{"id":6298,"date":"2003-06-28T00:00:00","date_gmt":"2003-06-27T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bio-based.eu\/news\/index.php?startid=20030628-01n"},"modified":"2003-06-28T00:00:00","modified_gmt":"2003-06-27T22:00:00","slug":"grundlegende-reform-der-eu-agrarpolitik-fuer-eine-nachhaltige-landwirtschaft-in-europa-en-fr-de","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/grundlegende-reform-der-eu-agrarpolitik-fuer-eine-nachhaltige-landwirtschaft-in-europa-en-fr-de\/","title":{"rendered":"Grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik f\u00fcr eine nachhaltige Landwirtschaft in Europa (EN-FR-DE)"},"content":{"rendered":"<p><b>Anm. d. Redaktion:<\/b> Die Reform-Eckpunkte im vollen Wortlaut stehen unseren Lesern auch per PDF-Format in <a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20030628-01\/GAP-englisch.PDF\" >englisch<\/a>, <a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20030628-01\/GAP-franz.PDF\" >franz\u00f6sich<\/a> und <a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20030628-01\/GAP-deutsch.PDF\" >deutsch<\/a> zur Verf\u00fcgung!)<\/p>\n<p>Die EU-Agrarminister haben heute eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verabschiedet, die die St\u00fctzungsmechanismen des gemeinschaftlichen Agrarsektors v\u00f6llig ver\u00e4ndern wird. Die neue GAP wird Verbraucher- und Steuerzahler orientiert sein, EU-Landwirten jedoch gleichzeitig die Freiheit lassen, das zu produzieren, was der Markt verlangt. <\/p>\n<p>In den kommenden Jahren werden die meisten Beihilfen unabh\u00e4ngig vom Produktionsvolumen gew\u00e4hrt. Um Produktionseinstellungen zu vermeiden, k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten unter genau festgelegten Bedingungen und innerhalb klarer Limits in begrenztem Ma\u00dfe eine Kopplung der Beihilfen an die Produktion beibehalten. <\/p>\n<p>Die neuen &#8220;einzelbetrieblichen Zahlungen&#8221; werden k\u00fcnftig an die Einhaltung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutznormen gebunden, wodurch die europ\u00e4ische Landwirtschaft wettbewerbsf\u00e4higer und Markt orientierter und den Landwirten zugleich Einkommensstabilit\u00e4t garantiert wird . <\/p>\n<p>Durch eine K\u00fcrzung der Direktzahlungen an die gr\u00f6\u00dferen Betriebe werden den Landwirten mehr Gelder f\u00fcr Umwelt-, Qualit\u00e4ts- oder Tierschutzprogramme zur Verf\u00fcgung stehen. Der Rat hat ferner beschlossen, die Sektoren Milch, Reis, Getreide, Hartweizen, Trockenfutter und Schalenfr\u00fcchte einer Revision zu unterziehen. Um den engen Haushaltsrahmen f\u00fcr die EU-25 bis 2013 nicht zu sprengen, haben die Minister vereinbart, einen Mechanismus f\u00fcr Haushaltsdisziplin einzuf\u00fchren. Diese Reform d\u00fcrfte auch die Verhandlungsposition der EU bei den WTO-Handelsverhandlungen verst\u00e4rken.<\/p>\n<p>Die verschiedenen Elemente der Reformvorschl\u00e4ge werden 2004 und 2005 in Kraft treten. Die einzelbetriebliche Zahlung wird 2005 eingef\u00fchrt. Mitgliedstaaten, die aufgrund der spezifischen Bedingungen in ihrer Landwirtschaft einen \u00dcbergangszeitraum ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen die einzelbetriebliche Zahlung ab sp\u00e4testens 2007 einf\u00fchren. <\/p>\n<p>Franz Fischler, zust\u00e4ndiges Kommissionsmitglied f\u00fcr Landwirtschaft, \u00e4u\u00dferte sich zu den Vorschl\u00e4gen wie folgt: &#8220;Dieser Beschluss markiert den Beginn einer neuen \u00c4ra. Unsere Agrarpolitik wird sich Grund legend \u00e4ndern. Europa hat sich eine neue und leistungsf\u00e4hige Agrarpolitik an die Hand gegeben. Der