{"id":77013,"date":"2020-07-31T07:35:19","date_gmt":"2020-07-31T05:35:19","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=77013"},"modified":"2020-07-30T14:38:28","modified_gmt":"2020-07-30T12:38:28","slug":"der-cbd-vertriebsstopp-die-position-der-eiha","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/der-cbd-vertriebsstopp-die-position-der-eiha\/","title":{"rendered":"Der CBD Vertriebsstopp \u2013 Die Position der EIHA"},"content":{"rendered":"<p>In einem <a href=\"https:\/\/www.hanf-magazin.com\/news\/cannamedical-mahnt-zum-cbd-vertriebsstop-die-stellungnahme\/\" target=\"_blank\">k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Beitrag <\/a>berichteten wir von den Debatten, die derzeit \u00fcber die Verkehrsf\u00e4higkeit von cannabidiolhaltigen Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln gef\u00fchrt werden. Wir nehmen uns dieser Angelegenheit immer wieder an, denn die Thematik ist stets in Bewegung. Immer wieder gibt es Neuigkeiten, welche die Regulierung von CBD oder allgemein cannabinoidhaltigen Lebens- oder Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln betreffen.<\/p>\n<p>In unserem j\u00fcngsten Bericht bezogen wir uns auf Anschreiben, die verschiedene CBD-Hersteller durch die Cannamedical GmbH erhielten, die eine Aufforderung zum Vertriebsstopp von CBD-Produkten enthielten und die aufgrund von Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen den Beh\u00f6rden gemeldet wurden.\u00a0Wir hatten uns mit dem CEO von Cannamedical, David Henn, ausgetauscht, um nach den Hintergr\u00fcnden zu fragen. Er hatte uns seinen Standpunkt, beziehungsweise den der Cannamedical GmbH, dabei n\u00e4her erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Die Reaktionen in den sozialen Medien auf unsere Berichterstattung und das Interview waren sehr engagiert, teilweise emotional, und legten Zeugnis davon ab, wie gro\u00df das Interesse an CBD und der regulatorischen Situation der Hanfpflanze und daraus hergestellten Erzeugnisse in der Bev\u00f6lkerung ist. Da die European Industrial Hemp Association (EIHA) nicht nur innerhalb Europas den Dialog mit Regierungen und Beh\u00f6rden \u00fcber Hanf bezogene Regulierungen f\u00fchrt, sondern auch Gespr\u00e4chsgegenstand im Interview mit David Henn gewesen ist, liegt es nahe, dass wir auch die Position dieses gro\u00dfen, europ\u00e4ischen Verbands der Hanfindustrie abbilden m\u00f6chten. Aus diesem Grund haben wir den Vorstandsvorsitzenden der EIHA, Daniel Kruse, zu den aktuellen Ereignissen befragt und darum gebeten, uns die Sichtweise der EIHA zu erl\u00e4utern.<\/p>\n<p>Hanf Magazin: Wie Du ja wei\u00dft hat das Unternehmen Cannamedical GmbH einige CBD-Hersteller anschreiben lassen, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie den Vertrieb ihrer CBD-Produkte einstellen sollten. Daneben wurden die Verst\u00f6\u00dfe der Firmen auch den Beh\u00f6rden gemeldet. Wie denkst Du dar\u00fcber? Wie positioniert sich die EIHA dazu?<\/p>\n<p>Daniel Kruse: Grunds\u00e4tzlich ist es richtig, dass die Einhaltung lebensmittelrechtlicher bzw. marktregulierender Vorschriften insbesondere im Hinblick auf Verbraucherschutz und Produktsicherheit, nicht nur durch die Beh\u00f6rden, sondern auch durch den Wettbewerb erfolgen soll.<\/p>\n<p>Diese Zweiteilung ist im deutschen Rechtssystem so angelegt und hat sich auch bew\u00e4hrt. Wenn sich ein Unternehmen einen Marktvorteil verschafft, indem es verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften nicht einh\u00e4lt, soll es auch vom Wettbewerb auf Unterlassung in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Allerdings handelt es sich bei Cannamedical um einen Wettbewerber, der mittlerweile \u00fcberhaupt kein Lebensmittel mit Hanfextrakten mehr vertreibt. Daher war es schon zweifelhaft, ob eine Befugnis zur Abmahnung \u00fcberhaupt vorhanden ist. Das einzige Produkt im Sortiment von Cannamedical mit CBD ist das CBD Rezeptur Kit, das als Arzneimittel in den Verkehr gebracht wird und verschreibungspflichtig ist.