{"id":79505,"date":"2020-10-06T07:35:07","date_gmt":"2020-10-06T05:35:07","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=79505"},"modified":"2020-10-01T13:23:31","modified_gmt":"2020-10-01T11:23:31","slug":"natureplus-klimavertraeglichkeit-der-produkte-wird-bewertet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/natureplus-klimavertraeglichkeit-der-produkte-wird-bewertet\/","title":{"rendered":"natureplus: Klimavertr\u00e4glichkeit der Produkte wird bewertet"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die neue natureplus Grundlagenrichtlinie &#8220;Klimavertr\u00e4glichkeit und Energieeffizienz&#8221; erlaubt jetzt eine Bewertung der \u00f6kologischen Performance der zertifizierten Bauprodukte. K\u00fcnftig soll eine Ausweisung des &#8220;Carbon Footprint&#8221; m\u00f6glich sein.<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"  wp-image-79509 alignright\" src=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/csm_np_home_en_4ca6d81ada1.jpg\" alt=\"csm_np_home_en_4ca6d81ada\" width=\"225\" height=\"90\" \/>Die natureplus Kriterienkommission hat nach wiederholter Anh\u00f6rung interessierter Kreise die neue Grundlagenrichtlinie RL5020 &#8220;Klimavertr\u00e4glichkeit und Energieeffizienz&#8221; verabschiedet. Nun ist sie mit Zustimmung des Vorstands offiziell in Kraft getreten. Mit dieser neuen Richtlinie werden f\u00fcr fast alle Produktgruppen, f\u00fcr die natureplus sein Umweltzeichen vergibt, jeweils spezifische Anforderungen bez\u00fcglich ihrer Klimavertr\u00e4glichkeit und ihrer Energieeffizienz in der Herstellungsphase festgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Bauelemente und aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzte Produkte.<\/p>\n<h3>\u00d6kobilanzen erstmals bewertet &#8211; mit wenigen relevanten Indikatoren<\/h3>\n<p>Durch die Definition von Anforderungen in diesem Bereich streicht natureplus die Relevanz seines G\u00fctesiegels auch in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz noch st\u00e4rker als bisher heraus\u00a0und beschreitet hierf\u00fcr neue Wege. Bisher hat es lediglich freiwillige Herstellererkl\u00e4rungen bez\u00fcglich der umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten (EPDs) gegeben, natureplus geht nun einen Schritt weiter, macht die \u00d6kobilanzen vergleichbar und zieht sie zur Bewertung heran. Hierzu vereinfacht die Umweltorganisation die Datenauswertung und konzentriert sich auf wenige relevante Indikatoren:\u00a0Zur Bewertung der Klimavertr\u00e4glichkeit wird in der RL5020 der Carbon Footprint for Products (CFP) gem\u00e4\u00df EN ISO 14067:2018 herangezogen. Die Energieeffizienz wird anhand des Einsatzes energetisch genutzter erneuerbarer und nicht erneuerbarer Prim\u00e4renergie (PEE) bewertet. Zudem wird ein Mindestanteil an erneuerbarer Prim\u00e4renergie gefordert. Um den mittelfristigen Beitrag der Produkte zur Kohlenstoffspeicherung zu dokumentieren, wird das Treibhauspotential aus der Aufnahme und Emission von biogenem Kohlenstoff (GWP biogenic) separat ausgewiesen.<\/p>\n<h3>Gute Beteiligung an der Anh\u00f6rung<\/h3>\n<p>Das starke Interesse der Industrie an dieser neuen Bestimmung zeigte sich an der Beteiligung an der zweiten Anh\u00f6rung, die im April\/Mai unter Corona-Bedingungen im schriftlichen Verfahren stattfand. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden von der Kriterienkommission in mehreren Sitzungen bearbeitet, was zu zahlreichen \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen im schlie\u00dflich verabschiedeten Dokument f\u00fchrte. Ein h\u00e4ufig vorgebrachtes Bedenken, die neue Regelung w\u00fcrde zu einem Mehraufwand und Doppelbelastung f\u00fcr die Hersteller f\u00fchren, konnte ausger\u00e4umt werden.\u00a0Externe \u00d6kobilanzen und Umweltproduktdeklarationen (EPD) k\u00f6nnen nun f\u00fcr die Produktbewertung nach einem Anerkennungsverfahren herangezogen werden.<\/p>\n<h3>PCR gehen erstmals auch online<\/h3>\n<p>Weil die eigentliche Richtlinie 5020 eher schlank gehalten ist, hat die Kriterienkommission in diesem Fall beschlossen, auch die Bestimmungen f\u00fcr die Pr\u00fcfungsausf\u00fchrung, die sogenannten Product Category Rules (PCR), zu ver\u00f6ffentlichen, um der Fachwelt einen Blick hinter die Kulissen dieser Pr\u00fcfung zu erm\u00f6glichen. Diese transparente Darstellung ist natureplus und ebenso auch den betroffenen Firmen sehr wichtig, weil so die Glaubw\u00fcrdigkeit der Auszeichnung mit dem natureplus-Label unterstrichen wird. Diese Transparenz soll im \u00dcbrigen k\u00fcnftig auch f\u00fcr alle anderen Pr\u00fcfungen gelten.\u00a0Die Pr\u00fcfungen selbst werden entsprechend der erw\u00e4hnten natureplus Ausf\u00fchrungsbestimmungen von der unabh\u00e4ngigen natureplus INSTITUTE SCE durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<h3>K\u00fcnftige Anpassung und freiwillige Deklaration<\/h3>\n<p>Die von natureplus definierten Anforderungen bezeichnen ein Mindestma\u00df an Klimavertr\u00e4glichkeit und Energieeffizienz, das aus natureplus-Sicht aktuell \u00f6kologisch vertretbar ist, und sind in jedem Fall einzuhalten. In den Anforderungen wird zudem ein kritischer Bereich ber\u00fccksichtigt, innerhalb dessen Auflagen zur Verbesserung der Klimavertr\u00e4glichkeit und Energieeffizienz erteilt werden k\u00f6nnen. Die jetzt festgelegten Anforderungen sollen regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und an den technischen Fortschritt angepasst werden, um das Ziel einer mittelfristigen Reduktion der Treibhausgasemissionen zu verdeutlichen. Au\u00dferdem ist geplant, den Firmen eine M\u00f6glichkeit zu geben, den CO<sub>2<\/sub>-Fu\u00dfabdruck, die\u00a0CO<sub>2<\/sub>-Speicherung\u00a0und eine CO<sub>2<\/sub>-Kompensation ihrer Produkte in geeigneter und noch festzulegender Form auszuweisen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neue natureplus Grundlagenrichtlinie &#8220;Klimavertr\u00e4glichkeit und Energieeffizienz&#8221; erlaubt jetzt eine Bewertung der \u00f6kologischen Performance der zertifizierten Bauprodukte. K\u00fcnftig soll eine Ausweisung des &#8220;Carbon Footprint&#8221; m\u00f6glich sein. 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