{"id":29022,"date":"2015-10-02T07:30:07","date_gmt":"2015-10-02T05:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=29022"},"modified":"2015-10-01T15:14:08","modified_gmt":"2015-10-01T13:14:08","slug":"bmbf-foerderrichtlinie-zur-thematischen-foerderung-modul-ii-im-rahmen-des-konzepts-biooekonomie-als-gesellschaftlicher-wandel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/bmbf-foerderrichtlinie-zur-thematischen-foerderung-modul-ii-im-rahmen-des-konzepts-biooekonomie-als-gesellschaftlicher-wandel\/","title":{"rendered":"BMBF: F\u00f6rderrichtlinie zur thematischen F\u00f6rderung (Modul II) im Rahmen des Konzepts &#8220;Bio\u00f6konomie als gesellschaftlicher Wandel&#8221;"},"content":{"rendered":"<h3>1\u2001Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage<\/h3>\n<p>1.1\u2001Zuwendungszweck<\/p>\n<p>Hintergrund<\/p>\n<p><strong>Die &#8220;<a href=\"http:\/\/www.bmbf.de\/pub\/Nationale_Forschungsstrategie_Biooekonomie_2030.pdf\" target=\"_blank\">Nationale Forschungsstrategie Bio\u00d6konomie 2030<\/a>&#8221; (NFSB) und die mit ihr eng verzahnte &#8220;Politikstrategie Bio\u00f6konomie&#8221; der Bundesregierung beschreiben die Vision einer nachhaltigen, bio-basierten und an nat\u00fcrlichen Stoffkreisl\u00e4ufen orientierten Wirtschaft. Die Bio\u00f6konomie soll einen erheblichen Beitrag dazu leisten, gro\u00dfe Herausforderungen der n\u00e4heren Zukunft zu bew\u00e4ltigen.<\/strong><\/p>\n<p>Insbesondere sind dies:<\/p>\n<ul>\n<li>Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen zu finden,<br \/>\ndem Klimawandel entgegenzuwirken,<\/li>\n<li>die nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen zu sch\u00fctzen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen,<\/li>\n<li>die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbev\u00f6lkerung sicherzustellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine auf der nachhaltigen Nutzung biogener Rohstoffe beruhende Lebens- und Wirtschaftsweise kann L\u00f6sungen f\u00fcr diese Probleme bieten. Zugleich er\u00f6ffnen sich dadurch Entwicklungschancen und neue wirtschaftliche Perspektiven. Die NFSB formuliert f\u00fcr Deutschland das Ziel, globale Verantwortung f\u00fcr die genannten Herausforderungen zu \u00fcbernehmen und gleichzeitig zu einem im internationalen Vergleich dynamischen Forschungs- und Innovationsstandort f\u00fcr die Bio\u00f6konomie zu werden.<\/p>\n<p>Da der \u00fcbergro\u00dfe Teil der \u00f6konomischen Leistungsf\u00e4higkeit heutiger Industriegesellschaften auf der nicht-nachhaltigen Nutzung endlicher Ressourcen beruht, w\u00e4re die Schaffung einer solchen Bio\u00f6konomie gleichbedeutend mit der gr\u00f6\u00dften Wirtschaftstransformation seit der Industrialisierung. Um diese historischen Aufgaben zu meistern, bedarf es weit mehr als technologischer Innovationen, auf deren Grundlage fossile Rohstoffe durch bio-basierte Ressourcen ersetzt werden k\u00f6nnen. Vielmehr m\u00fcssen Herausforderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene angegangen, Ver\u00e4nderungen angesto\u00dfen und Wandlungsprozesse gestaltet werden.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2014 unter dem Titel &#8220;Bio\u00f6konomie als gesellschaftlicher Wandel&#8221; ein Konzept zur F\u00f6rderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Forschung im Rahmen der &#8220;Nationalen Forschungsstrategie Bio\u00d6konomie 2030&#8221; ver\u00f6ffentlicht (<a href=\"http:\/\/www.bmbf.de\/pub\/Biooekonomie-Gesellschaft.pdf\" target=\"_blank\">http:\/\/www.bmbf.de\/pub\/Biooekonomie-Gesellschaft.pdf<\/a>). Ziel dieses Konzepts ist es, eine spezifisch auf bio\u00f6konomische Transformations\u00adprozesse ausgerichtete Forschung aus dem Spektrum der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften zu f\u00f6rdern und langfristig zu etablieren. Deren Ergebnisse sollen mit der bereits in zahlreichen Ma\u00dfnahmen gef\u00f6rderten natur- und technikwissenschaftlichen Forschung verzahnt und als wichtige Beitr\u00e4ge zur Umsetzung der NFSB genutzt werden. Gemeinsam sollen sie die Grundlage f\u00fcr ein vertieftes Verst\u00e4ndnis einer nachhaltigen, bio-basierten und an nat\u00fcrlichen Kreisl\u00e4ufen orientierten Wirtschaftsweise sowie deren Weiter\u00adentwicklung legen.