<\/p>\n<p>Viele Marktteilnehmer, unter anderem auch manche unserer Mitglieder, wurden durch das Mitteilungsschreiben (welches sicher bewusst und gezielt im \u201eGewand\u201c eines Abmahnungsschreibens gehalten war) verunsichert. Die EIHA hat daraufhin eine rechtliche Stellungnahme von einem unserer Rechtsberater erstellen lassen und diese ver\u00f6ffentlicht. Dabei hat sich herausgestellt, dass Cannamedical durch diverse Pressemitteilungen auf der Webseite des Unternehmens selber wettbewerbswidrige Verst\u00f6\u00dfe begeht, die einer Abmahnung zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n<p>Weiter gilt es auch zu bedenken, dass bestimmte Zutaten als Arzneimittel, Nahrungserg\u00e4nzungsmittel und Lebensmittel vertrieben werden k\u00f6nnen (wie zum Beispiel Baldrian, Ginkgo oder Knoblauch). Pharmazeutische Produkte bzw. Arzneimittel haben den Zweck und die Aufgabe, zur Heilung oder Linderung oder zur Verh\u00fctung menschlicher oder tierischer Krankheiten zu dienen.<\/p>\n<p>Nahrungserg\u00e4nzungsmittel stellen dagegen aber \u201eLebensmittel\u201c dar, die den alleinigen Zweck haben, die t\u00e4gliche Ern\u00e4hrung zu erg\u00e4nzen. Aus diesem Grund kann ein Arzneimittel nicht ein Lebensmittel oder Nahrungserg\u00e4nzungsmittel sein und umgekehrt ein Lebensmittel kein Arzneimittel. Diese Unterscheidung wird von Herrn Henn unterschlagen.<\/p>\n<p>Wenn Herr Henn in seinem eigenen unternehmerischen Interesse die These aufstellt, dass nur GMP-zertifizierte Pharmaprodukte sichere Produkte sein k\u00f6nnen, frage ich mich doch, mit welchen Produkten er selbst seiner t\u00e4glichen Nahrungsaufnahme nachkommt. Gerade auch f\u00fcr Lebensmittel gelten Vorschriften und Zertifizierungen, welche die Sicherheit des Produktes und der Verbraucher gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Die EIHA setzt sich daf\u00fcr ein, dass Produkte aus Industriehanf als Nahrungserg\u00e4nzungsmittel und Lebensmittel anerkannt werden. Offensichtlich hat sich die Firma Cannamedical auf die Seite der Pharmaindustrie gestellt, die seit jeher bei der Vermarktung gesundheitsf\u00f6rdernder Produkte eine Tendenz zur Monopolisierung bzw. Oligarchisierung aufweist.<\/p>\n<p>Hanf Magazin: Die Geschichte hat ja vermeintlich zwei Aspekte, die ber\u00fccksichtigt werden sollen. Zum einen geht es um Verst\u00f6\u00dfe im Wettbewerb oder Wettbewerbsvorteile der Unternehmen, im Grunde also um Marktanteile. Zum anderen ist da der Aspekt der Produktsicherheit, also der Schutz der Verbraucher und Patienten. Je nachdem, welche Position man in der Diskussion um dieses Thema vertritt, stellt man den einen oder anderen Aspekt in den Vordergrund. Profitiert der Verbraucher oder der Patient von einem Vertriebsstopp von CBD-Produkten?<\/p>\n<p>Daniel Kruse: Nein, eher im Gegenteil. Die Nachfrage nach CBD Produkten ist weltweit enorm gestiegen und entsprechende Produkte werden vom Verbraucher gew\u00fcnscht. Dabei sprechen wir nicht von hoch dosierten Funktionsarzneimitteln, wie zum Beispiel Epidiolex, dass f\u00fcr die Anwendung bei Epilepsie zugelassen wurde. CBD Produkte mit einem nat\u00fcrlichen Vollspektrum der Hanfpflanze werden von vielen Verbrauchern als wohltuende Erg\u00e4nzung ihrer t\u00e4glichen Nahrung empfunden.