{"id":77949,"date":"2020-08-27T07:26:35","date_gmt":"2020-08-27T05:26:35","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=77949"},"modified":"2020-08-24T13:16:39","modified_gmt":"2020-08-24T11:16:39","slug":"uba-sieht-chemisches-recycling-skeptisch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/uba-sieht-chemisches-recycling-skeptisch\/","title":{"rendered":"UBA sieht chemisches Recycling skeptisch"},"content":{"rendered":"<p>Werden Kunststoffabf\u00e4lle in Zukunft nicht mehr nur werkstofflich, sondern in gro\u00dfem Ma\u00dfstab auch chemisch verwertet? Das Umweltbundesamt ist skeptisch: Sowohl technische Tauglichkeit als auch \u00f6kologische und \u00f6konomische Vorteile rohstofflicher Verfahren seien bislang nicht belegt. Die Fachbeh\u00f6rde stellt in einem neuen Hintergrundpapier zudem klar: Eine Anrechnung chemischer Methoden auf die gesetzliche Recyclingquote f\u00fcr Kunststoffe ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Kunststoffrecycling hat das Ziel, Wertstoffe aus dem Abfallstrom zur\u00fcckzugewinnen, die Prim\u00e4rmaterialien \u2013 bestenfalls Prim\u00e4rkunststoffe \u2013 ersetzen und dadurch Ressourcen einsparen. Soweit klar. Da aber die gesetzlichen Verwertungsquoten mit dem Verpackungsgesetz deutlich angehoben wurden, stellt sich die Frage, ob sich neben der etablierten werkstoffliche Verwertung auch neue Methoden dazu eignen, die Vorgaben zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt sich mit einem im Juli ver\u00f6ffentlichten \u201e<a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/sites\/default\/files\/medien\/1410\/publikationen\/2020-07-17_hgp_chemisches-recycling_online.pdf\" target=\"_blank\">Hintergrundpapier Chemisches Recycling<\/a>\u201c an dieser aktuellen Debatte. Die Fachbeh\u00f6rde hat Vorbehalte \u2013 aus verschiedenen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Kein \u00f6kologischer Vorteil<br \/>\nZum einen schneiden chemische Verfahren \u00f6kologisch schlechter ab: Der Energieeinsatz ist hoch, die Aufbereitung der festen, fl\u00fcssigen und gasf\u00f6rmigen Produkte aufw\u00e4ndig, die Menge an nicht verwertbaren Reststoffen und Schadstoffen signifikant. \u201eEine Umleitung von Stoffstr\u00f6men, die bislang im werkstofflichen Recycling verwertet werden, hin zum chemischen Recycling sollte vermieden werden, da zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen ist, dass die technisch weit weniger aufw\u00e4ndigen werkstofflichen Verfahren \u00f6kologisch vorteilhafter sind,\u201c schreiben die Autoren. Ob chemische Verwertung wenigstens im Vergleich mit der Verbrennung von Kunststoffabf\u00e4llen \u00f6kologischer ist, m\u00fcsse erst noch systematisch untersucht werden.<\/p>\n<p>Technisch nicht ausgereift<br \/>\nZum anderen gelten chemische Alternativen wie Pyrolyse, Vergasung, Ver\u00f6lung oder Solvolyse technisch als nicht ausgereift \u2013 trotz h\u00e4ufig jahrelanger Forschung und Entwicklung. Den Verfahren ist gemein, dass sie die Polymerketten der Kunststoffe zerlegen und in der Regel komplexe Mischungen verschiedener Kohlenwasserstoffe erzeugen.<\/p>\n<p>Insbesondere bei Pyrolyse und Vergasung, so das UBA, sind technischer Aufwand und Qualit\u00e4t der erzeugten Produkte stark von der Verschmutzung und Zusammensetzung der eingesetzten Abf\u00e4lle abh\u00e4ngig. Hinzu komme, dass der Betrieb einer gro\u00dftechnischen Anlage mit hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden und nur bei kontinuierlich hohem Durchsatz wirtschaftlich ist. \u201eEs kommen also nur solche Kunststoffabf\u00e4lle als Einsatzmaterial in Frage, die in gro\u00dfen Mengen auf dem Markt verf\u00fcgbar sind und nicht direkt mit dem werkstofflichen Recycling konkurrieren\u201c, konstatiert das Papier.<\/p>\n<p>Keine Anrechnung auf gesetzliche Quote m\u00f6glich<br \/>\nDer dritte, kritische Punkt: Chemisches Recycling macht nur dann Sinn, wenn die verwerteten Mengen auf die gesetzlichen Quoten angerechnet werden k\u00f6nnen. Sofern Produkte aus der rohstofflichen Verwertung als Grundstoff in der chemischen Industrie und nicht als Brennstoff bestimmt sind, erf\u00fcllen die Verfahren zwar die Anforderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (\u00a73 Abs.25) als \u201eAufbereitung f\u00fcr einen anderen Verwendungszweck\u201c, betont das UBA.<\/p>\n<p>Allerdings gilt gem\u00e4\u00df \u00a73 Abs.19 des <a href=\"https:\/\/www.recyclingnews.de\/politik_und_recht\/wir-mussen-den-markt-wirken-lassen\/\" target=\"_blank\">Verpackungsgesetzes<\/a>, dass durch das Verfahren einer werkstofflichen Verwertung stoffgleiches Neumaterial ersetzt wird oder das Material f\u00fcr eine weitere stoffliche Nutzung verf\u00fcgbar bleibt. Daher k\u00f6nnen laut UBA werkstoffliche und chemische Verwertung nicht gleichgestellt werden, da das Material Kunststoff bei rohstofflichen Verfahren nicht erhalten bleibt, sondern in andere Stoffe umgewandelt wird. \u201eOb daraus wieder Verpackungskunststoffe oder andere Produkte hergestellt werden, ist f\u00fcr die rechtliche Bewertung des chemischen Recyclingverfahrens nicht mehr von Bedeutung,\u201c schreiben die Autoren.<\/p>\n<p>Die entstehenden Kohlenwasserstoffe ersetzen vielmehr Produkte aus fossilen Rohstoffen und k\u00f6nnen f\u00fcr alle m\u00f6glichen Zwecke verwendet werden. Daher schlussfolgert das UBA: \u201eEine Anrechnung von Mengen, die chemischen Recyclingverfahren zugef\u00fchrt werden, auf die 58,5-Prozent-Quote des werkstofflichen Recyclings gem\u00e4\u00df \u00a716 Abs.2 Satz3 VerpackG ist nicht m\u00f6glich.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werden Kunststoffabf\u00e4lle in Zukunft nicht mehr nur werkstofflich, sondern in gro\u00dfem Ma\u00dfstab auch chemisch verwertet? Das Umweltbundesamt ist skeptisch: Sowohl technische Tauglichkeit als auch \u00f6kologische und \u00f6konomische Vorteile rohstofflicher Verfahren seien bislang nicht belegt. 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