{"id":23800,"date":"2014-12-17T03:55:38","date_gmt":"2014-12-17T02:55:38","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=23800"},"modified":"2014-12-16T14:41:41","modified_gmt":"2014-12-16T13:41:41","slug":"erfolgreiche-verhandlungen-zum-anbauverbot-von-gentechnikpflanzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/erfolgreiche-verhandlungen-zum-anbauverbot-von-gentechnikpflanzen\/","title":{"rendered":"Erfolgreiche Verhandlungen zum Anbauverbot von Gentechnikpflanzen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bundesagrarminister Christian Schmidt begr\u00fc\u00dft den gestrigen Durchbruch bei den Verhandlungen zu nationalen Anbauverboten von Gentechnikpflanzen. &#8220;Mit der Einigung gestern Nacht bei den informellen Trilog-Verhandlungen d\u00fcrfte der Weg geebnet sein f\u00fcr den Erlass nationaler Anbauverbote von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen auf unseren Feldern&#8221;, sagte Schmidt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedstaaten werden voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche \u00fcber die Einigung beraten. Wenn sie zustimmen, k\u00f6nnte das Dossier Anfang n\u00e4chsten Jahres im Europ\u00e4ischen Parlament und dann im Rat verabschiedet werden.<\/p>\n<p>Darauf aufbauend k\u00fcndigte Bundesminister Schmidt an, einen nationalen Gesetzentwurf so bald wie m\u00f6glich vorlegen zu wollen. Das BMEL steht hierzu bereits in Dialog mit den Bundesl\u00e4ndern und den beteiligten Bundesressorts. &#8220;Wenn die Regelung, dass einzelne Staaten oder Regionen &#8220;Nein&#8221; sagen d\u00fcrfen, in europ\u00e4isches Recht verankert ist, m\u00fcssen wir sie im n\u00e4chsten Schritt ins deutsche Gentechnikrecht umsetzen. Hierzu werde ich aufbauend auf die EU-Regelung rasch einen nationalen Gesetzentwurf vorlegen&#8221;, so Schmidt.<\/p>\n<p>In Br\u00fcssel konnte vergangene Nacht eine Einigung im informellen Trilog zwischen der italienischen Ratspr\u00e4sidentschaft, dem Europ\u00e4ischen Parlament und der Kommission zur M\u00f6glichkeit von nationalen Anbauverboten von Gentechnikpflanzen erzielt werden. Danach soll jeder Mitgliedstaat k\u00fcnftig selbst entscheiden d\u00fcrfen, ob er den Anbau gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen auf seinen \u00c4ckern zul\u00e4sst oder nicht. Anders als in Teilen berichtet, werden die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet, Fragen der Anbauzulassung mit den Unternehmen zu verhandeln. &#8220;Hier wird es zu keinen Deals kommen. Dies ist ein hoheitliches Verfahren und hier ist nichts zu verhandeln&#8221;, so Schmidt. Die Unternehmen k\u00f6nnen eine Region bereits im Zulassungsverfahren aus einer Beantragung herausnehmen. Tun sie dies nicht, haben die Mitgliedsstaaten die Gelegenheit, den Anbau aus bestimmten Gr\u00fcnden zu untersagen, etwa aus sozio\u00f6konomischen Gr\u00fcnden oder aufgrund von agrarpolitischen Zielen.<\/p>\n<p>Parallel zur Opt-Out-Regelung setzt sich die Bundesregierung f\u00fcr eine EU-Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen gef\u00fcttert wurden. &#8220;Verbraucher m\u00fcssen frei entscheiden k\u00f6nnen. Bis dahin bietet das Siegel &#8220;Ohne Gentechnik&#8221; Verbrauchern eine verl\u00e4ssliche Orientierung, welche Lebensmittel ohne Gentechnik hergestellt wurden&#8221;, erinnert der Minister.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesagrarminister Christian Schmidt begr\u00fc\u00dft den gestrigen Durchbruch bei den Verhandlungen zu nationalen Anbauverboten von Gentechnikpflanzen. &#8220;Mit der Einigung gestern Nacht bei den informellen Trilog-Verhandlungen d\u00fcrfte der Weg geebnet sein f\u00fcr den Erlass nationaler Anbauverbote von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen auf unseren Feldern&#8221;, sagte Schmidt. Die Mitgliedstaaten werden voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche \u00fcber die Einigung beraten. 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