<\/p>\n<p>Durch die st\u00e4ndigen regulatorischen Unsicherheiten konnte bisher nicht erreicht werden, dass sich ein einheitlicher Marktstandard ausbildet. Erfahrene Unternehmen mit kontrollierten und selbstgesetzten hohen Qualit\u00e4tsstandards, die bereits bei gro\u00dfen Handelsketten gelistet waren, mussten teilweise ihre Produkte zur\u00fcckziehen. Nun sehen wir, dass der Markt nicht nur in Deutschland aus dem europ\u00e4ischen und au\u00dfereurop\u00e4ischen Ausland \u00fcber das Internet bedient wird und ein Graumarkt entstanden ist. Die Qualit\u00e4t der Ware im Hinblick auf Belastungen mit Schwermetallen und Pestiziden sowie der ausgelobten Eigenschaften ist dann in der Tat oftmals zweifelhaft. Die aktuelle Situation f\u00fchrt daher in keinem Fall zu mehr Verbraucherschutz, sondern zu deutlich weniger Kontrolle und \u00dcbersicht \u00fcber den Markt.<\/p>\n<p>Als Fachverband setzen wir uns jederzeit bei unseren Mitgliedern und anderen professionellen Lebensmittelunternehmen f\u00fcr eine entsprechende Sicherheit der Produkte ein. Wir haben damit begonnen, mit verschiedenen weiteren europ\u00e4ischen Repr\u00e4sentanten der Hanfindustrie einen einheitlichen Industriestandard f\u00fcr Hanfextrakte zu entwickeln. Dieser Industriestandard wird eine Art G\u00fctesiegel sein, dem sich jeder Marktteilnehmer freiwillig unterwerfen kann, sofern die Produkte der Spezifikation entsprechen und die ausgelobten Eigenschaften einer Analyse standhalten. Dadurch wollen wir verhindern, dass ungepr\u00fcfte und m\u00f6glicherweise unsichere Produkte in Deutschland \u00fcber den \u201eGraumarkt\u201c eine Alleinstellung bekommen.<\/p>\n<p>Hanf Magazin: Nachdem die Unternehmen auf ihre Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe aufmerksam gemacht und den Beh\u00f6rden gemeldet worden sind, soll es daraufhin auch sehr viel positive R\u00fcckmeldungen gegeben haben. \u00d6ffentlich wird die Angelegenheit sehr emotional aufgeladen diskutiert und es gibt sehr viele kritische Reaktionen. Inwieweit h\u00e4ltst Du die unterschiedlichen Positionen f\u00fcr verst\u00e4ndlich?<\/p>\n<p>Daniel Kruse: Wie bereits gesagt, existiert eine erhebliche Nachfrage nach diesen Produkten, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Im Ergebnis handelt es sich um ein simples Produkt, das seit Jahrhunderten auf verschiedene Art und Weise konsumiert wurde, aber zuletzt erst wiederentdeckt wurde und einen regelrechten Hype erlebt hat. Der Verbraucher registriert sehr wohl, dass verschiedenste Interessen bei der regulativen Diffamierung des Hanfes mitspielen, seien es Einflussnahmen aus der Pharmaindustrie oder \u00fcberkommene beh\u00f6rdliche Reaktionsmuster.<\/p>\n<p>Wir d\u00fcrfen nicht vergessen, dass Hanf jahrzehntelang nicht mal auf unseren Feldern angebaut werden durfte und mehrere Beh\u00f6rden mit der Durchsetzung dieses Verbotes besch\u00e4ftigt waren. Um Hanf und daraus hergestellte Lebensmittelprodukte zu v\u00f6llig normalen, allt\u00e4glichen Waren zu machen, wird noch einige \u00dcberzeugungsarbeit zu leisten sein, der wir uns als europ\u00e4ischer Industrieverband f\u00fcr Hanf gerne stellen.<\/p>\n<p>Hanf Magazin: Im Interview mit Cannamedical haben wir die Position der EIHA zum Thema CBD und Novel Food dargelegt. Cannamedical bzw. der CEO David Henn teilen die Ansicht nicht und sehen schon im nat\u00fcrlichen Extraktionsprozess eine Anreicherung. \u201cEin Hanfextrakt, der aus Bl\u00fcten, Bl\u00e4ttern oder St\u00e4ngeln gewonnen wird, sei immer angereichert, da in Folge der Extraktion der Prozentsatz an CBD im Endprodukt h\u00f6her ist als in der Pflanze\u201c \u2013 so hei\u00dft es. Ist dieses Argument f\u00fcr Dich, respektive f\u00fcr die EIHA, schl\u00fcssig?