{"id":55025,"date":"2018-07-27T07:32:13","date_gmt":"2018-07-27T05:32:13","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=55025"},"modified":"2018-07-27T07:51:46","modified_gmt":"2018-07-27T05:51:46","slug":"durch-mutagenese-gewonnene-organismen-sind-genetisch-veraenderte-organismen-gvo-und-unterliegen-grundsaetzlich-den-in-der-gvo-richtlinie-vorgesehenen-verpflichtungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/durch-mutagenese-gewonnene-organismen-sind-genetisch-veraenderte-organismen-gvo-und-unterliegen-grundsaetzlich-den-in-der-gvo-richtlinie-vorgesehenen-verpflichtungen\/","title":{"rendered":"Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch ver\u00e4nderte Organismen (GVO) und unterliegen grunds\u00e4tzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mit \u201eMutagenese\u201c werden alle Verfahren bezeichnet, die es, anders als die Transgenese, erm\u00f6glichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einf\u00fchrung einer fremden DNS zu ver\u00e4ndern. Dank der Mutagenese-Verfahren konnten Saatgutsorten mit Resistenzen gegen ausgew\u00e4hlte Herbizide entwickelt werden.<\/strong><\/p>\n<p>Die Conf\u00e9d\u00e9ration Paysanne ist ein franz\u00f6sischer Landwirtschaftsverband, der die Interessen landwirtschaftlicher Betriebe vertritt. Zusammen mit acht anderen Verb\u00e4nden erhob sie beim Conseil d\u2019\u00c9tat (Staatsrat, Frankreich) Klage gegen die franz\u00f6sische Regelung, mit der durch Mutagenese gewonnene Organismen von den in der GVO-Richtlinie<strong><sup>1<\/sup><\/strong> vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen werden. Diese Richtlinie sieht insbesondere vor, dass GVO im Anschluss an eine Pr\u00fcfung der mit ihnen verbundenen Gefahren f\u00fcr die menschliche Gesundheit und die Umwelt der Genehmigung bed\u00fcrfen, und unterwirft sie Anforderungen hinsichtlich ihrer R\u00fcckverfolgbarkeit, Kennzeichnung und \u00dcberwachung.<\/p>\n<p>Die Conf\u00e9d\u00e9ration Paysanne und die \u00fcbrigen Verb\u00e4nde machen geltend, dass sich die Mutagenese-Verfahren im Lauf der Zeit ver\u00e4ndert h\u00e4tten. Vor dem Erlass der GVO-Richtlinie seien nur konventionelle oder zuf\u00e4llige Mutagenese-Methoden in vivo an ganzen Pflanzen zum Einsatz gekommen. Durch den technischen Fortschritt seien danach Mutagenese-Verfahren aufgekommen, mit denen sich in vitro gezielte Mutationen erreichen lie\u00dfen, um ein Erzeugnis zu gewinnen, das gegen bestimmte Herbizide resistent sei. Der Einsatz durch Mutagenese gewonnener herbizidresistenter Saatgutsorten berge \u2013 wie bei den durch Transgenese gewonnenen GVO \u2013 die Gefahr erheblicher sch\u00e4dlicher Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier.<\/p>\n<p>In diesem Kontext m\u00f6chte der Conseil d\u2019\u00c9tat vom Gerichtshof wissen, ob durch Mutagenese gewonnene Organismen GVO sind und den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen.<\/p>\n<p>In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof zun\u00e4chst fest, dass <strong>durch Mutagenese gewonnene Organismen GVO<\/strong> im Sinne der GVO-Richtlinie <strong>sind<\/strong>, da durch die Verfahren und Methoden der Mutagenese eine auf nat\u00fcrliche Weise nicht m\u00f6gliche Ver\u00e4nderung am genetischen Material eines Organismus vorgenommen wird. Folglich <strong>fallen diese Organismen grunds\u00e4tzlich in den Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie und sind den dort vorgesehenen Verpflichtungen unterworfen.<\/strong><\/p>\n<p>Aus der <strong>GVO-Richtlinie<\/strong> ergibt sich jedoch auch, dass sie <strong>nicht f\u00fcr die mit bestimmten Mutagenese-Verfahren, n\u00e4mlich solchen, die herk\u00f6mmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen gilt. Den Mitgliedstaaten steht es allerdings frei<\/strong>, derartige Organismen unter Beachtung des Unionsrechts (insbesondere der Regeln \u00fcber den freien Warenverkehr) <strong>den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen<\/strong>. Denn der Umstand, dass diese Organismen vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind, bedeutet nicht, dass interessierte Personen sie nach Belieben absichtlich freisetzen oder in der Union als Produkte oder in Produkten in den Verkehr bringen d\u00fcrfen. Den Mitgliedstaaten steht es somit frei, in diesem Bereich \u2013 unter Beachtung des Unionsrechts, insbesondere der Regeln u\u0308ber den freien Warenverkehr \u2013 Rechtsvorschriften zu erlassen.