<\/p>\n<p>Das Konzept &#8220;Bio\u00f6konomie als gesellschaftlicher Wandel&#8221; umfasst vier Module. Mit der bereits initiierten F\u00f6rderung von Nachwuchsgruppen (Modul I) sollen Themen der Bio\u00f6konomie in den angesprochenen Disziplinen langfristig verankert werden. Die vorliegende Bekanntmachung ist eine Ma\u00dfnahme zur thematischen F\u00f6rderung von Einzel- oder Verbundprojekten (Modul II). Daneben gibt es eine fortlaufende F\u00f6rderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Begleitforschung im Rahmen technologieorientierter F\u00f6rderma\u00dfnahmen (Modul III). Au\u00dferdem ist ein Monitoring der Bio\u00f6konomie geplant (Modul IV). Im Folgenden werden exemplarisch Forschungsschwerpunkte f\u00fcr diese Bekanntmachung aufgezeigt (siehe dazu auch die Ausf\u00fchrungen im Konzept &#8220;Bio\u00f6konomie als gesellschaftlicher Wandel&#8221;). Die Themenliste ist nicht abschlie\u00dfend, die Entwicklung und Einreichung weiterf\u00fchrender Fragestellungen wird ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft.<\/p>\n<p>Ziele der F\u00f6rderung<\/p>\n<p>Die oben skizzierten Herausforderungen umrei\u00dfen die wesentlichen Handlungsfelder der Bio\u00f6konomie. Eine nachhaltige und an nat\u00fcrlichen Kreisl\u00e4ufen orientierte Wirtschaftsweise beruht auf der Nutzung biogener Ressourcen und wissensbasierter Verfahren zur Erzeugung und Verarbeitung dieser Rohstoffe. Sie schlie\u00dft moderne Technologien ebenso wie das Wissen um biologische Kreisl\u00e4ufe, Kriterien nachhaltiger Nutzung und effiziente Produktions- und Wertsch\u00f6pfungsketten ein.<\/p>\n<p>Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung von bio\u00f6konomischen Verfahren und Produkten sowie dem gewachsenen politischen Willen, den \u00dcbergang zu einer an nat\u00fcrlichen Kreisl\u00e4ufen orientierten Volkswirtschaft weiter voranzutreiben, r\u00fcckt nun verst\u00e4rkt die Frage in den Fokus, welche mittel- und langfristigen Auswirkungen sich durch die intensivierte Nutzung biologischer Ressourcen auf gesellschaftlicher, staatlicher und wirtschaftlicher Ebene ergeben. Nicht zuletzt die technologischen Erfolge in einigen Bereichen, etwa die gestiegene Agrarproduktion und die Nutzung von Energie aus Biomasse, haben auch zu neuen Problemstellungen gef\u00fchrt, f\u00fcr die L\u00f6sungen gefunden werden m\u00fcssen. Die Agrarproduktion muss gerade angesichts einer steigenden Nachfrage und zunehmender Nutzungskonkurrenzen nachhaltig gestaltet werden, nat\u00fcrliche Ressourcen wie B\u00f6den und Wasser d\u00fcrfen nicht l\u00e4nger \u00fcbernutzt werden, &#8220;planetarische Grenzen&#8221; (planetary boundaries), die beispielsweise durch Treibhausgas-Emissionen \u00fcberschritten werden, m\u00fcssen beachtet werden. Vor diesem Hintergrund gilt es, intelligente Strategien zur L\u00f6sung potenzieller Konflikte bei der Nutzung begrenzt verf\u00fcgbarer Ressourcen zu entwickeln.