<\/p>\n<p>Daniel Kruse: Eine Extraktion bedeutet per se ein \u201eAuszug\u201c (lat. extrahere \u2013 herausziehen) und bringt immer eine entsprechende Konzentrationsst\u00e4rke im Extrakt mit sich \u2013 also \u201espiegeln\u201c sich die nat\u00fcrlich vorhandenen Komponenten eines Pflanzenmaterials im Extrakt wider. Nat\u00fcrlich werden bei einer Extraktion auch die Gewichtsanteile im Vergleich zum Ursprungsmaterial ver\u00e4ndert, das ist ja gerade der Sinn der Extraktion. Der Standpunkt der EIHA ist, dass solche Extraktionen bei Hanflebensmitteln (wie bei vielen anderen Lebensmitteln auch) schon \u00fcber Jahrhunderte stattgefunden haben, sei es als w\u00e4ssriger Auszug, mit \u00d6l oder auch schon mit Ethanol. Diese Extrakte enthalten ein nat\u00fcrliches Vollspektrum an Cannabinoiden, also auch CBD, und sind nicht speziell angereichert. Die EIHA hat in diesem Zusammenhang umfangreiche Nachweise und Rezepte aus den Staaten ihrer Mitglieder vorgelegt, die eine Verwendung von Hanf in Lebensmitteln auf Extraktionsbasis belegen.<\/p>\n<p>Nun ist es ganz entscheidend zu wissen, dass insbesondere in diesen Industriehanfsorten \u2013 auch in solchen, die bereits vor 1997 im EU-Sortenkatalog aufgef\u00fchrt waren \u2013 der jeweilige Gehalt an CBD im Verh\u00e4ltnis zu THC sehr hoch ist. Genau das unterscheidet Industriehanf von hochprozentigem THC-Cannabis (\u201eMarihuana\u201c). Mit der aktuell diffamierenden und willk\u00fcrlichen Haltung gegen\u00fcber traditionell hergestellten Hanfextrakten und dem nat\u00fcrlichen Spektrum an Substanzen, wie beispielsweise Cannabinoiden und dem dazugeh\u00f6rigen Cannabidiol (CBD), werfen manche Beh\u00f6rden dem Industriehanf genau diese ausdr\u00fccklich charakterisierende Eigenschaft vor, die ihn von verbotenen Cannabissorten unterscheidet und deutlich abgrenzt.<\/p>\n<p>Durch die Richtlinie 2009\/32\/EG wurden neben weiteren oben genannten traditionellen Extraktionsl\u00f6semitteln auch die CO2-Extraktion als sichere Extraktionsmethoden eingestuft. Die CO2-Extraktion wurde in den siebziger Jahren am Max-Planck-Institut erfunden und wird seit den achtziger Jahren gro\u00dffl\u00e4chig in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Da die Erfahrungswerte im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit f\u00fcr die CO2- Extraktion bis 1997 ausreichend waren, wurden bis dahin auf dem Markt existierende Lebensmittel, wie zum Beispiel entkoffeinierter Kaffee, nicht als Novel Food eingestuft. Im Jahre 2009 wurde dann endg\u00fcltig klargestellt, dass diese Extraktionsmethode unbedenklich ist. Dementsprechend m\u00fcssen Extrakte aus der Hanfpflanze auch als unbedenklich eingestuft werden, sofern der nat\u00fcrliche Gehalt an Cannabinoiden nicht \u00fcberschritten wird.<\/p>\n<p>Die Entscheidungen der EU-Kommission im Dezember 1997 waren eindeutig. Damals wurde in mehreren Schreiben best\u00e4tigt, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, nicht der Novel Food-Verordnung unterliegen. Die fr\u00fcheren Novel Food Katalog Eintr\u00e4ge haben diesen Entscheidungen immer Rechnung getragen.<\/p>\n<p>Merkw\u00fcrdigerweise st\u00fcrzen und st\u00fctzen sich nun Unternehmen wie Cannamedical als auch insbesondere die deutschen Beh\u00f6rden nur auf die \u00fcbereilt umformulierten Katalogeintr\u00e4ge aus Januar 2019 f\u00fcr \u201eCannabis sativa L.\u201c und \u201eCannabinoide\u201c und stellen es so dar, als ob diese Eintr\u00e4ge rechtlich bindend w\u00e4ren. Diese Aktualisierungen sind aber nachweislich falsch und basieren weder auf Logik noch auf historischen Fakten, wie die EIHA den Mitgliedstaaten und der Europ\u00e4ischen Kommission bereits erkl\u00e4rt hat.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat die G\u00fcltigkeit der fr\u00fcheren Kommissionsentscheidungen best\u00e4tigt und verweist darauf, dass Cannabinoide der Hanfpflanze nur dann als \u201eneuartige Lebensmittelzutat\u201c anzusehen sind, wenn sie als \u201eisolierte Einzelsubstanzen\u201c oder als \u201emit Cannabinoiden angereicherte Extrakte\u201c verwendet werden \u2013 und hat sich damit der Auffassung von EIHA angeschlossen.