<\/p>\n<p>Zu der Frage, ob die GVO-Richtlinie auch auf Organismen Anwendung finden soll, die mit Mutagenese-Verfahren gewonnen werden, die erst nach dem Erlass der Richtlinie entstanden sind, f\u00fchrt der Gerichtshof aus, dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese- Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen k\u00f6nnten. Denn mit der unmittelbaren Ver\u00e4nderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese lassen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einf\u00fchrung eines fremden Gens in diesen Organismus, und die neuen Verfahren erm\u00f6glichen die Erzeugung genetisch ver\u00e4nderter Sorten in einem ungleich gr\u00f6\u00dferen Tempo und Ausma\u00df als bei der Anwendung herk\u00f6mmlicher Methoden der Mutagenese.<\/p>\n<p>In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren w\u00fcrde durch den Ausschluss der mit den neuen Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie deren Ziel beeintr\u00e4chtigt, sch\u00e4dliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern. Ferner w\u00fcrde dieser Ausschluss dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen, zu dessen Umsetzung die Richtlinie dient. Folglich <strong>gilt die GVO-Richtlinie auch f\u00fcr die mit Mutagenese-Verfahren, die nach dem Erlass der Richtlinie entstanden sind, gewonnenen Organismen.<\/strong><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich pr\u00fcft der Gerichtshof, ob genetisch ver\u00e4nderte Sorten, die durch Mutagenese gewonnen werden, eine in einer anderen Unionsrichtlinie<strong><sup>2<\/sup><\/strong> vorgesehene Voraussetzung erf\u00fcllen m\u00fcssen, wonach eine genetisch ver\u00e4nderte Sorte nur dann zum \u201egemeinsamen Sortenkatalog f\u00fcr landwirtschaftliche Pflanzenarten, deren Saat- oder Pflanzgut &#8230; gewerbsm\u00e4\u00dfig in den Verkehr gebracht werden darf\u201c, zugelassen werden darf, wenn alle entsprechenden Ma\u00dfnahmen getroffen wurden, um nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass der Begriff \u201egenetisch ver\u00e4nderte Sorte\u201c als Bezugnahme auf den in der GVO-Richtlinie verwendeten Begriff des genetisch ver\u00e4nderten Organismus zu verstehen ist, so dass die durch Mutagenese gewonnenen Sorten, die unter diese Richtlinie fallen, die genannte Voraussetzung erf\u00fcllen m\u00fcssen. Die mit Mutagenese-Verfahren, die herk\u00f6mmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Sorten sind hingegen von dieser Verpflichtung ausgenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>HINWEIS: Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens k\u00f6nnen die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anh\u00e4ngigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der G\u00fcltigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht u\u0308ber den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, \u00fcber die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem \u00e4hnlichen Problem befasst werden.<\/p>\n<p>Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet. Der Volltext des <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/documents.jsf?num=C-528\/16\" target=\"_blank\">Urteils<\/a> wird am Tag der Verk\u00fcndung auf der Curia-Website ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><sup>1<\/sup><\/strong> Richtlinie 2001\/18\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 2. M\u00e4rz 2001 \u00fcber die absichtliche Freisetzung genetisch ver\u00e4nderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90\/220\/EWG des Rates (ABl. 2001, L 106, S. 5).<\/p>\n<p><strong><sup>2<\/sup><\/strong> Richtlinie 2002\/53\/EG des Rates vom 13. Juni 2002 u\u0308ber einen gemeinsamen Sortenkatalog fu\u0308r landwirtschaftliche Pflanzenarten (ABl. 2002, L 193, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1829\/2003 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 (ABl. 2003, L 268, S. 1) ge\u00e4nderten Fassung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit \u201eMutagenese\u201c werden alle Verfahren bezeichnet, die es, anders als die Transgenese, erm\u00f6glichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einf\u00fchrung einer fremden DNS zu ver\u00e4ndern. Dank der Mutagenese-Verfahren konnten Saatgutsorten mit Resistenzen gegen ausgew\u00e4hlte Herbizide entwickelt werden. Die Conf\u00e9d\u00e9ration Paysanne ist ein franz\u00f6sischer Landwirtschaftsverband, der die Interessen landwirtschaftlicher Betriebe vertritt. 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