<\/p>\n<p>Diese L\u00f6sungen k\u00f6nnen nicht allein durch (punktuelle) technologische Innovationen gefunden werden. Ein umfassendes Verst\u00e4ndnis von Bio\u00f6konomie erfordert Kenntnisse \u00fcber Stoff- und Energie- sowie biologische Kreisl\u00e4ufe und \u00d6kosysteme. Dabei ist die Gegen\u00fcberstellung und getrennte Betrachtung von &#8220;Natur&#8221;, &#8220;Technik&#8221; und &#8220;Gesellschaft&#8221; insgesamt wenig sinnvoll und muss durch integrierte Sichtweisen ersetzt werden. Eine bio\u00f6konomische Befassung mit biologischen Systemen muss eine sozio\u00f6konomische Befassung mit sozialen und \u00f6konomischen Systemen einschlie\u00dfen. Eine Absch\u00e4tzung der k\u00fcnftigen bio\u00f6konomischen M\u00f6glichkeiten \u2013 aber auch Risiken \u2013 setzt daher die Beteiligung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Ans\u00e4tze als konstitutive Bestandteile des bio\u00f6konomischen Innovationsprozesses voraus. Vonn\u00f6ten sind systemische oder ganzheitliche Ans\u00e4tze, welche die Bio\u00f6konomie mit ihren zahlreichen Teilgebieten, ihren Treibern, Effekten und Nebeneffekten als Gesamtsystem begreifen und begreifbar machen.<\/p>\n<p>Wird die Transformation hin zu einer bio-basierten Wirtschafts- und Lebensweise intensiviert, werden zahlreiche Ver\u00e4nderungsprozesse angesto\u00dfen, die weitreichende Konsequenzen haben und neben den sich er\u00f6ffnenden Chancen auch m\u00f6gliches Konfliktpotenzial bergen. Zu denken ist einerseits an Zielkonflikte, die auftreten, wenn (unerwartete und unerw\u00fcnschte) Nebeneffekte von Fortschritten in einem Bereich den Erfolg in einem anderen gef\u00e4hrden oder verschiedene Zielsetzungen zueinander in Widerspruch geraten. Landnutzungskonflikte infolge eines erh\u00f6hten Fl\u00e4chenbedarfs durch den Ausbau der Biomasseproduktion f\u00fcr die energetische oder stoffliche Nutzung sind die offensichtlichste Form solcher Problematiken. Je weiter die Nutzungsintensit\u00e4t fortschreitet und je knapper die daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen werden, desto gravierender d\u00fcrfte dieser Aspekt einer &#8220;Bio\u00f6konomisierung&#8221; werden. Zu beachten ist andererseits die Verteilungskomponente von bio\u00f6konomischen Transformationsprozessen. Umw\u00e4lzungen, wie sie der Umbau eines gesamten Wirtschaftssystems mit sich bringen wird, betreffen nicht alle sozialen Gruppen in gleichem Ma\u00dfe. Wie sich die (relativen) Gewinne und Verluste in einer Gesellschaft verteilen, hat daher direkten Einfluss auf die Interessenkonstellation und die Herausbildung m\u00f6glicher Konfliktlinien.<\/p>\n<p>Sowohl Ziel- als auch Verteilungskonflikte k\u00f6nnen an Sch\u00e4rfe gewinnen, wenn sie nicht (nur) im nationalen Kontext auftreten, sondern (auch) zwischen Staaten oder Regionen. Da auf internationaler Ebene nur rudiment\u00e4re Strukturen existieren, innerhalb derer Ausgleichsmechanismen etabliert oder gar Kompensationsleistungen get\u00e4tigt werden k\u00f6nnten, ist die Beilegung von Konflikten schwieriger als innerhalb eines nationalen politischen Systems.<\/p>\n<p>Forschungsprojekte, die sich sozio\u00f6konomischen Fragestellungen widmen, sollen das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die komplexen Zusammenh\u00e4nge innerhalb bio\u00f6konomischer Transformationsprozesse verbessern und deren Tragweite deutlich machen. Gleichzeitig sollten sie einen Bezug zur praktischen Umsetzung der Bio\u00f6konomie herstellen. Die Ergebnisse der gef\u00f6rderten Vorhaben k\u00f6nnen dazu beitragen, konkrete Handlungsempfehlungen f\u00fcr politische Ma\u00dfnahmen sowie mit Blick auf deren legitimatorische oder normative Grundlagen abzuleiten, um die Ziele der &#8220;Politikstrategie Bio\u00f6konomie&#8221; und der NFSB erreichbar zu machen. Nur wenn L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr die verschiedenen Konfliktfelder zur Verf\u00fcgung stehen, kann es