gr\u00f6\u00dfte Teil unserer Direktzahlungen wird nicht l\u00e4nger an die Produktion gebunden sein. <\/p>\n<p>Diese Politik sichert unseren Landwirten Einkommensstabilit\u00e4t, gibt ihnen die Freiheit, das zu produzieren, was der Markt verlangt, und bietet Verbrauchern und Steuerzahlern mehr Transparenz und mehr Qualit\u00e4t f\u00fcr ihr Geld. Mit der Reform wird auch auf der Weltb\u00fchne ein deutliches Signal gesetzt. Die neue Politik ist handelsfreundlich. Das alte Handels verzerrende, Entwicklungsl\u00e4nder benachteiligende St\u00fctzungssystem liegt endg\u00fcltig hinter uns. <\/p>\n<p>Der heutige Beschluss wird auch die gemeinschaftliche Verhandlungsposition im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda verst\u00e4rken. <\/p>\n<p>Die EU hat ihr Soll erf\u00fcllt; nun sind Andere an der Reihe, die WTO-Handelsverhandlungen zum Erfolg zu f\u00fchren. Aber seien wir uns dar\u00fcber im Klaren &#8211; auf dem Ministertreffen von Canc\u00fan wird die EU dieses Verhandlungskapital nur einsetzen, wenn eine Gegenleistung erfolgt. <\/p>\n<p>Unilaterale Abr\u00fcstung kommt nicht in Frage. Der Ball ist nun im Spielfeld anderer L\u00e4nder, vor allem der USA, deren Agrarpolitik nach wie vor und sogar zunehmend Handels verzerrend ist.&#8221; <\/p>\n<p>Die <b>Hauptelemente<\/b> der Reformvorschl\u00e4ge lassen sich in aller K\u00fcrze wie folgt auflisten:<\/p>\n<ul>\n<li>produktionsunabh\u00e4ngige einzelbetriebliche Zahlung (&#8220;Entkopplung&#8221;); die Produktionsbindung kann in begrenztem Ma\u00dfe beibehalten werden, um eine Einstellung der Produktion zu vermeiden;\n<\/li>\n<li>Verkn\u00fcpfung dieser Zahlung mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-\/Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit und dar\u00fcber hinaus mit der Verpflichtung, alle Landwirtschaftsfl\u00e4chen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten (&#8220;Cross-Compliance&#8221;);\n<\/li>\n<li>verst\u00e4rkte Politik zur Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums durch Bereitstellung von mehr F\u00f6rdermitteln, durch neue Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung von Umwelt, Qualit\u00e4tserzeugung und Tierschutz und durch Unterst\u00fctzung der Landwirte in ihren Bem\u00fchungen, bei ihrer Produktionsweise anspruchsvolle EU-Standards zu erreichen (beginnend 2005);\n<\/li>\n<li>K\u00fcrzung der Direktzahlungen (&#8220;Modulation&#8221;) an Gro\u00dfbetriebe, um Zusatzmittel f\u00fcr die l\u00e4ndliche Entwicklung frei zu machen und mit den hiervon verbleibenden Mitteln weitere Reformen finanzieren zu k\u00f6nnen;\n<\/li>\n<li>ein Mechanismus f\u00fcr Haushaltsdisziplin, um sicherzustellen, dass der Agrarhaushalt bis 2013 nicht \u00fcberschritten wird;\n<\/li>\n<li>Anpassungen der Marktst\u00fctzungspolitik im Rahmen der GAP. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere:\n<ul>\n<li>asymmetrische Preisk\u00fcrzungen im Milchsektor: Der Interventionspreis f\u00fcr Butter wird \u00fcber Jahre um 25% gesenkt, was gegen\u00fcber der Agenda 2000 eine zus\u00e4tzliche K\u00fcrzung um 10% bedeutet. F\u00fcr Magermilchpulver wird die \u00fcber drei Jahre erfolgende K\u00fcrzung um 15% beibehalten.\n<\/li>\n<li>K\u00fcrzung der monatlichen Zuschl\u00e4ge im Getreidesektor um die H\u00e4lfte. Der derzeitige Interventionspreis wird beibehalten.\n<\/li>\n<li>Reformen in den Sektoren Reis, Hartweizen, Schalenfr\u00fcchte, Kartoffelst\u00e4rke und Trockenfutter.