{"id":12431,"date":"2011-02-22T00:00:00","date_gmt":"2011-02-21T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bio-based.eu\/news\/index.php?startid=20110222-06n"},"modified":"2011-02-22T00:00:00","modified_gmt":"2011-02-21T22:00:00","slug":"gruene-gentechnik-arbeitspapier-fuer-nationales-anbauverbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/gruene-gentechnik-arbeitspapier-fuer-nationales-anbauverbot\/","title":{"rendered":"Gr\u00fcne Gentechnik: Arbeitspapier f\u00fcr nationales Anbauverbot"},"content":{"rendered":"<p><b>Nach jahrelangem Hin und Her beim Anbau gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen (gv-Pflanzen) war im Sommer 2010 Bewegung in die Sache gekommen. Damals k\u00fcndigte EU-Gesundheitskommissar John Dalli den L\u00e4ndern mehr Autonomie und Mitsprache an. Nun hat er ein Arbeitspapier ver\u00f6ffentlicht, das m\u00f6gliche, nicht-wissenschaftliche Gr\u00fcnde f\u00fcr ein nationales Anbauverbot auflistet. Bei den EU-Mitgliedsl\u00e4ndern st\u00f6\u00dft die Vorlage mehrheitlich auf Ablehnung. Nach Ansicht von Experten w\u00fcrden die vorgelegten Gr\u00fcnde den Regeln eines freien EU-Binnenmarktes und der Welthandelsorganisation (WTO) widersprechen.<\/b><\/p>\n<p>Hintergrund des Arbeitspapiers ist ein Vorschlag des maltesischen EU-Gesundheitskommissars John Dalli vom 12. Juli 2010: Die EU-Mitgliedsstaaten sollen ein gr\u00f6\u00dferes Mitspracherecht bei der Entscheidung \u00fcber den Anbau genetisch ver\u00e4nderter Pflanzen (gv-Pflanzen) erhalten. Bisher entschied die EU-Kommission aufgrund der wissenschaftlichen Bewertung der Europ\u00e4ischen Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (EFSA), die EU-Zulassung war f\u00fcr die Mitgliedsstaaten bindend. Dieses Prozedere hat jedoch oftmals zu Pattsituationen gef\u00fchrt, da die EFSA einen Anbau empfohlen hatte, die Mitgliedsstaaten sich jedoch nicht zu einem gemeinsamen Ja durchringen konnten. <\/p>\n<p>Deshalb gibt es bislang auch nur eine Zulassung f\u00fcr den MON810 von Monsanto sowie die f\u00fcr die Industrie gedachte st\u00e4rkehaltige Kartoffel Amflora, die von BASF entwickelt wurde. Bislang geltende Anbauverbote f\u00fcr diese Pflanzensorten basieren vor allem auf dem Argument, dass es neue Erkenntnisse zur Sicherheitsbewertung gibt. Nicht nur Deutschland hatte diese Schutzklausel f\u00fcr ein <a href=\"http:\/\/www.biotechnologie.de\/BIO\/Navigation\/DE\/Service\/suche,did=95124.html\" >Anbauverbot der gv-Maissorte MON810 genutzt (mehr&#8230;)<\/a>, auch in \u00d6sterreich, Griechenland, Frankreich, Ungarn und Luxemburg existieren Anbaumoratorien. Die Europ\u00e4ische Kommission war mehrmals im Ministerrat gescheitert, als es diese <a href=\"http:\/\/www.biotechnologie.de\/BIO\/Navigation\/DE\/Service\/suche,did=92274.html\" >nationalen Verbote beenden wollte (mehr&#8230;)<\/a>.<\/p>\n<p><b>Neues Prozedere als Ausweg aus Pattsituation<\/b><br \/>Aufrund dieser festgefahrenen Situation schlug Dalli vergangenen Sommer ein neues Prozedere vor: die EU-Mitgliedsl\u00e4nder sollten trotz EU-Zulassung ein beschr\u00e4nktes oder umfassendes Anbauverbot auf ihrem Hoheitsgebiet aussprechen d\u00fcrfen. Import und Vermarktung bereits zugelassener gv-Sorten sollten davon ausgenommen sein. &#8220;Die EU ist weder f\u00fcr noch gegen den Anbau von genetisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) sagte Dalli damals. &#8220;Aber in der heutigen Welt sind sie Realit\u00e4t.