gelingen, &#8220;Bio\u00f6konomie als gesellschaftlichen Wandel&#8221; zum Erfolg zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>1.2\u2001Rechtsgrundlage<br \/>\nDer Bund gew\u00e4hrt die Zuwendungen nach Ma\u00dfgabe dieser Richtlinien, der \u00a7\u00a7\u00a023 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der &#8220;Richtlinien f\u00fcr Zuwendungsantr\u00e4ge auf Ausgabenbasis (AZA)&#8221; bzw. der \u201eRichtlinien f\u00fcr Zuwendungsantr\u00e4ge auf Kostenbasis (AZK)\u201c des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gew\u00e4hrung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbeh\u00f6rde entscheidet nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen im Rahmen der verf\u00fcgbaren Haushaltsmittel.<\/p>\n<p>Diese F\u00f6rderrichtlinie gilt in Verbindung mit der &#8220;Nationalen Forschungsstrategie Bio\u00d6konomie 2030&#8221; (<a href=\"http:\/\/www.bmbf.de\/de\/biooekonomie.php\" target=\"_blank\">http:\/\/www.bmbf.de\/de\/biooekonomie.php<\/a>) und den dort verkn\u00fcpften Dokumenten.<\/p>\n<p>Die F\u00f6rderung nach diesen Richtlinien erf\u00fcllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr.\u00a0651\/2014 der EU-Kommission vom 17.\u00a0Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel\u00a0107 und 108 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (&#8220;Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung&#8221; \u2013 AGVO) (Amtsblatt L 187 vom 26.6.2014, S.\u00a01) und ist demnach im Sinne von Artikel\u00a0107 Absatz\u00a03 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel\u00a0108 Absatz\u00a03 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union freigestellt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel\u00a01 Nummer\u00a04 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer R\u00fcckforderungsanordnung aufgrund einer fr\u00fcheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der F\u00f6rderung ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>2\u2001Gegenstand der F\u00f6rderung<\/h3>\n<p>Gef\u00f6rdert werden Forschungsvorhaben, die sich den oben beschriebenen Herausforderungen widmen und L\u00f6sungsans\u00e4tze auf den genannten Handlungsfeldern entwickeln. Die Struktur der Vorhaben sollte den forschungsspezifischen Gegebenheiten entsprechen und auf einen bestm\u00f6glichen Ertrag ausgerichtet sein. Das gilt sowohl f\u00fcr die Zusammensetzung der Forschungsteams als auch f\u00fcr die Projektdauer. Abh\u00e4ngig von Thema, Fragestellung und Methodik ist es m\u00f6glich, Einzelprojekte oder Verb\u00fcnde zu f\u00f6rdern. Diese k\u00f6nnen sich aus Forscherinnen und Forschern der Politik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Kultur- und Geisteswissenschaften und den einschl\u00e4gigen Naturwissenschaften zusammensetzen. Die Laufzeit der F\u00f6rderung ergibt sich einzelfallspezifisch aus den Erfordernissen des Forschungsprojekts und betr\u00e4gt in der Regel bis zu drei Jahre.<\/p>\n<h3>3\u2001Zuwendungsempf\u00e4nger<\/h3>\n<p>Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und au\u00dferuniversit\u00e4re Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen \u2013 KMU) mit Forschungs- und Entwicklungs-Kapazit\u00e4t in Deutschland.<\/p>\n<p>Die Definition der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft f\u00fcr KMU ist unter <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/growth\/smes\/business-friendly-environment\/sme-definition\/index_en.htm\" target=\"_blank\">http:\/\/ec.europa.eu\/growth\/smes\/business-friendly-environment\/sme-definition\/index_en.htm<\/a> einzusehen.