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Informationen zur Reform sind unter folgender Internet-Adresse zu finden: <\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu.int\/comm\/agriculture\/mtr\/index_en.htm\" >http:\/\/europa.eu.int\/comm\/agriculture\/mtr\/index_en.htm<\/a> <\/p>\n<p><b>Die Reform im Einzelnen <\/p>\n<p>Betriebs bezogene Einheitszahlung zur F\u00f6rderung einer in h\u00f6herem Ma\u00dfe Markt orientierten und nachhaltigen Landwirtschaft<\/b> <\/p>\n<p>Die meisten Beihilfen im Rahmen der verschiedenen gemeinsamen Marktorganisationen werden k\u00fcnftig durch eine einzelbetriebliche Zahlung ersetzt. Das bedeutet, dass die gro\u00dfe Mehrzahl der Direktzahlungen in der EU nicht mehr an die Erzeugung gebunden sind. Die Landwirte erhalten grunds\u00e4tzlich diese einzige Betriebsbeihilfe, die auf einem Referenzbetrag w\u00e4hrend eines Referenzzeitraums von 2000 bis 2002 basiert. <\/p>\n<p>Die Mitgliedstaaten, die es f\u00fcr notwendig halten, das Risiko der Aufgabe landwirtschaftlicher Fl\u00e4chen zu minimieren, k\u00f6nnen f\u00fcr bis zu 25 % der derzeitigen Hektarzahlungen im <b>Kulturpflanzensektor<\/b> die Bindung an die Erzeugung beibehalten. &#8230;<\/p>\n<p>F\u00fcr andere Erzeugnisse wie Reis, Hartweizen, St\u00e4rke oder Trockenfutter gelten zus\u00e4tzliche Sonderregelungen (siehe unten). <\/p>\n<p>Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen ihren Landwirten zus\u00e4tzliche Zahlungen in H\u00f6he von bis zu 10% der Summe der einzelbetrieblichen Zahlungen gew\u00e4hren, um spezifische Arten der Landwirtschaft zu f\u00f6rdern, die f\u00fcr die Umwelt oder eine Qualit\u00e4tserzeugung und -vermarktung wichtig sind. <\/p>\n<p>Die neue Regelung wird im Jahr 2005 in Kraft treten. Mitgliedstaaten, in denen wegen besonderer landwirtschaftlicher Bedingungen ein \u00dcbergangszeitraum notwendig ist, k\u00f6nnen die einzelbetriebliche Zahlung ab sp\u00e4testens 2007 einf\u00fchren. Die Kommission kann im Verwaltungsausschussverfahren die notwendigen Ma\u00dfnahmen treffen, um untragbare Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und um die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen sicherzustellen. <\/p>\n<p><b>H\u00f6here Standards f\u00fcr Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz<\/b> <br \/>Die Gew\u00e4hrung der einzelbetrieblichen Zahlung und anderer Direktzahlungen in voller H\u00f6he wird davon abh\u00e4ngig gemacht, dass eine Reihe gesetzlicher Standards in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutz, Tiergesundheit sowie Tierschutz eingehalten werden. <\/p>\n<p>Die &#8220;Cross Compliance&#8221; tr\u00e4gt auch zur Erhaltung des l\u00e4ndlichen Raums bei. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen w\u00fcrden die Direktzahlungen im Verh\u00e4ltnis zum entstandenen Risiko oder Schaden gek\u00fcrzt. <\/p>\n<p><b>Neues Betriebsberatungssystem<\/b> <br \/>Bis 2006 ist die Einf\u00fchrung des Betriebsberatungssystems in den Mitgliedstaaten freiwillig. Ab 2007 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Landwirten Beratungsdienste anzubieten. Die Landwirte sind jedoch nicht verpflichtet, sie in Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2010 wird der Rat auf der Grundlage eines Berichts der Kommission \u00fcber das Funktionieren der Regelung entscheiden, ob die Landwirte verpflichtet werden sollten, die Beratungsdienste zu nutzen. <\/p>\n<p>Betriebsberatungsdienste werden den Landwirten durch Beantwortung ihrer Fragen bewusst machen, wie Standards und gute fachliche Praxis konkret im Produktionsprozess anzuwenden sind. Betriebsaudits bestehen dabei in strukturierten regelm\u00e4\u00dfigen Bestandsaufnahmen und Pr\u00fcfungen der