<\/p>\n<p>Die Formulierung (der Bundesregierung) \u201emit Cannabinoiden angereicherte Extrakte\u201c kann sich logischerweise und vom deutschen Sprachgebrauch her nur auf Hanfextrakte mit dem nat\u00fcrlich vorhandenen Spektrum an Cannabinoiden beziehen, die zus\u00e4tzlich mit CBD angereichert wurden.<\/p>\n<p>Leider lassen die deutschen Verwaltungsgerichte den Hinweis auf die Richtlinie 2009\/32\/EG derzeit noch nicht gelten, wonach das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nicht aus Gr\u00fcnden der Verwendung eines zul\u00e4ssigen Extraktionsverfahrens verboten werden darf. Nach Auffassung der Gerichte kn\u00fcpft die Einstufung cannabinoidhaltiger Lebensmittel als neuartig nicht an die Anwendung eines Extraktionsverfahrens als solche an, sondern an dessen Ergebnis. Eine weitere Erl\u00e4uterung dieser Begr\u00fcndung erfolgt nicht, ebenso wenig Hinweise auf Zitate oder sonstige Fundstellen. Die EIHA wird deshalb weiter an dieser Argumentation festhalten und ihre Mitglieder und Kl\u00e4ger in entsprechenden F\u00e4llen mit weiteren Nachweisen und Begr\u00fcndungshilfen unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Hanf Magazin: Von einigen Seiten erntet die Cannamedical GmbH nun Kritik f\u00fcr ihren Standpunkt und ihr Vorgehen. Warum steht Cannamedical als Unternehmen in der \u00d6ffentlichkeit mehr oder weniger alleine in der Kritik?<\/p>\n<p>Daniel Kruse: Die Nachfrage nach CBD- Produkten durch die Verbraucher ist enorm gro\u00df, und Cannamedical wird jetzt als Unternehmen wahrgenommen, das den wohlbekannten Dreiklang aus Arzneimittel, Nahrungserg\u00e4nzungsmittel und Lebensmittel nicht anerkennen m\u00f6chte, vornehmlich weil es sein eigenes, pharmazeutisches, Produkt sch\u00fctzen will. Das f\u00fchrt beim Verbraucher nat\u00fcrlich zu Unmut. Ob die Firma sich damit langfristig auch einen Gefallen getan hat, bleibt fraglich. CBD als Medizin, das ausschlie\u00dflich durch \u00c4rzte verschrieben werden kann, h\u00e4tte mit Sicherheit ein gr\u00f6\u00dferes Potenzial, wenn es auch in Lebensmitteln und Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln einfacher vertrieben werden und dem Verbraucher somit zun\u00e4chst barrierefreier n\u00e4her gebracht werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die Firma Cannamedical ist bisher nicht durch \u00fcberzeugende Forschung im Bereich CBD besonders aufgefallen, als dass es gerechtfertigt w\u00e4re, einer gesamten Branche die Existenz abzusprechen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein \u00e4hnliches Produkt verkauft wird, aber teurer und auf Rezept.<\/p>\n<p>Hanf Magazin: Wie geht es nun weiter? (Wie) reagiert die EIHA auf die Geschehnisse? Was erwartest Du, wie die Beh\u00f6rden nun agieren werden? Wird es bald einen bundesweiten Verkaufsstopp von CBD-Produkten geben?<\/p>\n<p>Daniel Kruse: Die Position von EIHA war immer konsistent und auf Folgendes ausgerichtet: Hanfbl\u00e4tter und -bl\u00fcten sowie solche Hanfextrakte aus Industriehanf mit dem nat\u00fcrlichen Gehalt an Cannabinoiden (d. h. solche, die nicht mit isolierten CBD angereichert sind) sind traditionelle Lebensmittel und fallen nicht in den Geltungsbereich der Novel-Food-Verordnung.<\/p>\n<p>Um diese Position zu untermauern, laufen zurzeit weitere Recherche-Projekte mit bereits sehr einschl\u00e4gigen Ergebnissen. Wir werden diese Recherchen bis Ende August fortsetzen und uns dann wieder an die Beh\u00f6rden wenden. Zus\u00e4tzlich verf\u00fcgt die EIHA \u00fcber s\u00e4mtliche Unterlagen, die der Marktrecherche zugrunde liegen, die 1997 vom weltweit anerkannten Nova Institut im Auftrag der EU-Kommission durchgef\u00fchrt wurde. Aus diesen Unterlagen geht klar hervor, dass es bereits vor 1997 entsprechende Produkte in signifikanter Menge auf dem Markt gegeben hat.