<\/p>\n<p>Forschungseinrichtungen, die von Bund und\/oder L\u00e4ndern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen F\u00f6rderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektf\u00f6rderung f\u00fcr ihre zus\u00e4tzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.<\/p>\n<p>4\u2001Zuwendungsvoraussetzungen<br \/>\nDie Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der F\u00f6rderentscheidung \u00fcber ein Verbundprojekt muss eine grunds\u00e4tzliche \u00dcbereinkunft \u00fcber bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem &#8220;Merkblatt f\u00fcr Antragsteller\/Zuwendungsempf\u00e4nger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten&#8221;, das von Antragstellern und Zuwendungsempf\u00e4ngern zu \u00adbeachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr.\u00a00110, Fundstelle: https:\/\/foerderportal.bund.de\/easy\/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&amp;formularschrank=bmbf#t6).<\/p>\n<p>5\u2001Art, Umfang und H\u00f6he der Zuwendung<br \/>\nDie Zuwendungen k\u00f6nnen im Wege der Projektf\u00f6rderung als nicht r\u00fcckzahlbare Zusch\u00fcsse gew\u00e4hrt werden. Die H\u00f6he der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verf\u00fcgbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.<\/p>\n<p>Zuwendungsf\u00e4hig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschlie\u00dflich Publikationskosten, sowie ausnahmsweise projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antrag\u00adstellers zuzurechnen sind.<\/p>\n<p>Die Bemessung der jeweiligen F\u00f6rderquote muss die &#8220;Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung&#8221; \u2013 AGVO \u2013 ber\u00fccksichtigen. Die AGVO l\u00e4sst f\u00fcr KMU differenzierte Aufschl\u00e4ge zu, die gegebenenfalls zu einer h\u00f6heren F\u00f6rderquote f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bemessungsgrundlage f\u00fcr Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsf\u00e4higen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsf\u00e4higen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zus\u00e4tzlich zu den zuwendungsf\u00e4higen Ausgaben eine Projektpauschale in H\u00f6he von 20 % gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Falls im Rahmen eines Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhabens mit Partnern kooperiert wird, die ihren Sitz au\u00dferhalb Deutschlands haben, m\u00fcssen diese ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln bestreiten bzw. daf\u00fcr in ihrem Heimatland F\u00f6rdermittel einwerben.<\/p>\n<p>6\u2001Sonstige Zuwendungsbestimmungen<br \/>\nBestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grunds\u00e4tzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen f\u00fcr Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft f\u00fcr Forschungs- und \u00adEntwicklungs-Vorhaben (NKBF98).<\/p>\n<p>Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen f\u00fcr Zuwendungen zur Projektf\u00f6rderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen f\u00fcr Zuwendungen des BMBF zur \u00adProjektf\u00f6rderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die Besonderen Nebenbestimmungen f\u00fcr den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Gesch\u00e4ftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.<\/p>\n<p>7\u2001Verfahren<br \/>\n7.1\u2001Einschaltung eines Projekttr\u00e4gers und Anforderung von Unterlagen<br \/>\nMit der Abwicklung der F\u00f6rderma\u00dfnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projekttr\u00e4ger (PT) beauftragt:<\/p>\n<p>Projekttr\u00e4ger J\u00fclich<br \/>\nGesch\u00e4ftsbereich Bio\u00f6konomie<br \/>\nForschungszentrum J\u00fclich GmbH<br \/>\n52425 J\u00fclich<\/p>\n<p>Ansprechpartner sind<\/p>\n<p>Dr. Dieter Konold<br \/>\nTelefon: 0 24 61\/61-88 52<br \/>\nTelefax: 0 24 61\/61-98 51<br \/>\nE-Mail: d.konold@fz-juelich.de<\/p>\n<p>Dr. Thomas Schwietring<br \/>\nTelefon: 0 24 61\/61-16 68<br \/>\nTelefax: 0 24 61\/61-98 51<br \/>\nE-Mail: t.schwietring@fz-juelich.de<\/p>\n<p>Internet: <a href=\"http:\/\/www.ptj.de\" target=\"_blank\">http:\/\/www.ptj.de<\/a><\/p>\n<p>Soweit sich hierzu \u00c4nderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.