Materialbewegungen und Prozesse auf Betriebsebene, die f\u00fcr einen bestimmten Zielbereich (Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz) als relevant eingestuft sind. Die Beihilfe als Kostenbeitrag zu den Betriebsaudits wird im Rahmen der Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der l\u00e4ndlichen Entwicklung gew\u00e4hrt. <\/p>\n<p><b>Verst\u00e4rkte F\u00f6rderung der Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums<\/b> <br \/>Die EU-F\u00f6rdermittel zur Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums sollen deutlich aufgestockt und der Anwendungsbereich dieser Gemeinschaftspolitik soll durch Einf\u00fchrung neuer Ma\u00dfnahmen erweitert werden. Diese Ver\u00e4nderungen werden 2005 in Kraft treten. Es obliegt den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob sie diese Ma\u00dfnahmen in ihre Programme zur F\u00f6rderung der Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums aufnehmen wollen. <\/p>\n<p>Mit diesen Ma\u00dfnahmen soll die Sicherheit und Qualit\u00e4t von Lebensmitteln verbessert werden, Landwirte sollen bei der Anpassung an hohe Standards auf der Grundlage von EU-Rechtsvorschriften unterst\u00fctzt werden, und es soll ein hohes Tierschutzniveau gef\u00f6rdert werden. <\/p>\n<p>Das sind wesentliche, den allgemeineren Erwartungen der europ\u00e4ischen Gesellschaft weit gehend entsprechende Ziele zur F\u00f6rderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die im Zentrum der gesamten GAP-Reform stehen. Sie werden Landwirten neue Einkommensquellen erschlie\u00dfen (Umweltschutz in der Landwirtschaft, F\u00f6rderung und Vermarktung von Qualit\u00e4tserzeugnissen). <\/p>\n<p><b>Neue Qualit\u00e4tsanreize f\u00fcr Landwirte<\/b> <br \/>Gew\u00e4hrung einer Beihilfe als Anreiz f\u00fcr Landwirte, die an Programmen zur Hebung der Qualit\u00e4t landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung ihrer Produktionsverfahren teilnehmen und den Verbrauchern in dieser Beziehung Sicherheiten bieten. Diese Beihilfe wird allj\u00e4hrlich f\u00fcr einen Zeitraum von h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahren und bis zu einer Obergrenze von 1 500 EUR je Betrieb und Jahr gew\u00e4hrt. <\/p>\n<p>Finanzielle Unterst\u00fctzung von Erzeugervereinigungen bei der Verbraucherinformation \u00fcber und der Werbung f\u00fcr Erzeugnisse, die im Rahmen der oben genannten Qualit\u00e4tsprogramme produziert werden. Die F\u00f6rderung der \u00f6ffentlichen Hand kann bis zu 70 % der Kosten der f\u00f6rderf\u00e4higen Projekte betragen. <\/p>\n<p><b>Neue Beihilfen f\u00fcr die Landwirte zur Erreichung von Standards<\/b> <br \/>Die Landwirte erhalten eine befristete und degressive Beihilfe, damit sie ihre Betriebe leichter an neu eingef\u00fchrte hohe Standards auf der Grundlage der EU-Rechtsvorschriften \u00fcber Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Tierschutz und Arbeitssicherheit anpassen k\u00f6nnen. Es wird eine pauschale und degressive Beihilfe f\u00fcr einen Zeitraum von h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hrt, f\u00fcr die eine Obergrenze von 10.000 EUR je Betrieb und Jahr gilt. <\/p>\n<p>Die Landwirte erhalten eine finanzielle Unterst\u00fctzung in Form eines Beitrags zu den Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten anfallen. Die \u00f6ffentliche Hand kann die Kosten, die den Landwirten bei der Inanspruchnahme der Dienste entstehen, bis zu einem H\u00f6chstsatz von 80% und einer Obergrenze von 1.500 EUR erstatten. &#8230;<\/p>\n<p><b>Mehr Investitionsbeihilfen f\u00fcr Junglandwirte<\/b> <br \/>Die