&#8221; <\/p>\n<p>Der Vorschlag des Gesundheitskommissars umfasst eine Erg\u00e4nzung (26b) zur EU-Freisetzungsrichtlinie 2001\/18 (<i>zur Richtlinie:<\/i> <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:106:0001:0038:EN:PDF\" >hier klicken<\/a>). Das Prozedere w\u00e4re dann zun\u00e4chst wie gehabt: Die EFSA w\u00fcrde auf wissenschaftlicher Basis die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken pr\u00fcfen  und eine Empfehlung aussprechen, auf deren Basis die EU-Kommission entscheidet. Neu w\u00e4re, dass die Mitgliedsstaaten anschlie\u00dfend die M\u00f6glichkeit h\u00e4tten, den Anbau der gv-Pflanzen trotz EU-Erlaubnis zu verbieten &#8211; allerdings ohne sich auf wissenschaftliche Kriterien der Sicherheitsbewertung berufen zu k\u00f6nnen. Nun hat die EU-Kommission eine Liste m\u00f6glicher, derartiger nicht-wissenschaftlicher Gr\u00fcnde vorgelegt. Als Gr\u00fcnde sollen demnach anerkannt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00f6ffentliche Moral (u.a.religi\u00f6se, philosophische und ethische Bedenken)<\/li>\n<li>Raumplanungsentscheidungen<\/li>\n<li>Naturschutzargumente (Erhaltung der Diversit\u00e4t der landwirtschaftlichn Produktion)<\/li>\n<li>kulturpolitische Ziele (z.B. die Bewahrung traditioneller Bewirtschaftungsmethoden)<\/li>\n<li>die Sicherung der Entscheidungsfreiheit f\u00fcr den Verbraucher, gvo-freie Produkte zu kaufen<\/li>\n<li>sozialpolitische Ziele (Entwicklung Besch\u00e4ftigungspotenzial im l\u00e4ndlichen Raum)<\/li>\n<li>die Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Ordnung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Allerdings will die EU-Kommission diese ausdr\u00fccklich unvollst\u00e4ndige Liste nicht zu einem formellen Bestandteil der Rechtsvorschl\u00e4ge machen. Genau das br\u00e4uchten die Mitgliedsstaaten jedoch, um f\u00fcr ihre Entscheidung Rechtssicherheit zu haben und gegen\u00fcber klagenden Unternehmen bestehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bereits im Sommer 2010 hatte es deshalb Skepsis gegen\u00fcber den Pl\u00e4nen des Gesundheitskommissars gegeben. Keine Seite war so recht zufrieden: Umweltverb\u00e4nde bef\u00fcrchteten eine zu leichte Ausbreitung von gv-Saatgut, die Industrie das Ende des freien europ\u00e4ischen Binnenmarktes und die Politik ein gesetzliches Chaos und Klagen vor dem europ\u00e4ischen Gerichtshof. Die nun vorgelegten Gr\u00fcnde im Arbeitspapier scheinen die Unsicherheiten nicht zu beseitigen, da alle m\u00f6glichen Argumente &#8211;  von regionalen Bewirtschaftungsformen bis hin zu sozialen und religi\u00f6sen Bedenken  &#8211; benutzt werden k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus bef\u00fcrchten einige Mitgliedsl\u00e4nder, dass die Klausel zur \u00f6ffentlichen Ordnung Proteste von Gentechnikgegnern geradezu provozieren w\u00fcrde. Schwerer wiegt aus Sicht von Experten aber die juristische Schw\u00e4che der aufgef\u00fchrten Argumente.