<\/p>\n<p>Beim Projekttr\u00e4ger sind weitere Informationen erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<p>Vordrucke f\u00fcr F\u00f6rderantr\u00e4ge, Richtlinien, Merkbl\u00e4tter, Hinweise und Nebenbestimmungen k\u00f6nnen im Formularschrank des BMBF unter <a href=\"https:\/\/foerderportal.bund.de\/easy\/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&amp;formularschrank=bmbf\" target=\"_blank\">https:\/\/foerderportal.bund.de\/easy\/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&amp;formularschrank=bmbf<\/a> im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projekttr\u00e4ger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und f\u00f6rmlichen F\u00f6rderantr\u00e4gen ist das elektronische Antragssystems &#8220;easy-Online&#8221; (<a href=\"https:\/\/foerderportal.bund.de\/easyonline\/\" target=\"_blank\">https:\/\/foerderportal.bund.de\/easyonline\/<\/a>) zu nutzen.<\/p>\n<h3>7.2\u2001Antragsverfahren<\/h3>\n<p>Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.<\/p>\n<p>Vorlage und Auswahl von Projektskizzen<\/p>\n<p>In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projekttr\u00e4ger J\u00fclich zun\u00e4chst Projektskizzen in elektronischer Form (MS-Word oder PDF-Datei) auf 15 bis h\u00f6chstens 20 Seiten in deutscher oder in englischer Sprache vorzulegen. Die Projektskizzen sind mit Font &#8220;Arial&#8221;, Schriftgrad 10 pt und anderthalbfachem Zeilenabstand anzufertigen und \u00fcber das elektronische Formular-System &#8220;easy-Online&#8221; (<a href=\"https:\/\/foerderportal.bund.de\/easyonline\/\" target=\"_blank\">https:\/\/foerderportal.bund.de\/easyonline\/<\/a>) einzureichen.<\/p>\n<h3>Einreichungsfrist ist der 20.\u00a0November 2015.<\/h3>\n<p>Antr\u00e4ge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, k\u00f6nnen m\u00f6glicherweise nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Die Projektskizzen werden von den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern, bei Verbundprojekten in Abstimmung mit der vorgesehenen Koordinatorin bzw. dem vorgesehenen Koordinator eingereicht. Sie sollen die folgenden Punkte enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Darstellung von Thema, Problem- und Fragestellung in Bezug auf die F\u00f6rderrichtlinie,<br \/>\nBeschreibung des methodischen und theoretischen Vorgehens,<\/li>\n<li>Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten,<\/li>\n<li>Arbeitsplan, gegebenenfalls mit Arbeitspaketen der Verbund- oder Projektpartner,<br \/>\nnachvollziehbarer Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind den Projektskizzen als Anhang die Lebensl\u00e4ufe der Projektbeteiligten beizulegen, aus denen die fachliche Qualifikation hervorgehen sollte.<\/p>\n<p>Die Projektskizzen werden \u2013 gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise \u2013 bewertet. Kriterien f\u00fcr die Bewertung der skizzierten Forschungsvorhaben sind insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>die Passf\u00e4higkeit der Forschung mit den Zielen der F\u00f6rderma\u00dfnahme sowie der \u00fcbergeordneten &#8220;Nationalen Forschungsstrategie Bio\u00d6konomie 2030&#8221;,<\/li>\n<li>die wissenschaftliche Relevanz des Beitrags,<\/li>\n<li>die Struktur und Realisierbarkeit des Vorhabens,<\/li>\n<li>die Qualit\u00e4t und Originalit\u00e4t des geplanten Vorhabens und der zu erwartenden Ergebnisse.