Beihilfeintensit\u00e4t der EU-Investitionsbeihilfen f\u00fcr Junglandwirte wird angehoben. <\/p>\n<p><b>Finanzierung<\/b> <br \/>K\u00fcrzung der Direktzahlungen f\u00fcr Gro\u00dfbetriebe zur F\u00f6rderung der Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums  <\/p>\n<p>Zur Finanzierung der zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen zur Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums werden die Direktzahlungen f\u00fcr Gro\u00dfbetriebe wie folgt gek\u00fcrzt (&#8220;Modulation&#8221;):<\/p>\n<p><img SRC=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20030628-01\/Haushalt-GAP.jpg\" align=\"left\" style=\"margin-right:10px;\" BORDER=\"0\" ALT=\"Haushalt\"\/><br style=\"clear:left;\"\/><br \/>Die Regionen in \u00e4u\u00dferster Randlage werden von der Modulation ausgenommen. <\/p>\n<p><b>Bei einem Modulationssatz von 5% werden zus\u00e4tzliche Mittel f\u00fcr die Entwicklung des l\u00e4ndlichen Raums in H\u00f6he von 1,2 Milliarden EUR j\u00e4hrlich freigesetzt.<\/b> <\/p>\n<p>Bei der Verteilung der durch die Modulation frei gewordenen Mittel bleibt ein Prozentpunkt in den Mitgliedstaaten, in denen die Mittel anfallen. Die den \u00fcbrigen Prozentpunkten entsprechenden Betr\u00e4ge werden nach folgenden Kriterien unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che\n<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte in der Landwirtschaft\n<\/li>\n<li>Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandards<\/li>\n<\/ul>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird jeder Mitgliedstaat mindestens 80% seiner Modulationsmittel zur\u00fcck erhalten (n\u00e4here Einzelheiten siehe im Abschnitt \u00fcber Roggen). <\/p>\n<p>In den Beitrittsl\u00e4ndern werden die Direktzahlungen erst dann gek\u00fcrzt, wenn sie das normale EU-Niveau erreicht haben. <\/p>\n<p><b>Sicherung der Haushaltsdisziplin<\/b> <br \/>Aufgrund der auf dem Br\u00fcsseler Gipfel im Oktober 2002 festgesetzten Obergrenze f\u00fcr die GAP-Ausgaben (Unterrubrik 1a) muss ab 2007 ein Mechanismus zur Sicherung der Haushaltsdisziplin zur Anwendung kommen. Lassen die Voraussch\u00e4tzungen erkennen, dass die Unterrubrik 1a mit einer Sicherheitsmarge von 300 Mio. EUR in einem bestimmten Haushaltsjahr \u00fcberschritten wird, so setzt der Rat auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags eine Anpassung der Direktst\u00fctzung fest. <\/p>\n<p><b>Stabilisierung der M\u00e4rkte und Verbesserung der gemeinsamen  Marktorganisationen<\/b><\/p>\n<ul>\n<li><b>Ackerkulturen<\/b>\n<p><i><b>Getreide<\/b><\/i> <br \/>Der derzeitige Interventionspreis f\u00fcr Getreide wird beibehalten. Der Grundbetrag f\u00fcr Ackerkulturen bleibt bei 63 EUR\/t. Die saisonale Anpassung der Interventionspreise (&#8220;monatliche Zuschl\u00e4ge&#8221;) werden um 50% gek\u00fcrzt. <\/p>\n<p>Damit die Interventionsbest\u00e4nde nicht weiter anwachsen, wird Roggen aus der Interventionsregelung ausgeschlossen. <\/p>\n<p>Um nachteilige Auswirkungen der erforderlichen Umstrukturierung abzufedern, wird eine \u00dcbergangsma\u00dfnahme zur Anwendung kommen. Bei denjenigen Mitgliedstaaten, deren Roggenerzeugung mehr als 5% ihrer gesamten Getreideerzeugung und 50% der gesamten Roggenerzeugung der EU ausmacht, bleiben 90% der Modulationsmittel im Lande. Mindestens 10% dieser Mittel m\u00fcssen in den Roggenerzeugungsgebieten ausgegeben werden. <\/p>\n<p><i><b>Eiwei\u00dfpflanzen<\/b><\/i> <br \/>Der derzeitige Zuschlag f\u00fcr Eiwei\u00dfpflanzen (9,5 EUR\/t) wird beibehalten und in eine kulturspezifische Fl\u00e4chenzahlung von 55,57 EUR\/ha umgewandelt. Diese