<\/p>\n<p>&#8220;Wir bieten den Staaten nun Freir\u00e4ume, ihre eigenen Entscheidungen zu f\u00e4llen&#8221;, sagte der EU-Kommissar f\u00fcr Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli.Lightbox-Link&#8221;Wir bieten den Staaten nun Freir\u00e4ume, ihre eigenen Entscheidungen zu f\u00e4llen&#8221;, sagte der EU-Kommissar f\u00fcr Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli.Quelle: EU-Kommission<\/p>\n<p><b>Juristischer Streit: Sind Gr\u00fcnde mit WTO vereinbar?<\/b><br \/>Die Gr\u00fcnde seien mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und den europ\u00e4ischen Vertr\u00e4gen wenig kompatibel, hei\u00dft es. Zu diesem Ergebnis kam im November 2010 auch ein Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Rates. Demnach wurde die Freiheit des Europ\u00e4ischen Binnenmarktes  in vergangenen Entscheidungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes (EUGh) stets h\u00f6her bewertet als nationale Verbotsversuche. Auf diese Kritik geht das Papier jedoch nicht ein. Zuvor hatte Dalli lediglich auf den juristischen Dienst der EU-Kommission verwiesen, der wiederum keine Probleme hinsichtlich der WTO sieht. Nun ist es an den EU-Umweltministern, weiter \u00fcber das Arbeitspapier zu beraten und selbst Vorschl\u00e4ge f\u00fcr juristisch g\u00fcltige Anbauverbote vorzulegen. Experten halten es aber f\u00fcr wahrscheinlich, dass die von Dalli gew\u00fcnschte Neuregelung nicht umgesetzt wird.<\/p>\n<p>Dann bliebe f\u00fcr L\u00e4nder, die den gv-Anbau auf nationaler Ebene verhindern wollen, lediglich die M\u00f6glichkeit, \u00fcber strengere Koexistenzbestimmungen zu Anbaueinschr\u00e4nkungen zu kommen. Hier hatte Dalli ebenfalls im Juni 2010 neue Leitlinien in Kraft gesetzt, die den EU-Mitgliedsstaaten mehr Freiheiten bei der Regelung des gv-Anbaus l\u00e4sst. Die Ausweisung von gentechnikfreien Zonen ist seitdem ebenso m\u00f6glich wie sehr strenge oder gar keine Vorschriften. Au\u00dferdem k\u00f6nnen nun auch Verunreinigungen als wirtschaftlicher Schaden gelten, die unterhalb der Kennzeichnungs-Grenze von 0,9 Prozent liegen. Allerdings weist auch dieser Weg juristisch gesehen T\u00fccken auf. Die Zukunft des gv-Anbaus in Europa bleibt deshalb vermutlich so schwierig wie eh und je.<\/p>\n<p><b>Weitere Informationen \/ Hintergrund:<\/b><\/p>\n<p>&#8211; zur bestehenden Richtlinie 2001\/18\/EC: <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:106:0001:0038:EN:PDF\" >hier klicken<\/a><\/p>\n<p>&#8211; zum Dossier der EU-Kommission mit Fragen und Antworten: <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/pressReleasesAction.do?reference=MEMO\/10\/325&#038;format=HTML&#038;aged=0&#038;language=DE&#038;guiLanguage=en\" >hier klicken<\/a><\/p>\n<p>Sie wollen mehr \u00fcber gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen erfahren? Dann informieren Sie sich auf <a href=\"http:\/\/www.biosicherheit.de\/\" >www.biosicherheit.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Nach jahrelangem Hin und Her beim Anbau gentechnisch ver&auml;nderter Pflanzen (gv-Pflanzen) war im Sommer 2010 Bewegung in die Sache gekommen. 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