<\/p>\n<p>Da die Beh\u00f6rden mit zu Unrecht ausgesprochenen allgemeinen und undifferenzierten Verkaufsverboten von \u201eCBD-Produkten\u201c sich nicht an die seit 1997 vorliegenden historischen, logischen und rechtlichen Hintergr\u00fcnde halten, m\u00fcssen wir als Fachverband der Europ\u00e4ischen Hanfindustrie zus\u00e4tzlich aktiv werden. Um endlich f\u00fcr unsere Mitglieder eine Rechts- und Planungssicherheit zu gew\u00e4hrleisten, haben die Mitglieder der EIHA beschlossen, einen Gemeinschaftsantrag f\u00fcr die Zulassung von verschiedenen CBD-Rezepturen als neuartige Lebensmittel zu stellen.<\/p>\n<p>Die Vorbereitungen hierf\u00fcr laufen gerade, es wurde bereits eine Projekt GmbH gegr\u00fcndet, einen Service Provider und ein Labor gefunden, welches die toxikologischen Studien durchf\u00fchren wird. Die Kosten f\u00fcr die umfassenden und noch nie da gewesenen Studien werden auf ungef\u00e4hr 3,5 Millionen Euro gesch\u00e4tzt. Damit werden umfangreiche Studien finanziert, die insbesondere die Toxizit\u00e4t von CBD und auch THC untersuchen und im Ergebnis neue Richtwerte m\u00f6glich machen sollen, die die Sicherheit der Verbraucher gew\u00e4hrleisten und mit denen die Industrie verl\u00e4sslich wachsen kann.<\/p>\n<p>Die unn\u00f6tig niedrigen empfohlenen THC Richtwerte, mit denen die Industrie derzeit zu k\u00e4mpfen hat, sind veraltet und wissenschaftlich nicht haltbar. Neben der Novel Food Problematik sind die THC-Richtwerte in Lebensmitteln das zweite gro\u00dfe Problem der Branche. Durch die Studien soll gezeigt werden, dass Produkte auch mit weitaus h\u00f6heren THC-Werten, als sie derzeit in Deutschland und Europa empfohlen werden, als absolut sicher f\u00fcr den Verbraucher gelten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend bleibt auch hier zu sagen, dass Herrn Henns Ausf\u00fchrungen zum Thema angeblicher \u201eGrenzwerte\u201c v\u00f6llig unn\u00f6tige Angstmacherei darstellen und weder wissenschaftlich noch rechtlich fundiert sind. Er sollte bitte auch die korrekte Terminologie verwenden. Gesetzlich verbindliche Tagesh\u00f6chstwerte f\u00fcr THC in Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln oder Richtwerte f\u00fcr THC in Lebensmitteln gibt es derzeit nicht, sondern nur veraltete, unn\u00f6tig niedrige unverbindliche Empfehlungen. Wir halten die angesetzten Sicherheitsfaktoren von 20 \u2013 40 bei den derzeitigen Richtwerteempfehlungen f\u00fcr h\u00f6chst fragw\u00fcrdig und nicht nachvollziehbar, insbesondere im Vergleich zu anderen Substanzen.<\/p>\n<p>Uns liegen internationale wissenschaftliche Studien und Stellungnahmen vor, die bspw. eine Tagesverzehrmenge von 7 \u00b5g THC pro kg K\u00f6rpergewicht als \u201esicher\u201c beurteilen. Die EIHA schlie\u00dft sich dieser neueren wissenschaftlichen Auffassung an. Dar\u00fcber hinaus hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer umfassenden Studie im Jahr 2018 festgestellt, dass die Gesundheitsgefahren durch Cannabis (-Produkte) und das darin enthaltene THC von ihr in der Vergangenheit v\u00f6llig \u00fcberbewertet worden sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Beitrag berichteten wir von den Debatten, die derzeit \u00fcber die Verkehrsf\u00e4higkeit von cannabidiolhaltigen Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln gef\u00fchrt werden. Wir nehmen uns dieser Angelegenheit immer wieder an, denn die Thematik ist stets in Bewegung. Immer wieder gibt es Neuigkeiten, welche die Regulierung von CBD oder allgemein cannabinoidhaltigen Lebens- oder Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln betreffen. 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