wird im Rahmen der neuen garantierten H\u00f6chstfl\u00e4che von 1,4 Mio. ha gew\u00e4hrt. <\/p>\n<p><i><b>F\u00f6rderung des Anbaus von Energiepflanzen \u2013 CO<sub>2<\/sub>-Kredit<\/b><\/i> <br \/>Die Kommission schl\u00e4gt eine Beihilfe von 45 EUR\/ha f\u00fcr Energiepflanzen bei einer EU-weiten garantierten H\u00f6chstfl\u00e4che von 1 500 000 ha vor. Die Beihilfe wird nur f\u00fcr Fl\u00e4chen gew\u00e4hrt, deren Erzeugung Gegenstand eines Anbauvertrags zwischen Landwirt und Verarbeitungsindustrie ist, es sei denn, der Landwirt nimmt selbst die Verarbeitung im eigenen Betrieb vor. Innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach Inkrafttreten der Energiepflanzenregelung wird die Kommission dem Rat einen Durchf\u00fchrungsbericht zusammen mit etwaigen \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen vorlegen. <\/p>\n<p><i><b>Hartweizen<\/b><\/i> <br \/>Der Zuschlag f\u00fcr Hartweizen in traditionellen Anbaugebieten wird unabh\u00e4ngig von der Erzeugung gezahlt. Der Mitgliedstaat hat die M\u00f6glichkeit, 40% an die Erzeugung gekoppelt lassen. Der Zuschlag wird auf 313 EUR\/ha im Jahr 2004, 291 EUR\/ha im Jahr 2005 und 285 EUR\/t ab dem Jahr 2006 festgesetzt und in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet. Die Sonderbeihilfe von gegenw\u00e4rtig 139,5 EUR\/ha f\u00fcr andere Regionen, in denen der Hartweizenanbau gef\u00f6rdert wird, l\u00e4uft aus. Dieser Prozess wird 2004 beginnen und drei Jahre dauern. <\/p>\n<p>Ferner wird eine neue Pr\u00e4mie zur Steigerung der Qualit\u00e4t von Hartweizen f\u00fcr die Erzeugung von Hartweizengrie\u00df und Teigwaren eingef\u00fchrt. Diese Pr\u00e4mie wird in den traditionellen Anbaugebieten Landwirten gew\u00e4hrt, die eine bestimmte Menge zertifiziertes Saatgut ausgew\u00e4hlter Sorten verwenden, d.h. von Sorten, die den Qualit\u00e4tsanforderungen f\u00fcr die Hartweizengrie\u00df- und Teigwarenerzeugung gen\u00fcgen. Die Pr\u00e4mie betr\u00e4gt 40 EUR\/ha und wird im Rahmen der garantierten H\u00f6chstfl\u00e4chen gew\u00e4hrt, die gegenw\u00e4rtig in den traditionellen Anbaugebieten gelten. <\/p>\n<p><i><b>St\u00e4rkekartoffeln<\/b><\/i> <br \/>Im Rahmen der gegenw\u00e4rtigen St\u00fctzungsregelung wird Erzeugern von St\u00e4rkekartoffeln eine Direktzahlung gew\u00e4hrt, deren H\u00f6he im Rahmen der Agenda 2000 auf 110,54 EUR\/t St\u00e4rke festsetzt wurde. Auf der Grundlage der historischen Lieferungen an die St\u00e4rkeindustrie werden 40% dieser Zahlung in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet, w\u00e4hrend der restliche Teil als kulturspezifische Zahlung f\u00fcr St\u00e4rkekartoffeln beibehalten wird. Der Mindestpreis sowie die Produktionserstattung f\u00fcr St\u00e4rke werden beibehalten. <\/p>\n<p><i><b>Trockenfutter<\/b><\/i> <br \/>Die Trockenfutterbeihilfen werden zwischen den Futtererzeugern und der Verarbeitungsindustrie neu verteilt. Die Direktbeihilfen an die Erzeuger werden auf der Grundlage ihrer historischen Lieferungen an die Industrie in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet. Zur Ber\u00fccksichtigung der derzeitigen nationalen Garantiemengen werden Obergrenzen f\u00fcr die einzelnen Mitgliedstaaten angewendet. <\/p>\n<p>Die Verarbeitungsbeihilfe wird f\u00fcr 2004\/05 auf 33 EUR\/t festgesetzt. <\/p>\n<p>2008 wird die Kommission einen Bericht zusammen mit etwaigen \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen vorlegen. <\/p>\n<\/li>\n<li><b>Reis<\/b>\n<p>Zur Stabilisierung des vor allem durch die Auswirkungen der Initiative &#8220;Alles au\u00dfer Waffen&#8221; beeintr\u00e4chtigten