint das Vermarktungsverbot nicht das synthetische CBD zu betreffen, das die gleichen Eigenschaften wie das in Rede stehende CBD haben soll und daher wohl als Ersatz f\u00fcr dieses verwendet werden kann.<\/p>\n<p>W\u00e4re dieser Umstand erwiesen, k\u00f6nnte er darauf hindeuten, dass die franz\u00f6sische Regelung nicht geeignet ist, das Ziel des Schutzes der \u00f6ffentlichen Gesundheit in koh\u00e4renter und systematischer Weise zu erreichen. Zum anderen muss Frankreich zwar nicht nachweisen, dass die Gef\u00e4hrlichkeit von CBD mit der von bestimmten Suchtstoffen identisch ist. Das nationale Gericht hat jedoch die verf\u00fcgbaren wissenschaftlichen Daten zu w\u00fcrdigen, um sich zu vergewissern, dass die geltend gemachte tats\u00e4chliche Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen Erw\u00e4gungen beruht. Ein Vermarktungsverbot f\u00fcr CBD, das im \u00dcbrigen das restriktivste Hemmnis f\u00fcr den Handel mit in anderen Mitgliedstaaten rechtm\u00e4\u00dfig hergestellten und vermarkteten Produkten darstellt, kann n\u00e4mlich nur erlassen werden, wenn diese Gefahr als hinreichend nachgewiesen anzusehen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens k\u00f6nnen die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anh\u00e4ngigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der G\u00fcltigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht \u00fcber den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, \u00fcber die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weiseandere nationale Gerichte, die mit einem \u00e4hnlichen Problem befasst werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><sup>1 <\/sup><\/strong>Verordnung vom 22. August 1990 \u00fcber die Anwendung von Art. R. 5132-86 des Code de la sant\u00e9 publique (Gesetzbuch \u00fcber das \u00f6ffentliche Gesundheitswesen) f\u00fcr Cannabis (JORF vom 4. Oktober 1990, S. 12041) in der Auslegung durch das Rundschreiben Nr. 2018\/F\/0069\/FD2 des Justizministeriums vom 23. Juli 2018 \u00fcber die rechtliche Regelung f\u00fcr Einrichtungen, die Cannabiserzeugnisse zum \u00f6ffentlichen Verkauf anbieten (coffee shops).<\/p>\n<p><strong><sup>2 <\/sup><\/strong>Verordnung (EU) Nr. 1307\/2013 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften \u00fcber Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von St\u00fctzungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637\/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73\/2009 des Rates (ABl. 2013, L347, S. 608); Verordnung (EU) Nr. 1308\/2013 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 \u00fcber eine gemeinsame Marktorganisation f\u00fcr landwirtschaftliche Erzeugnisseund zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922\/72, (EWG) Nr. 234\/79, (EG) Nr. 1037\/2001 und (EG) Nr. 1234\/2007 des Rates (ABl. 2013, L 347, S. 671).<\/p>\n<p><strong><sup>3 <\/sup><\/strong>Verweisung u.a. in Art. 1 Abs. 1 Buchst.a des Rahmenbeschlusses 2004\/757\/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften \u00fcber die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels (ABl. 2004, L 335, S. 8).<\/p>\n<p><strong><sup>4 <\/sup><\/strong>Das am 21.Februar1971 in Wien geschlossene \u00dcbereinkommen von 1971 \u00fcber psychotrope Stoffe (United Nations Treaty Series, Bd. 1019, Nr. 14956).<\/p>\n<p><strong><sup>5 <\/sup><\/strong>Das am 30.M\u00e4rz1961 in New York geschlossene Einheits-\u00dcbereinkommen von 1961 \u00fcber Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 ge\u00e4nderten Fassung (United Nations Treaty Series, Bd. 520, Nr. 7515).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BS und CA sind ehemalige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Gesellschaft zur Vermarktung und zum Vertrieb einer elektronischen Zigarette mit Cannabidiol-\u00d6l. Cannabidiol (CBD) ist ein Molek\u00fcl, das in Hanf (oder Cannabis sativa) vorhanden ist und zur Familie der Cannabinoide geh\u00f6rt. Im vorliegenden Fall wurde das CBD in der Tschechischen Republik aus rechtm\u00e4\u00dfig angebauten Hanfpflanzen aus der gesamten Pflanze [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":59,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"","nova_meta_subtitle":"","footnotes":""},"categories":[5572],"tags":[13010],"supplier":[18820,2317,4514,5585],"class_list":["post-81945","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bio-based","tag-phytopharmaka","supplier-court-of-justice-of-the-european-union-curia","supplier-european-commission","supplier-european-parliament","supplier-european-union"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/81945","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/59"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=81945"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/81945\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=81945"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=81945"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=81945"},{"taxonomy":"supplier","embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/supplier?post=81945"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}