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Begutachtung werden dann die f\u00fcr eine F\u00f6rderung geeigneten Projektideen ausgew\u00e4hlt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen bzw. Interessenten schriftlich mitgeteilt.<\/p>\n<p>Es besteht kein Rechtsanspruch auf R\u00fcckgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.<\/p>\n<h3>F\u00f6rmliche F\u00f6rderantr\u00e4ge<\/h3>\n<p>Nach Beendigung des gutachterlichen Verfahrens werden in der zweiten Verfahrensstufe diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen die erforderlich hohe Priorit\u00e4t erhielten, zur Einreichung eines f\u00f6rmlichen F\u00f6rderantrags aufgefordert. Bei Verbundprojekten sind die F\u00f6rderantr\u00e4ge in Abstimmung mit der Verbundkoordinatorin bzw. dem -koordinator vorzulegen. Antr\u00e4ge f\u00fcr Forschungsvorhaben, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen stattfinden sollen, werden direkt von der aufnehmenden Einrichtung gestellt. Den f\u00f6rmlichen F\u00f6rderantr\u00e4gen sind zudem folgende die Projektskizze erg\u00e4nzende Informationen beizuf\u00fcgen. Hierbei sind gegebenenfalls Anmerkungen der Gutachten zu ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n<ul>\n<li>detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verkn\u00fcpften Personal- und Sachressourcen),<\/li>\n<li>Meilensteinplanung (Liste der angestrebten [Zwischen-] Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien),<\/li>\n<li>detaillierter Finanzplan des Verbund- oder Einzelvorhabens,<\/li>\n<li>Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussf\u00e4higkeit sowie des praktischen Nutzens).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die f\u00f6rmlichen F\u00f6rderantr\u00e4ge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems &#8220;easy-Online&#8221; (<a href=\"https:\/\/foerderportal.bund.de\/easyonline\/\" target=\"_blank\">https:\/\/foerderportal.bund.de\/easyonline\/<\/a>) zu erstellen. Dort sind Vordrucke f\u00fcr F\u00f6rderantr\u00e4ge, Richtlinien, Merkbl\u00e4tter, Hinweise und Nebenbestimmungen im Formularschrank unter <a href=\"https:\/\/foerderportal.bund.de\/easy\/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&amp;formularschrank=bmbf\" target=\"_blank\">https:\/\/foerderportal.bund.de\/easy\/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&amp;formularschrank=bmbf<\/a> verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie f\u00fcr den Nachweis und die Pr\u00fcfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die R\u00fcckforderung der gew\u00e4hrten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu \u00a7\u00a044 BHO sowie \u00a7\u00a7\u00a048 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser F\u00f6rderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.<\/p>\n<h3>8\u2001Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.<\/p>\n<p>Berlin, den 14.\u00a0September 2015<\/p>\n<p>Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung<\/p>\n<p>Im Auftrag<br \/>\nA. Noske<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1\u2001Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1\u2001Zuwendungszweck Hintergrund Die &#8220;Nationale Forschungsstrategie Bio\u00d6konomie 2030&#8221; (NFSB) und die mit ihr eng verzahnte &#8220;Politikstrategie Bio\u00f6konomie&#8221; der Bundesregierung beschreiben die Vision einer nachhaltigen, bio-basierten und an nat\u00fcrlichen Stoffkreisl\u00e4ufen orientierten Wirtschaft. Die Bio\u00f6konomie soll einen erheblichen Beitrag dazu leisten, gro\u00dfe Herausforderungen der n\u00e4heren Zukunft zu bew\u00e4ltigen. 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