{"id":7282,"date":"2004-07-15T00:00:00","date_gmt":"2004-07-14T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bio-based.eu\/news\/index.php?startid=20040715-02n"},"modified":"2004-07-15T00:00:00","modified_gmt":"2004-07-14T22:00:00","slug":"dbv-existenzgefaehrdende-vorschlaege-der-eu-kommission-zur-zuckermarktordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/dbv-existenzgefaehrdende-vorschlaege-der-eu-kommission-zur-zuckermarktordnung\/","title":{"rendered":"DBV: Existenzgef\u00e4hrdende Vorschl\u00e4ge der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung"},"content":{"rendered":"<p>Beim <a href=\"http:\/\/www.bauernverband.de\/\" >Deutschen Bauernverband (DBV)<\/a> sto\u00dfen die heute ver\u00f6ffentlichten <a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/rapid\/pressReleasesAction.do?reference=IP\/04\/915&#038;format=HTML&#038;aged=0&#038;language=DE&#038;guiLanguage=en\" >Vorschl\u00e4ge der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung<\/a> wegen der drastischen Folgen ab dem Wirtschaftsjahr 2005\/06 auf Ablehnung. Nach Einsch\u00e4tzung des DBV w\u00e4re nach einer solchen Reform der Zuckerr\u00fcbenanbau in Europa nur noch in einigen wenigen besonders ertragsstarken Regionen wie Frankreich m\u00f6glich. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten k\u00e4me der Zuckerr\u00fcbenanbau zum Erliegen. Gerade die strukturarmen l\u00e4ndlichen Gebiete w\u00fcrden durch Produktionsaufgabe und Schlie\u00dfungen von Zuckerfabriken geschw\u00e4cht. Deshalb unterbreitet der DBV eine Reihe von alternativen Reformvorschl\u00e4gen.<\/p>\n<p>Die Kommission hat eine Senkung der Zuckerquoten um circa 16 Prozent und der R\u00fcbenmindestpreise sogar um 25 Prozent bzw. 37 Prozent vorgeschlagen. Eine erste Preisk\u00fcrzung um 25 Prozent soll bereits zum Juli 2005 und damit ein Jahr vor Ende der laufenden Marktordnungsperiode in Kraft treten. Dar\u00fcber hinaus will die EU-Kommission die Produktionsquoten um 2,8 Millionen Tonnen auf 14,6 Millionen Tonnen k\u00fcrzen. Die Einnahmeausf\u00e4lle der R\u00fcbenbauern sollen nur zu 60 Prozent ausgeglichen, die Produktionsquoten entsch\u00e4digungslos gek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>Auch die vorgeschlagene Laufzeit der neuen EU-Zuckermarktordnung von nur drei Jahren lehnt der DBV als v\u00f6llig unzureichend ab. Als Basis f\u00fcr die im Zuckersektor notwendigen Langfristinvestitionen sei ein Zeitraum bis mindestens 2012 unverzichtbar. Dem durch die Reform der EU-Agrarpolitik und ihre nationale Umsetzung in Deutschland ohnehin gebeutelten Ackerbau w\u00fcrde die letzte verbliebene tragende S\u00e4ule genommen.<\/p>\n<p>Die Vorschl\u00e4ge der EU-Kommission eignen sich auch nicht vor dem Hintergrund der WTO-Verhandlungen. Denn nach Auffassung des DBV w\u00fcrde in der EU erneut eine Reform entworfen ohne entsprechende Gegenleistungen wichtiger Wettbewerber vor allem in S\u00fcdamerika. Insbesondere das WTO-Streitschlichtungsverfahren gegen EU-Zuckerexporte ist von entscheidender Bedeutung f\u00fcr die EU-Zuckermarktordnung, so dass eine tragf\u00e4hige und sachgerechte Reform nur nach abschlie\u00dfenden WTO-Entscheidungen in Frage kommen kann. <\/p>\n<p>Auch macht der DBV darauf aufmerksam, dass die vorgeschlagene Reform das Ende der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsl\u00e4ndern w\u00e4re. Die Abkommen mit den AKP-Staaten und den f\u00fcnfzig \u00e4rmsten Entwicklungsl\u00e4ndern (LDC) w\u00e4ren mit der Senkung des EU-Referenzpreises f\u00fcr Zucker auf 421 Euro bzw. 329 Euro f\u00fcr Rohzucker praktisch wertlos. Im Ergebnis w\u00fcrde damit den aggressiven brasilianischen Zuckerexporteuren Vorschub geleistet. Die Entwicklungsl\u00e4nder haben dann auch die Kommissionsvorschl\u00e4ge strikt abgelehnt. Dieses Votum darf die Kommission nicht einfach \u00fcbergehen. <\/p>\n<p>Der DBV schl\u00e4gt folglich als Kernpunkte f\u00fcr die Reform der Zuckermarktordnung vor, die geltende EU-Zuckermarktordnung unver\u00e4ndert fortzusetzen, bis konkrete Anpassungen auf Grund der welthandelsrechtlichen Rahmenbedingungen (WTO\/Zuckerpanel) und der von der EU eingegangenen Pr\u00e4ferenzabkommen notwendig sind. Au\u00dfenschutz und Mengenregulierung zur Gew\u00e4hrleistung kostendeckender Erzeugerpreise sind aufrecht zu erhalten; f\u00fcr Zucker muss als ?sensibles Produkt? die besondere Schutzklausel erhalten bleiben. Mit den LDC-Staaten ist entsprechend der Entwicklung ihrer Nettoexportm\u00f6glichkeiten eine Einbeziehung in das Mengenmanagement der EU-Zuckermarktordnung zu vereinbaren. <\/p>\n<p>Anpassungen der Marktordnung unter Beibehaltung flexibler Quoten sind nur insoweit in Betracht zu ziehen, als diese unumg\u00e4nglich sind und in ad\u00e4quaten \u00dcbergangszeitr\u00e4umen umgesetzt werden k\u00f6nnen. Durch solche Anpassungen verursachte Belastungen der Zuckerr\u00fcbenbauern sind nach Ansicht des DBV uneingeschr\u00e4nkt auszugleichen.<\/p>\n<p>(Vgl. Meldung vom <a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/zuckermarktordnung-sonnleitner-setzt-sich-fr-beibehaltung-der-quoten-einbr\/\" >2004-06-25<\/a>.)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Deutschen Bauernverband (DBV) sto&szlig;en die heute ver&ouml;ffentlichten Vorschl&auml;ge der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung wegen der drastischen Folgen ab dem Wirtschaftsjahr 2005\/06 auf Ablehnung. 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