{"id":179420,"date":"2026-08-06T07:26:00","date_gmt":"2026-08-06T05:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=179420"},"modified":"2026-07-30T15:07:09","modified_gmt":"2026-07-30T13:07:09","slug":"neue-regeln-fur-textilbranche-grose-handler-durfen-unverkaufte-waren-nicht-mehr-vernichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/neue-regeln-fur-textilbranche-grose-handler-durfen-unverkaufte-waren-nicht-mehr-vernichten\/","title":{"rendered":"Neue Regeln f\u00fcr Textilbranche: Gro\u00dfe H\u00e4ndler d\u00fcrfen unverkaufte Waren nicht mehr vernichten"},"content":{"rendered":"\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"557\" height=\"253\" src=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2026\/07\/csm_kleidung_sale_kp_1200_f682b21154.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-179447\" srcset=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2026\/07\/csm_kleidung_sale_kp_1200_f682b21154.jpg 557w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2026\/07\/csm_kleidung_sale_kp_1200_f682b21154-300x136.jpg 300w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2026\/07\/csm_kleidung_sale_kp_1200_f682b21154-150x68.jpg 150w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2026\/07\/csm_kleidung_sale_kp_1200_f682b21154-400x182.jpg 400w\" sizes=\"auto, (max-width: 557px) 100vw, 557px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n<p><strong>K\u00fcnftig d\u00fcrfen gro\u00dfe Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und bestimmte Modeaccessoires grunds\u00e4tzlich nicht mehr vernichten. Das betrifft Verbraucherprodukte aus Retouren oder \u00dcberproduktion. Stattdessen sollen die Produkte m\u00f6glichst weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder aufgearbeitet werden. Durch das Verbot wird das Abfallaufkommen reduziert und \u00dcberproduktion unattraktiv gemacht. Daf\u00fcr hat sich das Bundesumweltministerium im Rahmen der Verhandlung der\u00a0EU-\u00d6kodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation (EU2024\/1781) \u2013 ESPR) eingesetzt. Die Anfertigung langlebiger und besser verarbeiteter Textilwaren soll so gef\u00f6rdert, die Produktion massenhafter Billigware mit niedrigen Produktstandards und hohem Ressourcenverbrauch dagegen erschwert werden. <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Neuregelung gilt ab dem 19. Juli. Besonders durch Online-Verk\u00e4ufe hat die Vernichtung unverkaufter Waren zugenommen. K\u00fcnftig kann die\u00a0EU\u00a0das Warenvernichtungsverbot auf weitere Produkte und Produktgruppen erweitern. Neben dem Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte m\u00fcssen Unternehmen auch offenlegen, wie viele Produkte entsorgt werden.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>Bundesumweltminister Carsten Schneider: <\/strong>&#8220;Wir k\u00f6nnen uns eine Wegwerfgesellschaft nicht l\u00e4nger leisten. Unverkaufte, neuwertige Kleidung und Schuhe geh\u00f6ren nicht in den M\u00fcll, sondern sind wertvolle Ressourcen. Es ist wichtig, dass Unternehmen und Hersteller so kalkulieren, dass unn\u00f6tige \u00dcberproduktion vermieden wird. Hier hilft das neue Vernichtungsverbot f\u00fcr unverkaufte Waren. Gleichzeitig brauchen wir bessere Marktbedingungen f\u00fcr langlebige und nachhaltigere Textilwaren. Damit unterst\u00fctzen wir deutsche und europ\u00e4ische Textilunternehmen im internationalen Wettbewerb.&#8221;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Vor allem im Online-Modehandel werden zur\u00fcckgesandte, unverkaufte Artikel h\u00e4ufig vernichtet, oft sogar verbrannt. Ein Teil dieser Waren wurde bislang aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden vernichtet \u2013 etwa, weil Pr\u00fcfung, Reinigung, Lagerung oder erneuter Verkauf teurer waren als die Herstellung neuer Produkte. Die Europ\u00e4ische Kommission sch\u00e4tzt f\u00fcr diese Abf\u00e4lle europaweit 5,6 Millionen Tonnen CO<sub>2<\/sub>-Emissionen, was fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspricht. F\u00fcr den deutschen Online-Handel werden pro Jahr etwa 20 Millionen zur\u00fcckgesandter Artikel gesch\u00e4tzt, so die&nbsp;EU-Kommission. Mit den neuen Vorgaben setzt die Europ\u00e4ische Union Anreize, Gesch\u00e4ftsmodelle st\u00e4rker auf Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft auszurichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelung sieht zugleich Ausnahmen vor. Eine Vernichtung bleibt beispielsweise zul\u00e4ssig, wenn Produkte aus Sicherheits- oder Gesundheitsgr\u00fcnden nicht weitergegeben werden d\u00fcrfen, gesetzliche Anforderungen einer weiteren Nutzung entgegenstehen oder die Waren so stark besch\u00e4digt sind, dass eine Wiederverwendung nicht mehr m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Vernichtungsverbot und die Offenlegungspflicht gilt zun\u00e4chst f\u00fcr Unternehmen mit mindestens 250 Besch\u00e4ftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von \u00fcber 43 Millionen Euro. F\u00fcr mittelgro\u00dfe Unternehmen mit mindestens 50 Besch\u00e4ftigten oder einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von \u00fcber zehn Millionen EUR tritt es ab dem 19. Juli 2030 in Kraft. Kleinst- und Kleinunternehmen sind von den Vorgaben ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die neue Regelung ist Teil der europ\u00e4ischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Statt Waren nach der Produktion zu vernichten, sollen Produkte m\u00f6glichst lange genutzt, repariert, weiterverkauft oder wiederverwendet werden. Das Verbot zielt insbesondere auf die Praxis der Vernichtung neuwertiger \u00dcberschussware in der Modebranche und ist eines der ersten verbindlichen Instrumente gegen Ressourcenverschwendung im europ\u00e4ischen Binnenmarkt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Hintergrund<\/h3>\n\n\n\n<p>Die bereits am 18. Juli 2024 in Kraft getretene \u00d6kodesign-Verordnung ist ein zentrales Instrument des&nbsp;EU&nbsp;Circular Economy Action Plan und des Europ\u00e4ischen Green Deal. Ziel ist es, nachhaltige Produkte im&nbsp;EU-Binnenmarkt schrittweise zum Standard zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vollzug der Vorgaben der Verordnung liegt bei den Bundesl\u00e4ndern. Vorgaben zur Durchf\u00fchrung der \u00d6kodesign-Verordnung einschlie\u00dflich Regelungen zu Sanktionen werden von der Bundesregierung mit dem Gesetz \u00fcber die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (\u00d6kodesign-Gesetz \u2013 \u00d6kodesignG), als Teil des Mantelgesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europ\u00e4ischen Regelungen zum \u00d6kodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen, geschaffen. Das Mantelgesetz wurde vom Bundestag beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:7px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Mehr Details zur ESPR finden Sie auf der <a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/\">Website des Umweltbundesamts<\/a> (siehe unter &#8220;weitere Informationen&#8221;).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcnftig d\u00fcrfen gro\u00dfe Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und bestimmte Modeaccessoires grunds\u00e4tzlich nicht mehr vernichten. Das betrifft Verbraucherprodukte aus Retouren oder \u00dcberproduktion. Stattdessen sollen die Produkte m\u00f6glichst weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder aufgearbeitet werden. Durch das Verbot wird das Abfallaufkommen reduziert und \u00dcberproduktion unattraktiv gemacht. 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