{"id":12135,"date":"2010-03-19T00:00:00","date_gmt":"2010-03-18T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bio-based.eu\/news\/index.php?startid=20100319-03n"},"modified":"2010-03-19T00:00:00","modified_gmt":"2010-03-18T22:00:00","slug":"ufop-empfehlungen-zu-nachhaltigkeits-verordnung-fuer-oelsaaten-zur-biokraftstoffproduktion","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/ufop-empfehlungen-zu-nachhaltigkeits-verordnung-fuer-oelsaaten-zur-biokraftstoffproduktion\/","title":{"rendered":"UFOP-Empfehlungen zu Nachhaltigkeits-Verordnung f\u00fcr \u00d6lsaaten zur Biokraftstoffproduktion"},"content":{"rendered":"<p><b>Ab dem 1. Juli 2010 werden Biokraftstoffe nur noch dann in die Beimischungsregelung oder Steuerbeg\u00fcnstigung einbezogen, wenn der vorgeschriebene Nachhaltigkeits-Nachweis vorliegt. Dieser Nachweis setzt eine umfassende Dokumentation in der gesamten Warenkette bis zur\u00fcck zum Landwirt voraus. Basis ist eine Erkl\u00e4rung des Landwirts, um national den Anbau auf gesch\u00fctzten Fl\u00e4chen ebenso auszuschlie\u00dfen wie international die Rodung von Regenw\u00e4ldern.<\/b><\/p>\n<p>Da festzustellen ist, dass es auf Seiten aller Marktbeteiligten im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeits-Verordnung noch eine ganze Reihe von Fragen gibt, arbeiten sowohl die BLE als auch der Deutsche Bauernverband derzeit an entsprechenden Informationsmaterialien. F\u00fcr den Sektor \u00d6lsaaten gibt die UFOP in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen und Hinweise:<\/p>\n<p>Um sicherzustellen, dass die gesamte Biomasseproduktion eines Landwirts im Falle einer sp\u00e4teren Verwendung als Biokraftstoff genutzt werden kann, sollte die vereinfachte Selbsterkl\u00e4rung f\u00fcr die gesamte Ackerfl\u00e4che abgegeben werden, wie sie in dem von der BLE ver\u00f6ffentlichten Leitfaden enthalten ist. Mit dieser Selbsterkl\u00e4rung wird sichergestellt, dass die Biomasse von Fl\u00e4chen stammt, die den Anforderungen der Nachhaltigkeits-VO gen\u00fcgen.<\/p>\n<p>Die Selbsterkl\u00e4rung wird einmalig gegen\u00fcber dem zur Dokumentation verpflichteten Marktpartner abgegeben. Weitere Informationen hierzu erhalten die Marktpartner der Landwirte voraussichtlich bis zum Mai von ihrem Zertifizierungssystem. Bis dahin ist auch gekl\u00e4rt, was im Falle eines nach dem 1. August 2008 vorgenommenen verordnungskonformen Gr\u00fcnlandumbruchs zu dokumentieren ist.<\/p>\n<p>Ab Erfassung der Rohware reicht es aus, wenn die Zu- und Abg\u00e4nge im Rahmen eines Massenbilanzsystems dokumentiert und nach Art und Menge fortgeschrieben werden. Eine Vermischung mit nicht verordnungskonformer Ware, d.h. Lieferungen ohne Erzeugererkl\u00e4rung (z.B. aus Importen) ist m\u00f6glich. Eine nicht verordnungskonforme Ware darf hierbei nicht als nachhaltige Ware deklariert werden. Nachhaltige Ware und nicht nachhaltige Ware m\u00fcssen bilanziell unterscheidbar bleiben. Die Bilanzierung kann dabei t\u00e4glich, monatlich oder quartalsweise erfolgen; in diesem Zeitraum darf nicht mehr nachhaltige Ware geliefert werden als eingegangen ist.<\/p>\n<p>Seit dem 23. Januar 2008 bestehende Biokraftstoffhersteller sind bis zum 1. April 2013 von der Einhaltung des Treibhausgas(THG)-Minderungspotenzials befreit, was in Deutschland derzeit den Regelfall darstellt. Dennoch empfiehlt es sich, sowohl in der Selbsterkl\u00e4rung des Landwirts als auch bei der Weiterlieferung und Verarbeitung zu dokumentieren, dass der Standardwert gem\u00e4\u00df Verordnung verwendet werden soll. Damit wird auch eine Verwendung des Pflanzen\u00f6ls im BHKW erm\u00f6glicht. F\u00fcr den NaWaRo-Bonus gilt kein Bestandsschutz und das THG-Minderungspotenzial (mindestens 35 Prozent) muss ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>Einer Zertifizierung nach der Verordnung unterliegen die ersterfassenden Betriebe und Betriebsst\u00e4tten, die \u00d6lm\u00fchlen und die Biokraftstoffhersteller. Die BLE hat bisher ein Zertifizierungssystem und mehrere Zertifizierungsstellen vorl\u00e4ufig anerkannt. REDcert, ein von 10 ma\u00dfgeblichen Branchenverb\u00e4nden der gesamten Warenkette getragenes Zertifizierungssystem, kann voraussichtlich ab Mai ebenfalls mit der Auditierung der gro\u00dfen Zahl der H\u00e4ndler und Genossenschaften beginnen. Alle diese Betriebe sind bereits als Futtermittellieferanten zertifiziert, was die Auditierung nach REDcert erleichtern wird.<\/p>\n<p>Obwohl Biodiesel aus Raps\u00f6l mit einem Standardwert von 38 Prozent ein THG-Minderungspotenzial besitzt, das besser als die derzeitige Mindestanforderung von 35 Prozent ist, wird es mit der Umstellung auf die Klimaschutzquote zum 1. Januar 2015 erforderlich, die THG-Emissionen sowohl in der Konversion als auch im Anbau zu senken. Sp\u00e4testens ab diesem Zeitpunkt wird die Wettbewerbsf\u00e4higkeit von Raps-Biodiesel und seiner Vorprodukte im Markt ganz entscheidend vom jeweiligen Beitrag zur THG-Minderung und von den Kosten hierf\u00fcr gepr\u00e4gt. Mit Hochdruck wird daher an Forschungsvorhaben gearbeitet, die L\u00f6sungswege f\u00fcr die praktische Umsetzung aufzeigen sollen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>Ab dem 1. Juli 2010 werden Biokraftstoffe nur noch dann in die Beimischungsregelung oder Steuerbeg&uuml;nstigung einbezogen, wenn der vorgeschriebene Nachhaltigkeits-Nachweis vorliegt. 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