Marktgleichgewichts hat der Rat beschlossen, den Interventionspreis in einem einzigen Schritt um 50% auf einen den Weltmarktpreisen entsprechenden realen St\u00fctzungspreis von 150 EUR\/t zu senken. Die Intervention wird auf j\u00e4hrlich 75.000 t begrenzt. <\/p>\n<p>Um andererseits die Erzeugereinkommen zu stabilisieren, wird die gegenw\u00e4rtige Direktbeihilfe von 52 EUR\/t auf 177 EUR\/t aufgestockt, d.h. um einen Wert, der den gesamten Ausgleichszahlungen f\u00fcr Getreide im Laufe der GAP-Reformen von 1992 und der Agenda 2000 entspricht. Von diesem Betrag werden 102 EUR\/t in die einzelbetriebliche Zahlung einberechnet, und zwar auf der Grundlage historischer Anspr\u00fcche begrenzt durch die derzeitige garantierte H\u00f6chstfl\u00e4che. Die restlichen 75 EUR\/t, multipliziert mit dem bei der Reform von 1995 festgelegten Referenzertrag, werden als kulturspezifische Beihilfe gezahlt. <\/p>\n<p>Als garantierte H\u00f6chstfl\u00e4che (GHF) wird dabei der Durchschnitt der Jahre 1999-2001 oder aber die derzeitige GHF zugrunde gelegt, je nachdem, welche Fl\u00e4che kleiner ist. <\/p>\n<p>Au\u00dferdem hat der Rat die Kommission aufgefordert, mit den Handelspartnern der EU im Rahmen der WTO Verhandlungen \u00fcber die \u00c4nderung der gebundenen Zolls\u00e4tze f\u00fcr Reis aufzunehmen. <\/p>\n<\/li>\n<li><b>Schalenfr\u00fcchte<\/b>\n<p>Die jetzige St\u00fctzungsregelung wird durch eine j\u00e4hrliche Pauschalzahlung von 120,75 EUR\/ha ersetzt, die f\u00fcr eine Fl\u00e4che von 800 000 ha, unterteilt in feste nationale Garantiefl\u00e4chen f\u00fcr Mandeln, Haseln\u00fcsse, Waln\u00fcsse, Pistazien und Johannisbrot, gew\u00e4hrt wird. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen ihre Garantiemengen in flexibler Weise verwenden. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen diese Zahlung um h\u00f6chstens 120,75 EUR\/ha j\u00e4hrlich aufstocken. <\/p>\n<\/li>\n<li><b>Reform der Sektoren Oliven\u00f6l, Tabak und Baumwolle<\/b>\n<p>Im Herbst 2003 wird die Kommission eine Mitteilung \u00fcber die Reform der Sektoren Oliven\u00f6l, Tabak und Baumwolle vorlegen, der entsprechende Rechtsvorschl\u00e4ge folgen werden. Die Vorschl\u00e4ge der Kommission werden diesen Sektoren eine langfristige Perspektive im Einklang mit dem Finanzrahmen bieten. Die Reformvorschl\u00e4ge f\u00fcr diese Sektoren werden auf den Zielen und dem Ansatz des gegenw\u00e4rtigen Reformpakets basieren.<\/p>\n<p>(Vgl. Meldung vom <a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/eu-kommission-legt-agrarreformvorschlaege-vor\/\" >2003-01-22<\/a>.)<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Anm. d. Redaktion:<\/b> Die Reform-Eckpunkte im vollen Wortlaut stehen unseren Lesern auch per PDF-Format in ,  und  zur Verf&uuml;gung!)<\/p>\n<p>Die EU-Agrarminister haben<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"","nova_meta_subtitle":"","footnotes":""},"categories":[5572],"tags":[],"supplier":[],"class_list":["post-6298","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bio-based"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6298","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6298"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6298\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6298"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6298"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6298"},{"taxonomy":"supplier","embeddable":true,"href":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-json\/wp\/v2\/supplier?post=6298"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}